Vorschlag der Verwaltung:
„Der endgültige Ausbau
der Vinnenberger Straße – westliches Teilstück erfolgt auf der Grundlage des
Ergebnisses der Bürgerbeteiligung vom 08.05.2018. Abweichend von der bisherigen
Planung kann auf die geschwindigkeitsdämpfenden Elemente mit Ausnahme von zwei
Baumtoren im Einmündungsbereich zum Hohen Kamp und zum Langen Kamp verzichtet
werden. Diese Baumtore sollen nicht wie vorgesehen mit 2 Bäumen auf jeder
Straßenseite sondern lediglich mit 1 Baum je Seite bepflanzt werden. Auf die
weiteren Baumpflanzungen soll verzichtet werden.
Auf die Anlegung eines
Gehweges auf der nördlichen Seite wird insgesamt verzichtet.
Der Beschluss des
Infrastrukturausschusses vom 26.04.2018 –Pkt. 6 d. N. – wird aufgehoben.“
Im
Anschluss an die Vorstellung der Planung für den endgültigen Ausbau der
Vinnenberger Straße für das westliche Teilstück sowie den nördlichen Gehweg in
der Sitzung des Ortsausschusses am 23.04.2018 – Pkt. 5 d. N. – und im
Infrastrukturausschuss am 26.04.2018 – Pkt. 6 d. N. – hat am 08.05.2018 in der
Gaststätte Artkamp, Füchtorf, die Bürgerbeteiligung stattgefunden. Vom
Infrastrukturausschuss ist der Beschluss gefasst worden, dass der Ausbau nach
den Plänen der Ing.-Gesellschaft nts, Münster, vom April 2018 erfolgt, soweit
sich aus der Bürgerbeteiligung keine neuen Aspekte ergeben.
Aus
der Bürgerbeteiligung bleibt nunmehr festzuhalten, dass sich die anwesenden
Anlieger dafür ausgesprochen haben, zunächst auf den Ausbau des Gehweges an der
nördlichen Seite zu verzichten, da ein entsprechender Bedarf derzeit nicht
gesehen wurde.
Hinsichtlich
des westlichen Teilstückes haben die Anlieger die Auffassung vertreten, dass
abweichend von der Planung auf die geschwindigkeitsdämpfenden Elemente mit
Ausnahme von zwei Baumtoren im Einmündungsbereich zum Hohen Kamp und zum Langen
Kamp verzichtet werden kann. Diese Baumtore sollen nicht wie vorgesehen mit 2
Bäumen auf jeder Straßenseite sondern lediglich mit 1 Baum je Seite bepflanzt
werden. Auf die weiteren Baumpflanzungen soll verzichtet werden. Im Weiteren
soll der Verzicht auf den Gehweg auf der nördlichen Seite auch für das
westliche Teilstück gelten.
Da
die von den Anliegern gewünschten Änderungen und Anpassungen vom Plankonzept
abweichen sollte, auch im Hinblick auf eine rechtssichere Beitragserhebung,
eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen. Zuständig ist der Rat.