Betreff
Endgültiger Ausbau der Vinnenberger Straße – westliches Teilstück und nördli-cher Gehweg
Vorlage
60/098/2018
Aktenzeichen
60 643-01
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der endgültige Ausbau der Vinnenberger Straße – westliches Teilstück erfolgt auf der Grundlage des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung vom 08.05.2018. Abweichend von der bisherigen Planung kann auf die geschwindigkeitsdämpfenden Elemente mit Ausnahme von zwei Baumtoren im Einmündungsbereich zum Hohen Kamp und zum Langen Kamp verzichtet werden. Diese Baumtore sollen nicht wie vorgesehen mit 2 Bäumen auf jeder Straßenseite sondern lediglich mit 1 Baum je Seite bepflanzt werden. Auf die weiteren Baumpflanzungen soll verzichtet werden.

 

Auf die Anlegung eines Gehweges auf der nördlichen Seite wird insgesamt verzichtet.

 

Der Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 26.04.2018 –Pkt. 6 d. N. – wird aufgehoben.“


Im Anschluss an die Vorstellung der Planung für den endgültigen Ausbau der Vinnenberger Straße für das westliche Teilstück sowie den nördlichen Gehweg in der Sitzung des Ortsausschusses am 23.04.2018 – Pkt. 5 d. N. – und im Infrastrukturausschuss am 26.04.2018 – Pkt. 6 d. N. – hat am 08.05.2018 in der Gaststätte Artkamp, Füchtorf, die Bürgerbeteiligung stattgefunden. Vom Infrastrukturausschuss ist der Beschluss gefasst worden, dass der Ausbau nach den Plänen der Ing.-Gesellschaft nts, Münster, vom April 2018 erfolgt, soweit sich aus der Bürgerbeteiligung keine neuen Aspekte ergeben.

 

Aus der Bürgerbeteiligung bleibt nunmehr festzuhalten, dass sich die anwesenden Anlieger dafür ausgesprochen haben, zunächst auf den Ausbau des Gehweges an der nördlichen Seite zu verzichten, da ein entsprechender Bedarf derzeit nicht gesehen wurde.

 

Hinsichtlich des westlichen Teilstückes haben die Anlieger die Auffassung vertreten, dass abweichend von der Planung auf die geschwindigkeitsdämpfenden Elemente mit Ausnahme von zwei Baumtoren im Einmündungsbereich zum Hohen Kamp und zum Langen Kamp verzichtet werden kann. Diese Baumtore sollen nicht wie vorgesehen mit 2 Bäumen auf jeder Straßenseite sondern lediglich mit 1 Baum je Seite bepflanzt werden. Auf die weiteren Baumpflanzungen soll verzichtet werden. Im Weiteren soll der Verzicht auf den Gehweg auf der nördlichen Seite auch für das westliche Teilstück gelten.

 

Da die von den Anliegern gewünschten Änderungen und Anpassungen vom Plankonzept abweichen sollte, auch im Hinblick auf eine rechtssichere Beitragserhebung, eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen. Zuständig ist der Rat.