Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg – Anpassung an die Vorgaben des Regionalplanes Münsterland – Sachlicher Teilplan Energie – zur Nutzung der Windenergie
- Resolution der Stadt Sassenberg an die Landesregierung und den Regionalrat Münster zurAufhebung des Regionalplanes Münsterland – Teilabschnitt „Energie“
Vorlage
60/097/2018
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Resolution der Stadt Sassenberg an die Landesregierung zur Aufhebung des Regionalplanes Münsterland – Teilabschnitt Energie – wird, wie in der Anlage       dargestellt, beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Resolution der Landesregierung und dem Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster zuzuleiten.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2018 zum wiederholten Male eingehend mit der Fortführung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan hinsichtlich der Anpassung an die Vorgaben des Regionalplanes Münsterland – Sachlicher Teilplan Energie – befasst.

 

In der Sitzung ist der nachfolgende einstimmige Beschluss gefasst worden:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Resolution im Sinne der Eingabe der Anlieger Füchtorf-Wächterort vom 25.04.2018 zu erarbeiten.“

 

Weiter ist bei acht Ja-Stimmen und sechs Enthaltungen nachfolgender Beschluss zur Fortführung des Planverfahrens gefasst worden:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des Beschlusses des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 02.03.2017 –Pkt. 8 d. N.- hinsichtlich der Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ und der hiermit einhergehenden Artenschutzprüfung I fortzuführen.“

 

Um nunmehr zeitnah den Beschluss des Infrastrukturausschusses hinsichtlich der Erarbeitung einer Resolution im Sinne der Eingabe der Anlieger Füchtorf - Wächterort vom 25.04.2018 zu beschließen, ist dieser Beschluss in der Sitzung des Rates am 15.05.2018 vorgesehen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.