- Antrag der FWG-Fraktion vom 04.12.2017 -
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Antrag der FWG-Fraktion vom 04.12.2017 zur
finanziellen Förderung des Kaufs alter Häuser durch junge Menschen („Jung kauft
alt“) wird grundsätzlich angenommen. Zur weiteren Umsetzung des Antrags wird
die Verwaltung beauftragt, eine Expertenrunde zur Erarbeitung entsprechender
Förderrichtlinien und Klärung weiterer Details einzuberufen. Der Expertenrunde
sollen angehören: [Vorschlag des Haupt- und
Finanzausschusses]
…
…
… .
Die abschließende Entscheidung über die Umsetzung
eines entsprechenden Förderprogramms trifft zu gegebener Zeit der Haupt- und
Finanzausschuss.
alternativ:
Der Antrag der FWG-Fraktion vom 04.12.2017 zur
finanziellen Förderung des Kaufs alter Häuser durch junge Menschen („Jung kauft
alt“) wird abgelehnt.“
Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg hat mit
Schreiben vom 04.12.2017 einen Antrag mit nachstehendem Inhalt zur Beratung in
den zuständigen Gremien gestellt:
„Die
Stadt Sassenberg sollte junge Menschen zum Kauf alter Häuser für sich gewinnen,
damit dem Leerstand und der Vergreisung im Ortskern entgegengewirkt wird.
Hierzu sollte eine Förderung für entsprechende Interessenten im Haushalt
eingestellt werden.“
Zur
Begründung wird ausgeführt, die Förderung unter dem Namen „Jung kauft alt“
werde in vielen Städten und Gemeinden bereits praktiziert und sei somit kein
Neuland.
Das
Ergebnis einer solchen Förderung könne in folgenden Punkten liegen:
-
der Verjüngung
der Bauquartiere
-
der
Stabilisierung der Immobilienwerte
-
der Sicherung der
Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten, Ver- und
Entsorgung) und
-
der Reduzierung
des Flächenverbrauches.
Die
Förderung sollte sich auf den Erwerb eines Altbaus (auch Abriss und Ersatzbau)
sowie die Erstellung eines Altbau-Gutachtens beziehen.
Die
genauen Förderbedingungen, wie geförderter Personenkreis, Definition des Begriffes
„Altbau“, Höhe der Förderung, sollte eine Expertenrunde erarbeiten. Diese Runde
könnte u. a. aus örtlichen Architekten, Immobilienmaklern, Landschafts- und
Städteplanern und Baufinanzieren zusammengestellt werden.
Außerdem
sollte in Erfahrung gebracht werden, ob europäische oder deutsche Fördermittel
für dieses Programm abgerufen werden können.
Der
Antrag der FWG-Fraktion ist als Anlage beigefügt.
Der
Antrag wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
07.12.2017 -Pkt. 1.3 d. N.- verlesen. Im Übrigen ist seinerzeit durch den
Bürgermeister festgehalten worden, dass eine Beratung des Antrages in der
nächsten Sitzung des Ausschusses vorgesehen sei. Der Antrag wurde auch im
Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2018 kurz angesprochen.
Zur
Vorbereitung der Beratungen des Antrags wurden Förderrichtlinien bzw.
-programme einiger Städte und Gemeinden ausgewertet.
Hierzu
ist festzuhalten, dass eine Förderung regelmäßig an das Alter der betreffenden
Immobilie anknüpft (z. B. 25 oder 30 Jahre). Das Alter der Antragsteller ist -
entgegen dem Eindruck des Programmnamens „Jung kauft alt“ - nicht
förderentscheidend oder -begrenzend. Hier dürfte eventuell auch der Aspekt der
Altersdiskriminierung greifen, selbst wenn eine Altersgrenze durch politische
Entscheidung festgelegt werden könnte. Ebenso ist regelmäßig die Einkommens-
und Vermögenssituation der Antragsteller nicht Prüfkriterium einer Förderung.
Gefördert
wird in der Regel einmalig die Erstellung eines Altbaugutachtens, mehrjährig
der Erwerb eines Altbaus für eigene Wohnzwecke und auch der Gebäudeabbruch
eines Altbaus sowie die Errichtung eines Neubaus, teilweise wird auch die
energetische Sanierung eines Altbaus gefördert.
Die
Förderbeträge sind regelmäßig in einen Grundbetrag und Erhöhungsbeträge für
jedes Kind gestaffelt (jeweils mehrere hundert Euro) bei Deckelung auf
(Jahres-)Höchstbeträge.
Einige
der betreffenden Kommunen wurden zusätzlich fernmündlich kontaktiert. Nach Auskunft
der jeweiligen Ansprechpartner/innen erfolgt die Förderung hier ausschließlich
durch Eigenmittel der Kommune; eine Refinanzierung durch Zuwendungen aus
Mitteln der Europäischen Union, des Bundes oder Landes erfolgt nicht. Losgelöst
von der Befragung einzelner Kommunen dauert zurzeit die Prüfung noch an, ob
entsprechende Zuwendungen in Betracht kommen.
Die
Förderprogramme laufen bei den befragten Kommunen unterschiedlich lang (in
einem Fall erst 2017 angelaufen, in einem Fall seit 2007). Das jährliche
Förderbudget liegt auch bei Kommunen mit unter 10.000 Einwohnern nicht unter
10.000,00 €, mindestens laufen etwa 10 Antragsverfahren (hier bei einer Kommune mit
einem jüngeren Projektstart). Eine Kommune mit ca. 20.000 Einwohnern stellt im
Haushalt für das laufende Jahr zurzeit 270.000,00 € bereit bei etwa 500
laufenden Bewilligungen.
Ziel
des Programms ist im Wesentlichen die Vermeidung von Leerständen. Teilweise
wurde von angenommenen Mitnahmeeffekten für ohnehin vorgesehene Maßnahmen
berichtet, anderseits aber auch teilweise von dem ausschlaggebenden Effekt der
Förderung für eine Maßnahmeentscheidung bzw. -alternative.
Für
die Stadt Sassenberg wird die Problematik des Leerstands von Immobilien als nicht
besonders ausgeprägt einzustufen sein. Die Nachfrage nach unbebauten und auch
bebauten Grundstücken ist vielmehr seit Längerem sehr hoch, so dass
(marktgerechte) Immobilienangebote in der Regel auf entsprechende Nachfrage
treffen. Dass auch Altbauten grundsätzlich zum Erwerb gut nachgefragt werden,
hat auch die Stadt Sassenberg bei der Markterkundung in den vergangenen Jahren
zwecks Erwerbs von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern wahrnehmen können.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Haupt- und Finanzausschuss.