Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Geamtplan
-Vereinfachte Änderung der zulässigen Dachneigung und der Zulässigkeit von Garagen und Nebenanlagen-
Vorlage
60/089/2018
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Gesamtplan – gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage       zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 02.04.2018 (Eingang Stadt Sassenberg 06.04.2018) wird seitens des Architekturbüros Haase-Hövelmann, Warendorf, die Änderung des Gesamtplanes zum Bebauungsplan „Erholungsgebiet Feldmark“ für das Grundstück Zum Knapp 5 in Sassenberg dahingehend beantragt, dass eine Streichung der Textlichen Festsetzung Nr. 2 (Ausschluss von Garagen und Nebenanlagen) bei gleichzeitiger Änderung der zulässigen Dachneigung von derzeit 50° auf 20° bis 50° erfolgen soll.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte auch für die angrenzenden Grundstücke Zum Knapp 4 und 7 ebenfalls die Dachneigung von festgesetzten 50° auf 20° bis 50° geändert werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.