-Vereinfachte Änderung der zulässigen Dachneigung und der Zulässigkeit von Garagen und Nebenanlagen-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ –
Gesamtplan – gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 02.04.2018 (Eingang Stadt Sassenberg
06.04.2018) wird seitens des Architekturbüros Haase-Hövelmann, Warendorf, die Änderung
des Gesamtplanes zum Bebauungsplan „Erholungsgebiet Feldmark“ für das
Grundstück Zum Knapp 5 in Sassenberg dahingehend beantragt, dass eine
Streichung der Textlichen Festsetzung Nr. 2 (Ausschluss von Garagen und
Nebenanlagen) bei gleichzeitiger Änderung der zulässigen Dachneigung von
derzeit 50° auf 20° bis 50° erfolgen soll.
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte auch für die
angrenzenden Grundstücke Zum Knapp 4 und 7 ebenfalls die Dachneigung von
festgesetzten 50° auf 20° bis 50° geändert werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.