Betreff
Bebauungsplan "Schürenstraße" - 4. vereinfachte Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/082/2018
Aktenzeichen
60 622-21/31
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage        dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Schürenstraße‘ – 4. vereinfachte Änderung wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Schürenstraße“ hinsichtlich der Neuordnung der Planung im Bereich des Dreihüm in Sassenberg in der Zeit vom 26.03.2018 bis zum 25.04.2018 –einschließlich- durchgeführt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken ist der Rat.