-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise
und Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Schürenstraße‘ – 4. vereinfachte Änderung
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.
NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV.
NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird zur 4. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Schürenstraße“ hinsichtlich der Neuordnung der Planung im
Bereich des Dreihüm in Sassenberg in der Zeit vom 26.03.2018 bis zum 25.04.2018
–einschließlich- durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung über vorgebrachte
Anregungen und Bedenken ist der Rat.