-Vereinfachte Änderung zur Anpassung der endgültigen Höhenangaben im Geltungsbereich-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Südlich der Lohmannstraße‘ gem. § 13
BauGB wird gem. der Anlage zu
dieser Niederschrift beschlossen.“
Der Bebauungsplan „Südlich der Lohmannstraße“ ist im
Januar 2017 rechtskräftig geworden. Bestandteil des Bebauungsplanes ist die
jeweilige Höhenfestsetzung in den öffentlichen Verkehrsflächen.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes ist festgestellt
worden, dass nach Revision der Kanalplanung und der hiermit einhergehenden
Festlegung der Höhen im Bereich der Erschließungsanlagen Korrekturen
erforderlich sind. Hier ist eine Anpassung des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes an den endgültigen Höhenplan an die Erschließungsanlagen
erforderlich.
Da durch die Anpassung der Höhenplanungen Grundzüge
der Planung nicht berührt sind und lediglich Einzelkorrekturen erforderlich
werden, kann eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB
erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.