Betreff
Bebauungsplan "Südlich der Lohmannstraße"
-Vereinfachte Änderung zur Anpassung der endgültigen Höhenangaben im Geltungsbereich-
Vorlage
60/080/2018
Aktenzeichen
60 622-21/61
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Südlich der Lohmannstraße‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage           zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Der Bebauungsplan „Südlich der Lohmannstraße“ ist im Januar 2017 rechtskräftig geworden. Bestandteil des Bebauungsplanes ist die jeweilige Höhenfestsetzung in den öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes ist festgestellt worden, dass nach Revision der Kanalplanung und der hiermit einhergehenden Festlegung der Höhen im Bereich der Erschließungsanlagen Korrekturen erforderlich sind. Hier ist eine Anpassung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes an den endgültigen Höhenplan an die Erschließungsanlagen erforderlich.

 

Da durch die Anpassung der Höhenplanungen Grundzüge der Planung nicht berührt sind und lediglich Einzelkorrekturen erforderlich werden, kann eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.