-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise
und Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Industriegebiet Stockmeyer‘ – 2.
Erweiterung – 1. vereinfachte Änderung und weitere Erweiterung wird gem. §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Rat.