-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Beschluss über den Flächennutzungsplan-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise
und Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Sassenberg gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018
(GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom 26.03.2018 bis zum
25.04.2018 –einschließlich- durchgeführt. Bei der Änderung des
Flächennutzungsplanes handelt es sich um eine weitere Erweiterung des
Mitarbeiterparkplatzes der Firma Stockmeyer südlich der K 51.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.