-Durchführungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Gem. Ziff. 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates
vom 16.12.2004 wird die Ersatzbeschaffung des Pritschenwagens für den
städtischen Bauhof (Produkt 01.05.02 –Bauhof- Ziffer 26) unter der
Berücksichtigung der Möglichkeit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges in der
Durchführung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme
umzusetzen.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
03.07.2017 –Pkt. 19 d. N.- ist zur Ersatzbeschaffung für den Mercedes Sprinter
Pritschenwagen WAF-2115 berichtet worden.
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
21.09.2017 –Pkt. 19.4 d. N.- ist zur Ersatzbeschaffung des Pritschenwagens für
den städtischen Bauhof ein Bericht zu den Instandhaltungskosten erfolgt. Der
Ausschuss war der allgemeinen Auffassung eine Ersatzbeschaffung erst zum
anstehenden TÜV-Termin im Jahre 2018 erneut zu beraten.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 ist auf die
Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens (Werkstattwagen) für den städtischen
Bauhof unter Investitionen Produkt 01.05.02 Bauhof mit 44.000,00 € im Ansatz
hingewiesen worden.
In der Sitzung des Rates am 09.11.2017 –Pkt. 9 d. N.-
ist darüber hinaus die Ersatzbeschaffung des Pritschenwagens für den
städtischen Bauhof angesprochen worden. Angeregt worden ist, eventuell ein
Elektrofahrzeug zu beschaffen, wie dieses bereits seitens der Gemeinde
Ostbevern erfolgt ist.
Der Mercedes Benz Sprinter Pritschenwagen WAF-2115 ist
am 19.04.1999 für den städtischen Bauhof in Dienst gestellt worden. Das
Fahrzeug wird von den Gärtnern des Bauhofes für die Pflege der kommunale Park-
und Grünanlagen genutzt. Aufgrund des Alters und des entsprechenden
Verschleißes des Fahrzeuges ist, wie bereits im Haushaltsplan 2017, eine
Ersatzbeschaffung erneut im zwischenzeitlich beschlossenen Haushaltsplan 2018
mit 44.000,00 € vorgesehen. Für die Veräußerung des vorgenannten
Pritschenwagens aus dem Jahre 1999 sind auch weiterhin 2.500,00 € veranschlagt
worden.
Um nunmehr eine zügige und zeitnahe Durchführung
(Fahrzeugkonfiguration und Preisabfrage) zu gewährleisten sollte diese Maßnahme
auch unter dem Aspekt der Einbeziehung der E-Mobilität in ihrer Durchführung
beschlossen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.