Betreff
Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens für den städtischen Bauhof
-Durchführungsbeschluss-
Vorlage
60/065/2018
Aktenzeichen
60 613-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Gem. Ziff. 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates vom 16.12.2004 wird die Ersatzbeschaffung des Pritschenwagens für den städtischen Bauhof (Produkt 01.05.02 –Bauhof- Ziffer 26) unter der Berücksichtigung der Möglichkeit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges in der Durchführung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.07.2017 –Pkt. 19 d. N.- ist zur Ersatzbeschaffung für den Mercedes Sprinter Pritschenwagen WAF-2115 berichtet worden.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 21.09.2017 –Pkt. 19.4 d. N.- ist zur Ersatzbeschaffung des Pritschenwagens für den städtischen Bauhof ein Bericht zu den Instandhaltungskosten erfolgt. Der Ausschuss war der allgemeinen Auffassung eine Ersatzbeschaffung erst zum anstehenden TÜV-Termin im Jahre 2018 erneut zu beraten.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 ist auf die Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens (Werkstattwagen) für den städtischen Bauhof unter Investitionen Produkt 01.05.02 Bauhof mit 44.000,00 € im Ansatz hingewiesen worden.

 

In der Sitzung des Rates am 09.11.2017 –Pkt. 9 d. N.- ist darüber hinaus die Ersatzbeschaffung des Pritschenwagens für den städtischen Bauhof angesprochen worden. Angeregt worden ist, eventuell ein Elektrofahrzeug zu beschaffen, wie dieses bereits seitens der Gemeinde Ostbevern erfolgt ist.

 

Der Mercedes Benz Sprinter Pritschenwagen WAF-2115 ist am 19.04.1999 für den städtischen Bauhof in Dienst gestellt worden. Das Fahrzeug wird von den Gärtnern des Bauhofes für die Pflege der kommunale Park- und Grünanlagen genutzt. Aufgrund des Alters und des entsprechenden Verschleißes des Fahrzeuges ist, wie bereits im Haushaltsplan 2017, eine Ersatzbeschaffung erneut im zwischenzeitlich beschlossenen Haushaltsplan 2018 mit 44.000,00 € vorgesehen. Für die Veräußerung des vorgenannten Pritschenwagens aus dem Jahre 1999 sind auch weiterhin 2.500,00 € veranschlagt worden.

 

Um nunmehr eine zügige und zeitnahe Durchführung (Fahrzeugkonfiguration und Preisabfrage) zu gewährleisten sollte diese Maßnahme auch unter dem Aspekt der Einbeziehung der E-Mobilität in ihrer Durchführung beschlossen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.