Vorschlag der Verwaltung:
„Zum Schuljahr 2018/19 werden an den drei Grundschulen
der Stadt Sassenberg jeweils zwei Eingangsklassen gebildet.“
Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz legt der Schulträger
unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an
Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 3 die Zahl und die
Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann
die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler
einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine
ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder
besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden
sollen.
Gemäß § 6a der o. g. Verordnung beträgt die Anzahl der
zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule bei einer Schülerzahl von bis
zu 29 eine Klasse, von 30 bis 56 zwei Klassen und von 57 bis 81 drei Klassen.
Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die
kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der
kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden
Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl,
ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen bei einem Quotienten von
< 15 auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Der Schulträger hat
die kommunale Klassenrichtzahl bis zum
Die Anmeldungen in den drei Grundschulen der Stadt
Sassenberg für das kommende Schuljahr sind im Zeitraum 07. bis 09.11.2017
erfolgt. Nach heutigem Stand teilen sich die Anmeldungen wie folgt auf:
Grundschule Füchtorf: 47
Johannesschule: 41
St. Nikolaus-Schule: 58
Weitere 5 Anmeldungen stehen noch aus (2 aus dem
Bereich Johannesschule, 1 aus dem Bereich Nikolausschule, 2 aus dem Bereich
Grundschule Füchtorf), so dass zum kommenden Schuljahr von insgesamt 151
Schulneulingen auszugehen ist.
Damit ergibt sich für das Schuljahr 2018/19 eine kommunale
Klassenrichtzahl von 6,56 (151 : 23), so dass im Gebiet der Stadt Sassenberg
maximal sieben Eingangsklassen gebildet werden können.
Aufgrund der erfolgten Anmeldungen und der räumlichen
Gegebenheiten sollten auch unter Berücksichtigung der Vorschriften zu den
Klassengrößen an allen drei Grundschulen der Stadt Sassenberg zum Schuljahr
2018/19 jeweils zwei Eingangsklassen gebildet werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.