Betreff
Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Sassenberg für das Schuljahr 2018/2019
Vorlage
10/449/2017
Aktenzeichen
10 221-60
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Zum Schuljahr 2018/19 werden an den drei Grundschulen der Stadt Sassenberg jeweils zwei Eingangsklassen gebildet.“


Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.

 

Gemäß § 6a der o. g. Verordnung beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule bei einer Schülerzahl von bis zu 29 eine Klasse, von 30 bis 56 zwei Klassen und von 57 bis 81 drei Klassen. Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen bei einem Quotienten von < 15 auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Der Schulträger hat die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15.01. eines Jahres zu berechnen. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

 

Die Anmeldungen in den drei Grundschulen der Stadt Sassenberg für das kommende Schuljahr sind im Zeitraum 07. bis 09.11.2017 erfolgt. Nach heutigem Stand teilen sich die Anmeldungen wie folgt auf:

 

Grundschule Füchtorf:                47

Johannesschule:                          41

St. Nikolaus-Schule:                    58

 

Weitere 5 Anmeldungen stehen noch aus (2 aus dem Bereich Johannesschule, 1 aus dem Bereich Nikolausschule, 2 aus dem Bereich Grundschule Füchtorf), so dass zum kommenden Schuljahr von insgesamt 151 Schulneulingen auszugehen ist.

 

Damit ergibt sich für das Schuljahr 2018/19 eine kommunale Klassenrichtzahl von 6,56 (151 : 23), so dass im Gebiet der Stadt Sassenberg maximal sieben Eingangsklassen gebildet werden können.

 

Aufgrund der erfolgten Anmeldungen und der räumlichen Gegebenheiten sollten auch unter Berücksichtigung der Vorschriften zu den Klassengrößen an allen drei Grundschulen der Stadt Sassenberg zum Schuljahr 2018/19 jeweils zwei Eingangsklassen gebildet werden.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.