-Änderungsbeschluss zur Darstellung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Bolzplatz"
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates
der Stadt Sassenberg vom 19.11.2015 –Pkt. 9 d. N.- wird hinsichtlich der
Umwandlung einer Teilfläche der Parkplatzfläche an der Düsbergstraße zu einer
öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Bolzplatz‘ dahingehend
geändert, dass nunmehr die Bolzplatzfläche an die B 475 verlegt wird.
Der Änderungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 19.11.2015 –Pkt. 9 d. N.-.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
19.11.2015 –Pkt. 9 d. N.- den mehrheitlichen Beschluss gefasst zur Umwandlung
einer Teilfläche der Parkplatzfläche an der Düsbergstraße zu einer öffentlichen
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“. Die damalige Ausrichtung der
Bolzplatzfläche sollte im Bereich der städtischen Parzelle südlich des
Friedhofes erfolgen.
Da nunmehr aufgrund verschiedenster Planüberlegungen
und der zwischenzeitlich erfolgten Vorstellung eines Planungskonzeptes für den
Bereich der Parkfläche an der Düsbergstraße eine Standortverschiebung zur B 475
erforderlich ist, sollte der Beschluss des Infrastrukturausschusses vom
19.11.2015 –Pkt. 9 d. N.- hinsichtlich dieser Standortverschiebung geändert
werden.
Zur Verlegung der Bolzplatzfläche ist seitens der
Bezirksregierung Münster mit Verfügung vom 11.10.2017 eine positive
Stellungnahme ergangen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.