-Durchführungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Erweiterung der Mensa an der städtischen
Sekundarschule-Standort II –ehemals Realschule-, erfolgt auf der Grundlage der
Planung der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, vom Mai 2017 mit
der Variantenplanung I. Die Maßnahme wird in der Durchführung beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme auszuschreiben.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschuss am
19.01.2017 –Pkt. 7 d. N.- ist der mehrheitliche Beschluss gefasst worden die
Erweiterung der Mensa auf der Grundlage der Planung der Planungsgesellschaft
Altefrohne mbH, Warendorf, vom November 2016 mit der Variantenplanung I
durchzuführen.
Im Rahmen der weiteren Haushaltsplanberatungen 2017
ist jedoch darauf verwiesen worden, dass nochmals eine kostengünstigere
Variante zur Zugrundelegung einer möglichen Verkleinerung des Gebäudes
nachgedacht werden sollte. Hierzu ist in der Sitzung des Infrastrukturausschusses
am 02.03.2017 –Pkt. 6 d. N.- zweckentsprechend berichtet worden. Eine
Vorstellung der Planvariante I und II ist seitens der Planungsgesellschaft
Altefrohne mbH, Warendorf, in dieser Sitzung erfolgt. Eine Beschlussfassung
hierzu erfolgte jedoch nicht.
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
06.04.2017 –Pkt. 5 d. N.- ist nochmals ein Bericht zum Raumprogramm erfolgt.
Der Ausschuss war der einhelligen Auffassung über bauliche Maßnahmen erst zu
entscheiden nachdem der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss
die Anträge der CDU-Fraktion vom 04.04.2017 und der FDP vom 05.04.2017
behandelt und einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und
Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 die Beschlussfassung über
die Priorisierung von Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule
2020“ an den Rat verwiesen. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am
28.09.2017 –Pkt. 7 d. N.- zum Förderprogramm mehrheitlich beschlossen, in die
Priorität I die Erweiterung der Mensa Sekundarschule Standort II aufzunehmen.
Um nunmehr zeitnah die Maßnahme auszuschreiben, sollte
ein entsprechender Durchführungsbeschluss gefasst werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.