-Durchführungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Gemäß Ziffer 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des
Rates vom 16.12.2004 wird die Ersatzbeschaffung Rasenkehrmaschine für den
städtischen Bauhof Produkt 01.05.02 –Bauhof-, Ziffer 26 in der Durchführung
beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen.“
Für den städtischen Bauhof ist es erforderlich
aufgrund der vielfältigen Aufgaben eine Rasenkehrmaschine zu erwerben, die auch
feuchtes bzw. nasses Rasengut insbesondere auf den zu pflegenden Sportplätzen
aufnimmt. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Rasenschnitt aus Füchtorf mit
dieser Maschine zum städtischen Bauhof zu transportieren und mit einer
hydraulischen Hochentleerung in den hier stationierten Grünabfallcontainer zu
entleeren. Darüber hinaus sollte die neu anzuschaffende Rasenkehrmaschine auf
im Herbst im Stadtpark zur Laubaufnahme und –entsorgung genutzt werden können.
Die bisherige Rasenkehrmaschine aus dem Jahre 2001 sollte daher
zweckentsprechend veräußert werden. Für die Ersatzbeschaffung ist unter Produkt
01.05.02 –Bauhof-, Ziffer 26 die Ersatzbeschaffung mit 32.000,00 € angesetzt
worden. Für die Veräußerung des Altfahrzeuges ist ein Erlös in Höhe von 500,00
€ unter Ziffer 19 eingeplant.
Für eine zügige und zeitnahe Durchführung
(Fahrzeugkonfiguration inkl. Preisanfrage) sollte diese Maßnahme nunmehr in der
Durchführung beschlossen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.