Betreff
Ersatzbeschaffung einer Rasenkehrmaschine für den städtischen Bauhof
-Durchführungsbeschluss-
Vorlage
60/023/2017
Aktenzeichen
60 613-01
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Gemäß Ziffer 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates vom 16.12.2004 wird die Ersatzbeschaffung Rasenkehrmaschine für den städtischen Bauhof Produkt 01.05.02 –Bauhof-, Ziffer 26 in der Durchführung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen.“


Für den städtischen Bauhof ist es erforderlich aufgrund der vielfältigen Aufgaben eine Rasenkehrmaschine zu erwerben, die auch feuchtes bzw. nasses Rasengut insbesondere auf den zu pflegenden Sportplätzen aufnimmt. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Rasenschnitt aus Füchtorf mit dieser Maschine zum städtischen Bauhof zu transportieren und mit einer hydraulischen Hochentleerung in den hier stationierten Grünabfallcontainer zu entleeren. Darüber hinaus sollte die neu anzuschaffende Rasenkehrmaschine auf im Herbst im Stadtpark zur Laubaufnahme und –entsorgung genutzt werden können. Die bisherige Rasenkehrmaschine aus dem Jahre 2001 sollte daher zweckentsprechend veräußert werden. Für die Ersatzbeschaffung ist unter Produkt 01.05.02 –Bauhof-, Ziffer 26 die Ersatzbeschaffung mit 32.000,00 € angesetzt worden. Für die Veräußerung des Altfahrzeuges ist ein Erlös in Höhe von 500,00 € unter Ziffer 19 eingeplant.

 

Für eine zügige und zeitnahe Durchführung (Fahrzeugkonfiguration inkl. Preisanfrage) sollte diese Maßnahme nunmehr in der Durchführung beschlossen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.