-Durchführungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Gem. Ziffer 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates
vom 16.12.2004 werden die nachfolgenden Straßenbau und -beleuchtungsmaßnahmen
in der Durchführung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Maßnahmen umzusetzen:
Maßnahme Produkt Haushaltsansatz
Baustraße 12.01.01 182.000,00 €
9 Leuchtstellen 12.01.02 16.200,00 €.“
Für eine zeitgerechte Umsetzung der im Haushaltsjahr
2017 enthaltenen Straßenbaumaßnahmen und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen sollten
die im Beschluss aufgeführten Maßnahmen in der Durchführung beschlossen werden.
Hierbei handelt es sich um die überwiegende Teilerschließung des im Januar 2017
rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanbereiches „Südlich der Lohmannstraße“. Nach
Abschluss des Umlegungsverfahrens kann nunmehr für den in der Anlage
dargestellten Bereich die Baustraße sowie die Errichtung von Leuchtstellen
erfolgen.
Die Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2017 im Produkt
12.01.01 –Bau von Straßen, Wegen, Plätzen-, Teilfinanzplan Ziffer 25
-Auszahlung für Baumaßnahmen- und für die Ergänzung der Straßenbeleuchtung im
Produkt 12.01.02 –Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen- , Teilergebnisplan
Ziffer 15 –Transferaufwendungen- dargestellt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.