Betreff
Teilerschließung des Bebauungsplanbereiches "Südlich der Lohmannstraße"
-Durchführungsbeschluss-
Vorlage
60/022/2017
Aktenzeichen
60 642-30/60 861-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Gem. Ziffer 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates vom 16.12.2004 werden die nachfolgenden Straßenbau und -beleuchtungsmaßnahmen in der Durchführung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen umzusetzen:

 

Maßnahme                             Produkt                                   Haushaltsansatz

Baustraße                               12.01.01                                  182.000,00 €

9 Leuchtstellen                        12.01.02                                    16.200,00 €.“

 

 


Für eine zeitgerechte Umsetzung der im Haushaltsjahr 2017 enthaltenen Straßenbaumaßnahmen und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen sollten die im Beschluss aufgeführten Maßnahmen in der Durchführung beschlossen werden. Hierbei handelt es sich um die überwiegende Teilerschließung des im Januar 2017 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanbereiches „Südlich der Lohmannstraße“. Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens kann nunmehr für den in der Anlage dargestellten Bereich die Baustraße sowie die Errichtung von Leuchtstellen erfolgen.

 

Die Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2017 im Produkt 12.01.01 –Bau von Straßen, Wegen, Plätzen-, Teilfinanzplan Ziffer 25 -Auszahlung für Baumaßnahmen- und für die Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Produkt 12.01.02 –Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen- , Teilergebnisplan Ziffer 15 –Transferaufwendungen- dargestellt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.