Betreff
Bebauungsplan "Sportgelände im Brook" - 6. Änderung
-Änderungbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufplanung einer Sportfläche östlich des Schützenplatzes-
Vorlage
60/021/2017
Aktenzeichen
60 622-21/9
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Sportgelände im Brook‘ wird im Rahmen einer 6. Änderung – Ausweisung eines Trainingsspielfeldes- für die in der Anlage    dargestellte stadteigene Parzelle östlich des Schützenplatzes/nördlich des Skaterplatzes (Gemarkung Sassenberg, Flur 20, Flurstück 33 teilweise) von derzeit ‚öffentliche Grünfläche‘ geändert in ‚öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Trainingsspielfeld‘‘ geändert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans ‚Sportgelände im Brook‘ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da durch die Änderung im Hinblick auf die Gesamtgröße des Bebauungsplanes und der angestrebten Zweckbestimmung die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 –Pkt. 11 d. N.- den einstimmigen Beschluss gefasst im Rahmen einer anstehenden 6. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände im Brook“ zur Ausweisung eines Trainingsspielfeldes die Verwaltung zu beauftragen

 

Alternative 1:

Aufplanung des Trainingsfeldes westlich des Waldstadions im Bereich der Volleyball-/Beachhandballfelder und

 

Alternative 3:

Aufplanung der städtischen Teilparzelle östlich des Schützenplatzes

 

weiter zu verfolgen.

 

Nach Abstimmung der Planungen mit dem Regionalforstamt und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf bleibt festzuhalten, dass insbesondere seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus naturschutzrechtlicher Sicht lediglich die Alternative 3 (Aufplanung der stadteigenen Teilparzelle östlich des Schützenplatzes) als Anlage des Trainingsspielfeldes weiter verfolgt werden sollte.

 

Hinsichtlich der zu erwartenden Bodenverhältnisse ist für die stadteigene Teilparzelle östlich des Schützenplatzes (Alternative 3) zwischenzeitlich ein Bodengutachten in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse hierzu liegen jedoch bislang noch nicht vor.

 

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan für die Ortslage Sassenberg ist die städtische Teilparzelle östlich des Schützenplatzes bereits als „öffentliche Grünfläche“ gekennzeichnet.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ist der Infrastrukturausschuss.