-Änderungbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufplanung einer Sportfläche östlich des Schützenplatzes-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Sportgelände im
Brook‘ wird im Rahmen einer 6. Änderung – Ausweisung eines
Trainingsspielfeldes- für die in der Anlage
dargestellte stadteigene Parzelle östlich des Schützenplatzes/nördlich
des Skaterplatzes (Gemarkung Sassenberg, Flur 20, Flurstück 33 teilweise) von
derzeit ‚öffentliche Grünfläche‘ geändert in ‚öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung ‚Trainingsspielfeld‘‘ geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans ‚Sportgelände im Brook‘
zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im
Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird verzichtet, da durch die Änderung im Hinblick auf die Gesamtgröße des
Bebauungsplanes und der angestrebten Zweckbestimmung die Grundzüge der
Planungen nicht berührt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
21.09.2017 –Pkt. 11 d. N.- den einstimmigen Beschluss gefasst im Rahmen einer
anstehenden 6. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände im Brook“ zur
Ausweisung eines Trainingsspielfeldes die Verwaltung zu beauftragen
Alternative 1:
Aufplanung des Trainingsfeldes westlich des
Waldstadions im Bereich der Volleyball-/Beachhandballfelder und
Alternative 3:
Aufplanung der städtischen Teilparzelle östlich des
Schützenplatzes
weiter zu verfolgen.
Nach Abstimmung der Planungen mit dem Regionalforstamt
und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf bleibt festzuhalten,
dass insbesondere seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus
naturschutzrechtlicher Sicht lediglich die Alternative 3 (Aufplanung der
stadteigenen Teilparzelle östlich des Schützenplatzes) als Anlage des
Trainingsspielfeldes weiter verfolgt werden sollte.
Hinsichtlich der zu erwartenden Bodenverhältnisse ist
für die stadteigene Teilparzelle östlich des Schützenplatzes (Alternative 3)
zwischenzeitlich ein Bodengutachten in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse
hierzu liegen jedoch bislang noch nicht vor.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan für die
Ortslage Sassenberg ist die städtische Teilparzelle östlich des Schützenplatzes
bereits als „öffentliche Grünfläche“ gekennzeichnet.
Zuständig für die Beschlussfassung über die Änderung
des Bebauungsplanes ist der Infrastrukturausschuss.