Betreff
Bebauungsplan "Nordwestlich des Lappenbrink" - Erweiterung
Erweiterungsbeschluss zur Aufplanung des Grundstückes Lappenbrink 60/60 a und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
60/020/2017
Aktenzeichen
60 622-21/57
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Nordwestlich des Lappenbrink“ wird angrenzend an die öffentliche Verkehrsfläche auf das Grundstück Gemarkung Sassenberg Flur 13, Flurstück 111 (Lappenbrink 60/60 a) gemäß § 13a und 13b BauGB zur Ausweisung eines Mischgebietes (MI) erweitert.

 

Der Erweiterungsbereich ist in der Anlage    gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich des Lappenbrink“ –Erweiterung- zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 1 BauGB wird verzichtet, da durch die Änderung im Hinblick auf die Gesamtgröße der Erweiterung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Mit Schreiben vom 20.10.2017 (Eingang Stadt Sassenberg 23.10.2017) wird seitens der GFI Grundstücks- & Wohnungsbau GmbH, Warendorf, das Grundstück Gemarkung Sassenberg Flur 13, Flurstück 111 (Lappenbrink 60/60 a) hinsichtlich der Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen im nördlichen Teilbereich dieses Grundstückes in den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nordwestlich des Lappenbrink“ einzubeziehen.

 

Nach der vorgelegten Planung ist vorgesehen, den vorderen Teilbereich des Grundstückes abzutrennen zugunsten einer Aufteilung von zwei nördlich angrenzenden Grundstücken mit Erschließung über die westlich angrenzende öffentliche Wegefläche. In den Plan übernommen ist bereits eine Wegefläche zur nördlichen Grundstücksgrenze hin, die auch weiterhin eine zukünftige Erschließung der östlich angrenzenden rückwärtigen Grundstücke im Rahmen zukünftiger Überplanungen zulässt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes „Nordwestlich des Lappenbrink“ ist der Infrastrukturausschuss.