Erweiterungsbeschluss zur Aufplanung des Grundstückes Lappenbrink 60/60 a und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Nordwestlich
des Lappenbrink“ wird angrenzend an die öffentliche Verkehrsfläche auf das
Grundstück Gemarkung Sassenberg Flur 13, Flurstück 111 (Lappenbrink 60/60 a)
gemäß § 13a und 13b BauGB zur Ausweisung eines Mischgebietes (MI) erweitert.
Der Erweiterungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich des
Lappenbrink“ –Erweiterung- zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im
Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs 1 BauGB wird verzichtet, da durch die Änderung im Hinblick auf die
Gesamtgröße der Erweiterung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Mit Schreiben vom 20.10.2017 (Eingang Stadt Sassenberg
23.10.2017) wird seitens der GFI Grundstücks- & Wohnungsbau GmbH,
Warendorf, das Grundstück Gemarkung Sassenberg Flur 13, Flurstück 111
(Lappenbrink 60/60 a) hinsichtlich der Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen
im nördlichen Teilbereich dieses Grundstückes in den rechtsverbindlichen Bebauungsplan
„Nordwestlich des Lappenbrink“ einzubeziehen.
Nach der vorgelegten Planung ist vorgesehen, den
vorderen Teilbereich des Grundstückes abzutrennen zugunsten einer Aufteilung
von zwei nördlich angrenzenden Grundstücken mit Erschließung über die westlich
angrenzende öffentliche Wegefläche. In den Plan übernommen ist bereits eine
Wegefläche zur nördlichen Grundstücksgrenze hin, die auch weiterhin eine
zukünftige Erschließung der östlich angrenzenden rückwärtigen Grundstücke im
Rahmen zukünftiger Überplanungen zulässt.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
Erweiterung des Bebauungsplanes „Nordwestlich des Lappenbrink“ ist der
Infrastrukturausschuss.