-Beschluss über die während der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie
in der Anlage dargelegt
beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 21.09.2017 –Pkt. 13 d. N.- wonach die Verwaltung
beauftragt ist, das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
21.09.2017 –Pkt. 13 d. N.- die Änderung des oben genannten Bebauungsplanes gem.
§ 13 a BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Planverfahren
wird in der Zeit vom 30.10.2017 bis zum 20.11.2017 –einschließlich-
durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken ist der Infrastrukturausschuss.