Betreff
Bebauungsplan "Stadtmitte" - Erweiterung - 2. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/013/2017
Aktenzeichen
60 622-21/56
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage      dargelegt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – Erweiterung – 2. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Zur Änderung des oben genannten Bebauungsplanes hinsichtlich der zukünftigen Ansiedlung des Aldi-Marktes an der Hesselstraße wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB in der Zeit vom 23.10.2017 bis zum 23.11.2017 –einschließlich- durchgeführt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken und den Satzungsbeschluss ist der Rat.