-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a
BauGB eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der
Anlage dargelegt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – Erweiterung – 2.
Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016
(GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808)
als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
Zur Änderung des oben genannten Bebauungsplanes
hinsichtlich der zukünftigen Ansiedlung des Aldi-Marktes an der Hesselstraße
wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB und § 13 a BauGB in der Zeit vom 23.10.2017 bis zum 23.11.2017
–einschließlich- durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken und den Satzungsbeschluss ist
der Rat.