-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in
der Anlage dargelegt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘
–Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – 4. Änderung –
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.
NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV.
NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
03.07.2017 –Pkt. 13 d. N.- die 4. Änderung des oben genannten Bebauungsplanes
beraten und beschlossen.
Die abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 23.10.2017 bis
zum 23.11.2017 –einschließlich-.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken und den Satzungsbeschluss ist
der Rat.