Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 1 - Campingplatz Schulze Westhoff - 2. Erweiterung - 4. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/012/2017
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken wird wie in der Anlage      dargelegt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ –Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – 4. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 –Pkt. 13 d. N.- die 4. Änderung des oben genannten Bebauungsplanes beraten und beschlossen.

 

Die abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 23.10.2017 bis zum 23.11.2017 –einschließlich-.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken und den Satzungsbeschluss ist der Rat.