Betreff
Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorlage
60/011/2017
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Gebühren werden auf der Grundlage der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2018 vom 23.10.2017 mit

 

-       Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen                   40,30 €/m³ 

-       Entleerung abflusslose Gruben                                              24,40 €/m³.

 

gemäß Anlage        zu dieser Niederschrift festgesetzt. Die Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird gemäß der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 


Durch die Satzung zur 11. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 14.11.2016 sind zum 01.01.2017 folgende Gebührensätze festgelegt worden:

 

§  Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen             39,50 €/m³ 

§  Entleerung abflusslose Gruben                                        24,40 €/m³.

 

Als Anlage ist die Gebührenkalkulation vom 23.10.2017 für das Jahr 2018 beigefügt. Hiernach ergibt sich folgender Gebührenbedarf:

 

§  Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen             40,30 €/m³ 

§  Entleerung abflusslose Gruben                                        24,40 €/m³.

 

Zur Begründung für den leicht erhöhten Gebührenbedarf bei der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2018 ist auf folgende Punkte hinzuweisen:

 

a)            Abfuhrvergütung an den Unternehmer

 

Nach dem das bisherige Entsorgungsunternehmen den Vertrag über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zum Ende 2016 gekündigt hat, ist auf der Grundlage einer entsprechenden Preisanfrage mit einem einschlägigen Entsorgungsunternehmen am 12.10.2016 eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen worden. Der Vertrag sieht vor, dass eine Änderung der Vergütung frühestens zum 01.01.2019 möglich ist, so dass die Abfuhrvergütung von 19,64 €/m³ auch für 2018 Geltung hat.

 

b)            Klärschlammanfall  

 

In der Kalkulation für das Jahr 2018 ist aufgrund der Entwicklung der Abfuhrmengen eine Klärschlammmenge von 500 m³ (Kalkulation 2017: 475 m³) in Ansatz gebracht worden.

 

c)            Kosten der Weiterbehandlung des Klärschlammes

 

Aus der Fortschreibung der Kostenberechnung des Ing.-Büros Frilling, Vechta, vom 21.08.2001 ergeben sich für das Jahr 2018 insbesondere rechnerisch bedingt durch die größere Klärschlammmenge Kosten für die Weiterbehandlung des Klärschlamms in Höhe von 17,30 €/m³ (Kalkulation 2016: 17,60 €/m³).

 

d)            Verwaltungskosten

 

Die Personalkosten sind auf der Grundlage der aktuellen KGSt.-Materialien 7/2016 ermittelt worden. Hier ergibt sich bedingt durch die aktuellen Anpassungen gegenüber der Vorjahreskalkulation ein leicht erhöhter Aufwand (+ 115,50 €).

 

e)            Unterdeckung aus 2016

 

Nach § 6 Abs. 2 KAG sind ab dem Kalkulationszeitraum 1999 Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Ausgehend vom Jahresabschluss 2016 für das Abwasserwerk ergibt sich nach einer entsprechenden Berechnung eine Unterdeckung in Höhe von 163,42 €. Dieser Betrag ist in die Gebührenbedarfsrechnung einbezogen worden. Aus dem Vorjahr waren keine entsprechenden Beträge mehr offen. In der Vorjahreskalkulation war ein Betrag in Höhe von 321,78 € als Kostenüberdeckung zu berücksichtigen. 

 

f)             Entleerung abflussloser Gruben

 

Der Kalkulation der Gebühren für die Entleerung abflussloser Gruben ist bei der Berechnung der Reinigungskosten die mit 2,81 €/m³ ermittelte Schmutzwassergebühr für 2018 zugrunde gelegt worden.

 

Die Kalkulation vom 23.10.2017 sowie der Entwurf der Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.