Vorschlag der Verwaltung:
„Die Gebühren werden auf der Grundlage der
Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
für das Jahr 2018 vom 23.10.2017 mit
-
Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen 40,30 €/m³
-
Entleerung abflusslose Gruben 24,40
€/m³.
gemäß Anlage
zu dieser Niederschrift festgesetzt. Die Satzung zur 12. Änderung der
Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen wird gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Durch die Satzung zur 11. Änderung der Satzung der
Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom
14.11.2016 sind zum 01.01.2017 folgende Gebührensätze festgelegt worden:
§ Entsorgung
Grundstücksentwässerungsanlagen 39,50
€/m³
§ Entleerung abflusslose
Gruben 24,40
€/m³.
Als Anlage ist die Gebührenkalkulation vom
23.10.2017 für das Jahr 2018 beigefügt. Hiernach ergibt sich folgender
Gebührenbedarf:
§ Entsorgung
Grundstücksentwässerungsanlagen 40,30
€/m³
§ Entleerung abflusslose
Gruben 24,40
€/m³.
Zur Begründung für den leicht erhöhten
Gebührenbedarf bei der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2018 ist
auf folgende Punkte hinzuweisen:
a)
Abfuhrvergütung an den Unternehmer
Nach dem das bisherige Entsorgungsunternehmen den
Vertrag über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zum Ende 2016
gekündigt hat, ist auf der Grundlage einer entsprechenden Preisanfrage mit
einem einschlägigen Entsorgungsunternehmen am 12.10.2016 eine entsprechende
vertragliche Vereinbarung geschlossen worden. Der Vertrag sieht vor, dass eine Änderung
der Vergütung frühestens zum 01.01.2019 möglich ist, so dass die
Abfuhrvergütung von 19,64 €/m³ auch für 2018 Geltung hat.
b)
Klärschlammanfall
In der Kalkulation für das Jahr 2018 ist aufgrund
der Entwicklung der Abfuhrmengen eine Klärschlammmenge von 500 m³ (Kalkulation
2017: 475 m³) in Ansatz gebracht worden.
c)
Kosten der Weiterbehandlung des Klärschlammes
Aus der Fortschreibung der Kostenberechnung des
Ing.-Büros Frilling, Vechta, vom 21.08.2001 ergeben sich für das Jahr 2018
insbesondere rechnerisch bedingt durch die größere Klärschlammmenge Kosten für
die Weiterbehandlung des Klärschlamms in Höhe von 17,30 €/m³ (Kalkulation 2016:
17,60 €/m³).
d)
Verwaltungskosten
Die Personalkosten sind auf der Grundlage der
aktuellen KGSt.-Materialien 7/2016 ermittelt worden. Hier ergibt sich bedingt
durch die aktuellen Anpassungen gegenüber der Vorjahreskalkulation ein leicht
erhöhter Aufwand (+ 115,50 €).
e)
Unterdeckung aus 2016
Nach § 6 Abs. 2 KAG sind ab dem
Kalkulationszeitraum 1999 Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der
nächsten vier Jahre auszugleichen. Ausgehend vom Jahresabschluss 2016 für das
Abwasserwerk ergibt sich nach einer entsprechenden Berechnung eine Unterdeckung
in Höhe von 163,42 €. Dieser Betrag ist in die Gebührenbedarfsrechnung einbezogen
worden. Aus dem Vorjahr waren keine entsprechenden Beträge mehr offen. In der
Vorjahreskalkulation war ein Betrag in Höhe von 321,78 € als Kostenüberdeckung zu
berücksichtigen.
f)
Entleerung abflussloser Gruben
Der Kalkulation der Gebühren für die Entleerung
abflussloser Gruben ist bei der Berechnung der Reinigungskosten die mit 2,81
€/m³ ermittelte Schmutzwassergebühr für 2018 zugrunde gelegt worden.
Die Kalkulation vom 23.10.2017 sowie der Entwurf
der Satzung zur 12. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.