Betreff
Stellenübersichten 2018 für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Vorlage
10/448/2017
Aktenzeichen
10 031-10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Stellenübersichten 2018 für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg und für das Abwasserwerk der Stadt Sassenberg werden gemäß der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Für die Eigenbetriebe „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ wurden die Entwürfe der Stellenübersichten 2018 erstellt:

 

  • Wasserwerk

 

Die Gesamtzahl der Stellen ( 2,00 ) verändert sich gegenüber dem Jahr 2017 nicht.

 

  • Abwasserwerk

 

Die Gesamtzahl der Stellen verringert sich hier um 0,90 Stellen, und zwar von 8,64 auf 7,74.

 

Für diese Verringerung sind im Einzelnen folgende Gründe relevant:

 

    • Entgeltgruppe 9: Wegfall der Stelle

Entgeltgruppe 9a: Zusätzliche Stelle

 

Wie bereits im Rahmen der Beratungen zu den Stellenübersichten der Eigenbetriebe für das Jahr 2017 in der Sitzung des Ausschusses am 08.11.2016 –Pkt. 8 d. N.- festgehalten, ist zum 01.01.2017 die neue Entgeltordnung für den kommunalen Bereich in Kraft getreten. Auswirkungen auf die Stellenübersicht dieses Eigenbetriebes hat diese Änderung zunächst insofern, dass lt. neuer Entgeltordnung die bisherige Entgeltgruppe 9 entfallen ist und stattdessen nunmehr die Entgeltgruppe 9a maßgebend ist.

 

    • Entgeltgruppe 6:

 

Eine Stelle der Entgeltgruppe 6 kann entfallen.

 

    • Entgeltgruppe 3: Wegfall der Stelle bzw. des Stellenanteils (0,64)

Entgeltgruppe 4: Zusätzliche Stelle bzw. zus. Stellenanteil (0,64)

 

Aufgrund der Einführung der neuen Entgeltordnung ergeben sich hier die Veränderungen.

 

    • Entgeltgruppe 2: Zusätzlicher Stellenanteil (0,10)

 

Seit dem 09.11.2016 wird für die Reinigung des Betriebsgebäudes der Kläranlage Füchtorf eine Reinigungskraft beschäftigt, die ausschließlich diese Reinigungstätigkeiten wahrnimmt, sodass ein entsprechender zusätzlicher Stellenanteil auszuweisen ist. Zuvor war die Reinigung ein/e überwiegend im städtischen Bereich eingesetzte/r Mitarbeiter/in tätig.

 

Insgesamt gesehen tritt die Verringerung beim Abwasserwerk (- 0,90 Stellen ) durch den Wegfall der Stelle der EG 6 ( = - 1,00 ) bei gleichzeitiger Ausweisung des zusätzlichen Stellenanteils für die Reinigungskraft (= + 0,10 ) ein.

 

Die beigefügten Stellenübersichten weisen aus, dass in den Eigenbetrieben Beamte/innen weiterhin nicht beschäftigt werden. Stellenanhebungen und dgl. ergeben sich nur durch die zuvor beschriebene Einführung der neuen Entgeltordnung.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.