„Die Stellenübersichten 2018
für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg und für das Abwasserwerk der Stadt
Sassenberg werden gemäß der Anlage zu
dieser Niederschrift beschlossen.“
- Wasserwerk
Die Gesamtzahl
der Stellen ( 2,00 ) verändert sich gegenüber dem Jahr 2017 nicht.
- Abwasserwerk
Die Gesamtzahl
der Stellen verringert sich hier um 0,90 Stellen, und zwar von 8,64 auf 7,74.
Für diese
Verringerung sind im Einzelnen folgende Gründe relevant:
- Entgeltgruppe
9: Wegfall der Stelle
Entgeltgruppe
9a: Zusätzliche Stelle
Wie bereits im
Rahmen der Beratungen zu den Stellenübersichten der Eigenbetriebe für das Jahr
2017 in der Sitzung des Ausschusses am 08.11.2016 –Pkt. 8 d. N.- festgehalten,
ist zum 01.01.2017 die neue Entgeltordnung für den kommunalen Bereich in Kraft
getreten. Auswirkungen auf die Stellenübersicht dieses Eigenbetriebes hat diese
Änderung zunächst insofern, dass lt. neuer Entgeltordnung die bisherige
Entgeltgruppe 9 entfallen ist und stattdessen nunmehr die Entgeltgruppe 9a
maßgebend ist.
- Entgeltgruppe
6:
Eine Stelle der
Entgeltgruppe 6 kann entfallen.
- Entgeltgruppe
3: Wegfall der Stelle bzw. des Stellenanteils
(0,64)
Entgeltgruppe
4: Zusätzliche Stelle bzw. zus. Stellenanteil (0,64)
Aufgrund der
Einführung der neuen Entgeltordnung ergeben sich hier die Veränderungen.
- Entgeltgruppe
2: Zusätzlicher Stellenanteil (0,10)
Seit dem
09.11.2016 wird für die Reinigung des Betriebsgebäudes der Kläranlage Füchtorf
eine Reinigungskraft beschäftigt, die ausschließlich diese Reinigungstätigkeiten
wahrnimmt, sodass ein entsprechender zusätzlicher Stellenanteil auszuweisen
ist. Zuvor war die Reinigung ein/e überwiegend im städtischen Bereich
eingesetzte/r Mitarbeiter/in tätig.
Insgesamt
gesehen tritt die Verringerung beim Abwasserwerk (- 0,90 Stellen ) durch den Wegfall
der Stelle der EG 6 ( = - 1,00 ) bei gleichzeitiger Ausweisung des zusätzlichen
Stellenanteils für die Reinigungskraft (= + 0,10 ) ein.
Die beigefügten
Stellenübersichten weisen aus, dass in den Eigenbetrieben Beamte/innen
weiterhin nicht beschäftigt werden. Stellenanhebungen und dgl. ergeben sich nur
durch die zuvor beschriebene Einführung der neuen
Entgeltordnung.