Der Rat hat den Stellenplan 2017 in seiner Sitzung am 10.11.2016
-Pkt. 7 d. N.- beschlossen. Zunächst auf der Basis dieses Beschlusses bzw. der
insofern ausgewiesenen Stellen wurde der Stellenbedarf für die Wahrnehmung der
städtischen Aufgaben im Jahre 2018 ermittelt. Hierbei wurden die mit der
jeweiligen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen den jeweiligen
Besoldungsgruppen (Beamte) und Entgeltgruppen (tariflich Beschäftigte)
zugeordnet.
Bei der Ausweisung der Stellen wurde unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wieder
ein strenger Maßstab angelegt. Besonders wurde das Augenmerk auf mögliche
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gelegt. Hierbei bleibt aber wieder zu
berücksichtigen, dass in großem Umfang Pflichtaufgaben zu erledigen sind und
Vorgaben Dritter (z. B. KiBiz) bestehen. Hierzu zählen weiterhin auch die
Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. im Rahmen der Betreuung der
Asylbewerber/-innen. Spielraum für Einsparungen besteht somit grundsätzlich
kaum.
Dieses gilt überwiegend ebenso für die
Personalbewirtschaftung, die sich aus Beschlüssen des Rates ergibt, z. B. zur
Schaffung und zum Vorhalten städtischer Einrichtungen und Dienstleistungen
(Schulen, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Begegnungsstätte Mühle, Bäder). In diesem Zusammenhang und unter
Berücksichtigung eintretender Aufgabenveränderungen können weiterhin in
einzelnen Bereichen Veränderungen bei der Ausweisung von Stellen auch
hinsichtlich eventueller Stellenanhebungen und Eingruppierungen/Ernennungen
abschließend erst in Folgejahren aufgegriffen und umgesetzt werden.
Der beigefügte Stellenplan 2018 wurde auf der
Grundlage der gesetzlichen Regelungen erstellt. Zusätzlich wird wieder, wie in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011 –Pkt. 6 d. N.–
beraten, ein Bericht vorgelegt, dem nähere Einzelheiten und zusätzliche
Erläuterungen entnommen werden können (siehe Anlage). Zusammenfassend ist
festzuhalten:
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Auch im Jahre 2017 ist wiederum eine sparsame Bewirtschaftung der im
Stellenplan 2016 bereitgestellten Stellen erfolgt. So belief sich z. B. die
Zahl der am 30.06.2017 nicht besetzten Stellen auf 6,56.
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Der vorliegende
Entwurf des Stellenplanes 2018 weist gegenüber dem Jahr 2017 bei der Gesamtzahl
der Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte einen um 3,29 erhöhten
Stellenbedarf auf:
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Die Gesamtzahl
der Stellen für Beamte verändert sich nicht und bleibt bei 12,91 Stellen.
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Der vorgenannte
erhöhte Stellenbedarf von 3,29 besteht im Bereich der tariflich Beschäftigten.
Die Zahl der hier benötigten Stellen erhöht sich von 114,64 auf 117,93.
Diese
Steigerung tritt unter Berücksichtigung von Veränderungen bei der Ausweisung
von einzelnen Stellenanteilen im Wesentlichen durch die Ausweisung von drei
zusätzlichen Stellen ein. Zunächst soll für den Produktbereich „Planung und
Entwicklung“ eine weitere Stelle der Entgeltgruppe 10 eingerichtet werden.
Ferner sollen zusätzlich zwei Stellen der Entgeltgruppe 6 für den städtischen
Bauhof ausgewiesen werden.
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Die
Stellenübersicht „Nachwuchskräfte“ gibt den Bedarf an entsprechenden Stellen
für Auszubildende und Praktikanten/-innen wieder. Gegenüber dem Jahre 2017 (10
Stellen) werden im Jahre 2018 12 Stellen für Auszubildende benötigt. Die
Steigerung ergibt sich im Rahmen der Beschäftigung von Nachwuchskräften für die
praxisintegrierte Ausbildung für den Beruf „Erzieher/-in“ (PIA).
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.