Betreff
Stellenplan 2018
Vorlage
10/446/2017
Aktenzeichen
10 031-10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

"Der Stellenplan 2018 wird gemäß der Anlage   zu dieser Niederschrift beschlossen. Der Bericht und die Erläuterungen zum Stellenplan 2018 vom 05.10.2017 werden zur Kenntnis genommen.


Zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2018 sollte der dem Haushaltsplan beizufügende Stellenplan 2018 aufgestellt und seitens des Rates beschlossen werden, wobei sich die Veranschlagung der Personalaufwendungen in den Teilplänen unter Einbeziehung des Stellenplanes nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen richtet.

 

Der Rat hat den Stellenplan 2017 in seiner Sitzung am 10.11.2016 -Pkt. 7 d. N.- beschlossen. Zunächst auf der Basis dieses Beschlusses bzw. der insofern ausgewiesenen Stellen wurde der Stellenbedarf für die Wahrnehmung der städtischen Aufgaben im Jahre 2018 ermittelt. Hierbei wurden die mit der jeweiligen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen den jeweiligen Besoldungsgruppen (Beamte) und Entgeltgruppen (tariflich Beschäftigte) zugeordnet.

 

Bei der Ausweisung der Stellen wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wieder ein strenger Maßstab angelegt. Besonders wurde das Augenmerk auf mögliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gelegt. Hierbei bleibt aber wieder zu berücksichtigen, dass in großem Umfang Pflichtaufgaben zu erledigen sind und Vorgaben Dritter (z. B. KiBiz) bestehen. Hierzu zählen weiterhin auch die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. im Rahmen der Betreuung der Asylbewerber/-innen. Spielraum für Einsparungen besteht somit grundsätzlich kaum.

 

Dieses gilt überwiegend ebenso für die Personalbewirtschaftung, die sich aus Beschlüssen des Rates ergibt, z. B. zur Schaffung und zum Vorhalten städtischer Einrichtungen und Dienstleistungen (Schulen, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Begegnungsstätte Mühle,  Bäder). In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung eintretender Aufgabenveränderungen können weiterhin in einzelnen Bereichen Veränderungen bei der Ausweisung von Stellen auch hinsichtlich eventueller Stellenanhebungen und Eingruppierungen/Ernennungen abschließend erst in Folgejahren aufgegriffen und umgesetzt werden.

 

Der beigefügte Stellenplan 2018 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen erstellt. Zusätzlich wird wieder, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011 –Pkt. 6 d. N.– beraten, ein Bericht vorgelegt, dem nähere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen entnommen werden können (siehe Anlage). Zusammenfassend ist festzuhalten:

 

·      Auch im Jahre 2017 ist wiederum eine sparsame Bewirtschaftung der im Stellenplan 2016 bereitgestellten Stellen erfolgt. So belief sich z. B. die Zahl der am 30.06.2017 nicht besetzten Stellen auf 6,56.

 

·      Der vorliegende Entwurf des Stellenplanes 2018 weist gegenüber dem Jahr 2017 bei der Gesamtzahl der Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte einen um 3,29 erhöhten Stellenbedarf auf:

 

·       Die Gesamtzahl der Stellen für Beamte verändert sich nicht und bleibt bei 12,91 Stellen.

 

·       Der vorgenannte erhöhte Stellenbedarf von 3,29 besteht im Bereich der tariflich Beschäftigten. Die Zahl der hier benötigten Stellen erhöht sich von 114,64 auf 117,93.

 

Diese Steigerung tritt unter Berücksichtigung von Veränderungen bei der Ausweisung von einzelnen Stellenanteilen im Wesentlichen durch die Ausweisung von drei zusätzlichen Stellen ein. Zunächst soll für den Produktbereich „Planung und Entwicklung“ eine weitere Stelle der Entgeltgruppe 10 eingerichtet werden. Ferner sollen zusätzlich zwei Stellen der Entgeltgruppe 6 für den städtischen Bauhof ausgewiesen werden.

 

·      Die Stellenübersicht „Nachwuchskräfte“ gibt den Bedarf an entsprechenden Stellen für Auszubildende und Praktikanten/-innen wieder. Gegenüber dem Jahre 2017 (10 Stellen) werden im Jahre 2018 12 Stellen für Auszubildende benötigt. Die Steigerung ergibt sich im Rahmen der Beschäftigung von Nachwuchskräften für die praxisintegrierte Ausbildung für den Beruf „Erzieher/-in“ (PIA).

 

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.