Betreff
Implementierung einer 4. Reinigungsstufe – Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2017
Vorlage
60/009/2017
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2017 zur Implementierung einer 4. Reinigungsstufe für die Kläranlagen Sassenberg und Füchtorf wird aufgrund des aktuellen Erkenntnisstandes (s. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 21.09.2017) zunächst zurückgestellt. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die Entwicklungen in diesem Bereich zu verfolgen und den Antrag in der Sitzung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk Ende 2018 erneut zur Tagesordnung zu stellen.“

 


Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 03.07.2017, das als Anlage beigefügt ist, den Antrag gestellt, in Fortführung der Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen die dort aufgezeigten Möglichkeiten zur Implementierung einer 4. Reinigungsstufe unter Berücksichtigung der Themenfelder weitergehender Nährstoffelimination, Spurenstoffe, Mikroplastik und ggf. Hygienisierung technisch und vor dem Hintergrund der Fördermöglichkeiten vertiefend zu untersuchen. Die Prüfung sollte derart gestaltet werden, dass eine Entscheidung über den ggf. angestrebten Bau einer 4. Reinigungsstufe so getroffen werden kann, dass eine Inanspruchnahme der höchsten Förderquote möglich ist.

 

Zur Begründung wird auf die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Vorgaben des Wasserrechts verwiesen. Im Weiteren wird Bezug genommen auf die Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung in NRW II“ (ResA II). Hiernach werden Investitionen zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe bis 2019 mit 70 % der Investitionssumme gefördert. Von 2020 bis 2022 beträgt die Förderquote 50 %; eine Förderung über 2022 hinaus ist ungewiss. Letztlich wird auch darauf verweisen, dass im Verfahren zur Verlängerung der zum 31.12.2020 befristeten Einleitungserlaubnisse für die beiden Kläranlagen seitens der Bezirksregierung Münster Anforderungen gestellt werden könnten, die nur durch die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe erfüllt werden können.

 

Die Machbarkeitsstudien zur Elimination von Mikroschadstoffen vom Juni 2015 kommen zu folgenden Ergebnissen:

 

§  Kläranlage Sassenberg

„Beim den gemessenen Spurenstoffkonzentrationen im Ablauf der Kläranlage konnten nach heutigem Kenntnisstand keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Die meisten untersuchten Stoffkonzentrationen lagen unterhalb der Konzentrationen, die in Abläufen vergleichbarer Kläranlagen gefunden wurden. Industrieeinleiter sind im Einzugsgebiet nicht vorhanden, so dass von dieser Seite nicht mit relevanten Spurenstoffen zu rechnen ist. Der Abwasseranteil aus der Kläranlage am Vorfluter ist gering. Des Weiteren befindet sich die Kläranlage nicht im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen. Es kann daher festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, eine 4. Reinigungsstufe kurzfristig am Standort zu realisieren.“

 

§  Kläranlage Sassenberg-Füchtorf

„Beim den ermittelten Spurenstoffkonzentrationen im durchgeführten Untersuchungsprogramm konnten nach heutigem Kenntnisstand weder für den Abwasserstrom der Fa. Stockmeyer noch für den Gesamtablauf der Kläranlage Auffälligkeiten festgestellt werden. Die gemessene Spurenstoffkonzentration lag sogar außerordentlich niedrig im Vergleich zu Konzentrationen, die in Abläufen vergleichbarer Kläranlagen gefunden wurden. Auch ist der Abwasseranteil aus der Kläranlage am Vorfluter gering. Des Weiteren befindet sich die Kläranlage nicht im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen. Es kann daher festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, eine 4. Reinigungsstufe kurzfristig am Standort zu realisieren.“

 

Auf die entsprechende Anfrage hat das Ing.-Büro Frilling + Rolfs, Vechta, mit E-Mail vom 20.07.2017 entsprechende Honorarangebote für die weitergehende Untersuchung vorgelegt. Diese umfassen insbesondere die Erarbeitung von Plankonzepten, wie z. B. die Vordimensionierung der Systeme und der maßbestimmenden Anlagenteile aus den vorliegenden Studien, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Angaben zum Raumbedarf, Kostenberechnungen sowie Abstimmungen mit den Wasserbehörden. Die auf dieser Grundlage ermittelten Honorarkosten belaufen sich für die Kläranlage Sassenberg auf 32.605,30 € und für die Kläranlage Füchtorf auf 36.489,02 €.

 

Im Weiteren ist die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 08.08. bzw. 13.09.2017 um eine Einschätzung hinsichtlich der Erforderlichkeit zum Bau und Betrieb der 4. Reinigungsstufe auf den Kläranlagen Sassenberg und Füchtorf gebeten worden. Die diesbezügliche Stellungnahme vom 21.09.2017 ist als Anlage beigefügt.

 

Eingangs wird darauf verwiesen, dass bereits bei der derzeitigen Rechtslage im Grundsatz eine 4. Reinigungsstufe gefordert werden kann. Im Hinblick darauf, dass sich heute ein kausaler Zusammenhang zwischen den Defiziten bei den biologischen Qualitätskomponenten und den Mikroschadstoffbelastungen nicht eindeutig ableiten lässt, fordert die Bezirksregierung zurzeit nicht die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe. Für den Fall, dass eine Kläranlageneinleitung einen deutlich negativen Einfluss auf die Konzentration der allgemeinen chemischen Parameter im Gewässer hat, wird von der Bezirksregierung eine Verschärfung der Überwachungswerte vorgenommen. Zur Einhaltung dieser verschärften Forderungen kann es im Einzelfall erforderlich werden, eine zusätzliche Reinigungsstufe vorzusehen.

 

Auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage sowie die vorliegenden Ergebnisse des Intensivmessprogramms aus 2009/2010 und der Ergebnisse aktueller Messungen im Gewässer wird von der Bezirksregierung folgende Einschätzung gegeben:

 

§  Kläranlage Sassenberg

Der Einfluss der Kläranlageneinleitung auf die Konzentrationen in der Hessel ist bei allen untersuchten Parametern gering. Es wird auch davon ausgegangen, dass die Einleitungen auch bezogen auf die Mikroschadstoffkonzentrationen in der Hessel einen geringen Einfluss haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann festgestellt werden, dass keine so weitgehenden Verschärfungen der Anforderungen eintreten werden, die die Errichtung einer zusätzlichen Reinigungsstufe zwingend erforderlich machen. Hinsichtlich der Mikroschadstoffelimination ist die Kläranlage Sassenberg eher von geringerer Priorität. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu bestimmten Parametern Optimierungsbedarf besteht.

 

§  Kläranlage Füchtorf

Der Einfluss der Kläranlageneinleitung auf die Konzentrationen in der Bever ist bei allen untersuchten Parametern gering. Es wird auch davon ausgegangen, dass die Einleitungen auch bezogen auf die Mikroschadstoffkonzentrationen in der Hessel einen geringen Einfluss haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann festgestellt werden, dass keine so weitgehenden Verschärfungen der Anforderungen eintreten werden, die die Errichtung einer zusätzlichen Reinigungsstufe zwingend erforderlich machen. Hinsichtlich der Mikroschadstoffelimination ist die Kläranlage Füchtorf eher von geringerer Priorität. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu bestimmten Parametern Optimierungsbedarf besteht.

 

Auf der Grundlage dieses Erkenntnisstandes sollte der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2017 zunächst zurückgestellt werden. Die Betriebsleitung sollte beauftragt werden, die Entwicklungen in diesem Bereich zu verfolgen und den Antrag in der Sitzung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk Ende 2018 erneut zur Tagesordnung zu stellen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.