Vorschlag der Verwaltung:
„Der Antrag der
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2017 zur Implementierung einer 4.
Reinigungsstufe für die Kläranlagen Sassenberg und Füchtorf wird aufgrund des
aktuellen Erkenntnisstandes (s. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom
21.09.2017) zunächst zurückgestellt. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die
Entwicklungen in diesem Bereich zu verfolgen und den Antrag in der Sitzung des
Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk Ende 2018 erneut
zur Tagesordnung zu stellen.“
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit
Schreiben vom 03.07.2017, das als Anlage beigefügt ist, den Antrag gestellt, in
Fortführung der Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen die
dort aufgezeigten Möglichkeiten zur Implementierung einer 4. Reinigungsstufe
unter Berücksichtigung der Themenfelder weitergehender Nährstoffelimination,
Spurenstoffe, Mikroplastik und ggf. Hygienisierung technisch und vor dem
Hintergrund der Fördermöglichkeiten vertiefend zu untersuchen. Die Prüfung
sollte derart gestaltet werden, dass eine Entscheidung über den ggf.
angestrebten Bau einer 4. Reinigungsstufe so getroffen werden kann, dass eine
Inanspruchnahme der höchsten Förderquote möglich ist.
Zur Begründung wird auf die Vorgaben der
EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Vorgaben des Wasserrechts verwiesen. Im
Weiteren wird Bezug genommen auf die Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente
Abwasserbeseitigung in NRW II“ (ResA II). Hiernach werden Investitionen zur
Errichtung einer 4. Reinigungsstufe bis 2019 mit 70 % der Investitionssumme
gefördert. Von 2020 bis 2022 beträgt die Förderquote 50 %; eine Förderung über
2022 hinaus ist ungewiss. Letztlich wird auch darauf verweisen, dass im
Verfahren zur Verlängerung der zum 31.12.2020 befristeten
Einleitungserlaubnisse für die beiden Kläranlagen seitens der Bezirksregierung
Münster Anforderungen gestellt werden könnten, die nur durch die Errichtung einer
4. Reinigungsstufe erfüllt werden können.
Die Machbarkeitsstudien zur Elimination von
Mikroschadstoffen vom Juni 2015 kommen zu folgenden Ergebnissen:
§ Kläranlage Sassenberg
„Beim den gemessenen Spurenstoffkonzentrationen im Ablauf
der Kläranlage konnten nach heutigem Kenntnisstand keine Auffälligkeiten
festgestellt werden. Die meisten untersuchten Stoffkonzentrationen lagen
unterhalb der Konzentrationen, die in Abläufen vergleichbarer Kläranlagen
gefunden wurden. Industrieeinleiter sind im Einzugsgebiet nicht vorhanden, so
dass von dieser Seite nicht mit relevanten Spurenstoffen zu rechnen ist. Der
Abwasseranteil aus der Kläranlage am Vorfluter ist gering. Des Weiteren
befindet sich die Kläranlage nicht im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen.
Es kann daher festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein
unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, eine 4. Reinigungsstufe kurzfristig am
Standort zu realisieren.“
§ Kläranlage
Sassenberg-Füchtorf
„Beim den ermittelten Spurenstoffkonzentrationen im
durchgeführten Untersuchungsprogramm konnten nach heutigem Kenntnisstand weder
für den Abwasserstrom der Fa. Stockmeyer noch für den Gesamtablauf der
Kläranlage Auffälligkeiten festgestellt werden. Die gemessene Spurenstoffkonzentration
lag sogar außerordentlich niedrig im Vergleich zu Konzentrationen, die in
Abläufen vergleichbarer Kläranlagen gefunden wurden. Auch ist der Abwasseranteil
aus der Kläranlage am Vorfluter gering. Des Weiteren befindet sich die Kläranlage
nicht im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen. Es kann daher
festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein unmittelbarer
Handlungsbedarf besteht, eine 4. Reinigungsstufe kurzfristig am Standort zu
realisieren.“
Auf die entsprechende Anfrage hat das Ing.-Büro
Frilling + Rolfs, Vechta, mit E-Mail vom 20.07.2017 entsprechende
Honorarangebote für die weitergehende Untersuchung vorgelegt. Diese umfassen
insbesondere die Erarbeitung von Plankonzepten, wie z. B. die Vordimensionierung
der Systeme und der maßbestimmenden Anlagenteile aus den vorliegenden Studien,
Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten einschließlich
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Angaben zum Raumbedarf, Kostenberechnungen
sowie Abstimmungen mit den Wasserbehörden. Die auf dieser Grundlage ermittelten
Honorarkosten belaufen sich für die Kläranlage Sassenberg auf 32.605,30 € und
für die Kläranlage Füchtorf auf 36.489,02 €.
Im Weiteren ist die Bezirksregierung Münster mit
Schreiben vom 08.08. bzw. 13.09.2017 um eine Einschätzung hinsichtlich der
Erforderlichkeit zum Bau und Betrieb der 4. Reinigungsstufe auf den Kläranlagen
Sassenberg und Füchtorf gebeten worden. Die diesbezügliche Stellungnahme vom
21.09.2017 ist als Anlage beigefügt.
Eingangs wird darauf verwiesen, dass bereits bei
der derzeitigen Rechtslage im Grundsatz eine 4. Reinigungsstufe gefordert
werden kann. Im Hinblick darauf, dass sich heute ein kausaler Zusammenhang
zwischen den Defiziten bei den biologischen Qualitätskomponenten und den
Mikroschadstoffbelastungen nicht eindeutig ableiten lässt, fordert die
Bezirksregierung zurzeit nicht die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe. Für den
Fall, dass eine Kläranlageneinleitung einen deutlich negativen Einfluss auf die
Konzentration der allgemeinen chemischen Parameter im Gewässer hat, wird von
der Bezirksregierung eine Verschärfung der Überwachungswerte vorgenommen. Zur
Einhaltung dieser verschärften Forderungen kann es im Einzelfall erforderlich
werden, eine zusätzliche Reinigungsstufe vorzusehen.
Auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage sowie
die vorliegenden Ergebnisse des Intensivmessprogramms aus 2009/2010 und der
Ergebnisse aktueller Messungen im Gewässer wird von der Bezirksregierung
folgende Einschätzung gegeben:
§ Kläranlage Sassenberg
Der
Einfluss der Kläranlageneinleitung auf die Konzentrationen in der Hessel ist
bei allen untersuchten Parametern gering. Es wird auch davon ausgegangen, dass
die Einleitungen auch bezogen auf die Mikroschadstoffkonzentrationen in der
Hessel einen geringen Einfluss haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann
festgestellt werden, dass keine so weitgehenden Verschärfungen der
Anforderungen eintreten werden, die die Errichtung einer zusätzlichen
Reinigungsstufe zwingend erforderlich machen. Hinsichtlich der Mikroschadstoffelimination
ist die Kläranlage Sassenberg eher von geringerer Priorität. Nicht
ausgeschlossen werden kann, dass zu bestimmten Parametern Optimierungsbedarf besteht.
§ Kläranlage Füchtorf
Der Einfluss der
Kläranlageneinleitung auf die Konzentrationen in der Bever ist bei allen
untersuchten Parametern gering. Es wird auch davon ausgegangen, dass die
Einleitungen auch bezogen auf die Mikroschadstoffkonzentrationen in der Hessel
einen geringen Einfluss haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann festgestellt
werden, dass keine so weitgehenden Verschärfungen der Anforderungen eintreten
werden, die die Errichtung einer zusätzlichen Reinigungsstufe zwingend
erforderlich machen. Hinsichtlich der Mikroschadstoffelimination ist die
Kläranlage Füchtorf eher von geringerer Priorität. Nicht ausgeschlossen werden
kann, dass zu bestimmten Parametern Optimierungsbedarf besteht.
Auf der Grundlage dieses Erkenntnisstandes sollte
der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2017 zunächst zurückgestellt
werden. Die Betriebsleitung sollte beauftragt werden, die Entwicklungen in
diesem Bereich zu verfolgen und den Antrag in der Sitzung des
Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk Ende 2018 erneut
zur Tagesordnung zu stellen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.