Vorschlag der Verwaltung:
„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf
des Jahresabschlusses 2016 zur Feststellung zu. Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2016 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach
§ 59 Abs. 3 GO NRW sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“
Meine sehr
verehrten Damen und Herren,
ich darf Ihnen
heute den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zuleiten.
Die zugehörigen Ordner mit den Unterlagen des Abschlussentwurfes finden Sie auf
Ihren Plätzen.
Ich freue mich,
Ihnen hierzu mitteilen zu können, dass die damit jetzt vollzogene Rechnungslegung
für das Jahr 2016 erheblich besser ausfällt, als es der Haushaltsplan für
dieses Jahr annehmen ließ. Hier war von
einem Defizit in Höhe von 4.438.870,00 Euro ausgegangen worden. Das Ergebnis
des Haushaltsjahres weist nunmehr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
1.295.359,77 Euro aus. Das entspricht also einer Verbesserung um 3.143.510,23
Euro.
Auf die Gründe
für diese hohe Abweichung zwischen Plan und Ist werde ich gleich näher
eingehen. Ganz grob möchte ich aber vorweg schon die aus meiner Sicht vier
wesentlichen Ursachen kurz benennen:
1)
Eine vorsichtige Ansatzbildung, die auch eventuelle
Mehrbedarfe haushaltsrechtlich abgesichert hätte; ich denke hier vor allem an
die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung.
2)
Noch nicht umgesetzte Projekte, womit das vergangene Haushaltsjahr
entlastet wurde; die Abarbeitung dieser Vorhaben nehmen wir in den meisten
Fällen aber als Aufgabenstellung in die folgenden Haushaltsjahre mit.
3)
„Echte Verbesserungen“, die in Form von Mehrerträgen und
Minderaufwendungen gegenüber den Annahmen quer durch den Haushalt festzustellen
sind.
Und zuletzt:
4)
Verschiedene Sondereffekte, die nicht absehbar, also auch
nicht planbar waren.
Bevor ich mit
Ihnen in das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2016 tiefer einsteige, möchte ich
Ihnen noch das Jahresergebnis 2015 in Erinnerung rufen. Hier ergab sich ein
hoher Überschuss von 1.643.966,77 Euro. Warum komme ich an dieser Stelle noch
auf das Vorjahr zu sprechen? Regelmäßig ist bei den Zahlenwerken zur
städtischen Haushaltswirtschaft die starke Schwankung der Finanzergebnisse ein
Thema. Zurzeit führt die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hier im Hause turnunsmäßig
eine überörtliche Prüfung durch. Dabei wurden als eines der Zwischenergebnisse
der Auswertungen zur Haushaltswirtschaft über einen mehrjährigen Zeitraum eben
diese Schwankungen besonders angesprochen. Unter Einordnung in die
Vergleichskommunen in NRW ergibt sich weiter Folgendes: schließt die Stadt
Sassenberg die Haushaltswirtschaft positiv ab, ist das Ergebnis in die oberen
Ränge einzuordnen, also überdurchschnittlich gut. Umgekehrt ist es aber auch
bei einem eintretenden negativen Ergebnis so, dass Sassenberg zu der
Spitzengruppe zählt, also besonders schlecht abschließt. Diese Auswertung der
GPA NRW finde ich durchaus bemerkenswert, weil sie unsere Feststellungen noch
einmal besonders durch einen interkommunalen Vergleich unterstreicht.
Nun aber zum
Jahresabschluss 2016.
Meine Damen und
Herren,
das
Abschlussergebnis ist mit -1.295.359,77 Euro weit von einem strukturellen
Ausgleich entfernt. Allerdings ist es auf Grund der angesprochenen Verbesserung
erneut möglich, zumindest einen fiktiven Haushaltsausgleich unter Rückgriff auf
die Ausgleichsrücklage darzustellen. Es wird also nicht erforderlich, darüber
hinaus Mittel der allgemeinen Rücklage zu beanspruchen, wie es die Planung
vorsah. Das heißt, wir müssen für den Jahresabschluss 2016 auch keine weitere
Berechnung anstellen, wie weit wir uns der bekannten, für den Eintritt der
Haushaltssicherung maßgeblichen 5 %-Schwelle nähern: der Abbau der allgemeinen
Rücklage liegt bei einfach festzustellenden 0 %.
Mit der
erforderlichen Beanspruchung von Mitteln der Ausgleichsrücklage wird aber für
das Haushaltsjahr 2016 deren kurzlebige „Pufferfunktion“ wieder mehr als
deutlich: von den 1.643.966,77 Euro, die der Ausgleichsrücklage aus dem
Jahresüberschuss 2015 zugeführt werden konnten, sind 1.295.359,77 Euro bereits
für den folgenden Jahresabschluss 2016 wieder einzusetzen, das sind fast 80 %.
Im Folgenden
möchte ich Ihnen gerne näher darstellen, wie das verbesserte Ergebnis zu Stande
kam.
Die folgende Tabelle weist
in tausend Euro (TEUR) alle Abweichungen zwischen Ergebnisplanung und -rechnung
aus. Nur auf die höchsten Abweichungen möchte ich jetzt eingehen. Das sind auf
der Ertragsseite die Verbesserung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen
um ca. 1,5 Mio. Euro, die Verschlechterung bei den sonstigen Transfererträgen
um ca. 1,2 Mio. Euro sowie die Verbesserung bei den sonstigen ordentlichen
Erträgen um ca. 0,6 Mio. Euro. Auf der Aufwandsseite sind die Verbesserungen
bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um ca. 0,7 Mio. Euro und
bei den Transferaufwendungen um ca. 1,4 Mio. Euro anzusprechen.
„Unauffällig“ zeigt sich übrigens
für das Haushaltsjahr 2016 die Position der Steuern und ähnlichen Abgaben. Die
Gewerbesteuer hat sich im vergangenen Jahr mit dem letzten Veranlagungslauf kaum
vom gebildeten Haushaltsansatz entfernt. Die Abweichung vom Ansatz in Höhe von
6,0 Mio. Euro liegt bei positiven 124 tausend Euro. Auch bei den weiteren Positionen
traf das Ergebnis recht genau den Ansatz, etwa beim Einkommensteueranteil mit einer
Abweichung von nur 5 tausend Euro.
Gemessen an der Höhe der
Plan/Ist-Abweichung wäre auch das Budget der Personal- und
Versorgungsaufwendungen hier nicht besonders anzusprechen. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung dieser Aufwendungen sei aber kurz angemerkt, dass das
gebildete Budget um 118 tausend Euro nicht ausgeschöpft wurde. Ursächlich sind
vor allem die geringeren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf Grund einer
Umstellung der Berechnung durch den Gutachter, aber auch durch einen
eingetretenen Sterbefall.
Ausführlichere
Erläuterungen enthalten wiederum vor allem der Anhang und der Lagebericht zum
Jahresabschluss, auf die ich an dieser Stelle verweisen darf. Hier finden Sie
auch die folgenden Tabellen wieder.
Position
Ergebnisplan/-rechnung |
Ansatz 2016 (in TEUR) |
Ergebnis 2016 (in TEUR) |
Abweichung (in TEUR) |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
14.767 |
14.915 |
148 |
+Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
4.825 |
6.307 |
1.482 |
+Sonstige Transfererträge |
1.313 |
78 |
-1.235 |
+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
2.927 |
2.835 |
-92 |
+Privatrechtliche Leistungsentgelte |
195 |
211 |
16 |
+Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
569 |
403 |
-166 |
+Sonstige ordentliche Erträge |
637 |
1.250 |
613 |
-Personalaufwendungen |
-6.663 |
-6.613 |
50 |
-Versorgungsaufwendungen |
-379 |
-311 |
68 |
-Aufw. für Sach- und Dienstleistungen |
-5.049 |
-4.333 |
716 |
-Bilanzielle Abschreibungen |
-2.904 |
-2.846 |
58 |
-Transferaufwendungen |
-13.326 |
-11.910 |
1.416 |
-Sonstige ordentliche Aufwendungen |
-1.364 |
-1.396 |
-32 |
+Finanzerträge |
192 |
224 |
32 |
-Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen |
-179 |
-109 |
70 |
=Ergebnis |
-4.439 |
-1.295 |
3.144 |
Unter den Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen sind im Zuge der Haushaltsplanausführung die hier nicht
veranschlagten Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gebucht
worden, die einen Betrag von 2,012 Mio. Euro ausmachen. Veranschlagt waren die
Mittel unter der Position der sonstigen Transfererträge mit 1,300 Mio. Euro.
Ein weiterer höherer Mehrbetrag entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse des
Kreises Warendorf für die städtischen Kindertagesstätten in Höhe von 151 tausend
Euro. Um 416 tausend Euro weniger Erträge sind hingegen bei den sonstigen
Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke wegen der nicht zum Tragen gekommenen
Zuweisung für die Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten auszuweisen.
Eine für diese Zwecke ebenfalls eingeplante Zuweisung des Kreises Warendorf in
Höhe von 104 tausend Euro kam ebenfalls nicht zum Abruf. Weiter wurde der für
die Sanierung des Beckens im Freibad vorgesehene Einsatz angesammelter
Sparkassengewinnausschüttungsbeträge nur in geringem Umfang gebucht, was einen
Minderbetrag in Höhe von 118 tausend Euro im Vergleich zur Planung bedeutete.
Die Beckensanierung ist, wie Sie wissen im laufenden Jahr 2017 abgeschlossen
worden. Beim etwas verspäteten „Anschwimmen“ konnten die ersten Badegäste des
Jahres sich ein Bild von dem Ergebnis der Sanierungsmaßnahme machen.
Der Minderbetrag bei den
sonstigen Transfererträgen kommt vor allem durch die von der Planung
abweichende Buchung der Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu
Stande, die hier mit 1,300 Mio. Euro eingestellt, aber letztlich unter der
Position der Zuweisungen und allgemeinen Umlagen auszuweisen war, wie vorhin
dort angesprochen. Dieser Minderbetrag wird durch um 67 tausend Euro höhere
Ersatzleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geringfügig kompensiert.
Die erhebliche Verbesserung
im Vergleich zum Gesamtansatz bei den sonstigen ordentlichen Erträgen ergibt
sich in besonderem Umfang durch ertragswirksame Auflösungen von Rückstellungen
in Höhe von 523 tausend Euro.. Das um 57
tausend Euro hinter dem Planansatz zurückbleibende Aufkommen aus
Konzessionsabgaben für Strom und Gas wird durch zusätzliche verschiedene
sonstige ordentliche Erträge mehr als ausgeglichen. Zu erwähnen sind
beispielhaft höhere Nachforderungszinsen für Gewerbesteuern (+31 tausend Euro)
oder Nebenforderungen aus Mahn- und Vollstreckungsverfahren (+32 tausend Euro).
Zu den deutlichen
Minderaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gegenüber der Planung ist
zunächst besonders zu erwähnen, dass die Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen
für städtische Liegenschaften um 462 tausend Euro geringer ausfielen, insbesondere
weil verschiedene größere Vorhaben im Haushaltsjahr 2016 nicht umgesetzt
wurden, z. B. die Sanierung des Mehrzweckgebäudes am Feldmarksee, Sanierungsmaßnahmen
im Sportlerheim Füchtorf oder die erwähnte Beckensanierung im Freibad. Daneben
wurden aber teilweise auch Haushaltsermächtigungen unter Unsicherheiten eher
vorsichtig eingestellt, wobei die Ansätze letztendlich nicht ausgeschöpft
wurden. Das betrifft z. B. die pauschal eingestellte Ermächtigung für mögliche
Sanierungsmaßnahmen zu den erworbenen Flüchtlingsunterkünften.
Auch die gebuchten
Aufwendungen für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens, das sind Straßen
einschließlich Wirtschaftswege, Brücken usw., blieben unterhalb des Gesamtansatzes,
nämlich um 49 tausend Euro. Im Übrigen sind auch bei verschiedenen weiteren
Einzelpositionen der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nennenswerte
Minderaufwendungen festzustellen, etwa bei den Planungs- und Vermessungskosten
in Höhe von 102 tausend Euro.
Bei den Transferaufwendungen
sind im Plan/Ist-Vergleich folgende erhebliche Abweichungen zu benennen: 633 tausend Euro weniger als geplant waren für die
unterschiedlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erbringen.
Die Ansätze sind für das Haushaltsjahr 2016 auf der Grundlage der
Flüchtlingszugangszahlen des Vorjahres 2015 unter sehr vagen Annahmen gebildet
worden und wurden dann in diesem Umfang nicht benötigt. Für die Unterposition
der sonstigen Transferaufwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung wurde der
Gesamtansatz um 733 tausend Euro ebenfalls erheblich unterschritten.
Ausschlaggebend war dabei vor allem der Minderaufwand für die noch nicht
umgesetzte Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten in Höhe von 520 tausend
Euro. Weiter wurde der gebildete Ansatz für die Restabwicklung der Herstellung
einer Querungshilfe über die B 476 an der Füchtorfer Straße um 130 tausend Euro
nicht beansprucht, um 50 tausend Euro fiel ferner der Bedarf für die
Straßenbeleuchtung geringer aus.
Meine Damen und
Herren,
nun ein kurzer
Blick auf die zweite wichtige Haushaltskomponente, die Finanzplanung bzw. -rechnung, die die Zahlungsströme deutlich werden lässt.
Position
Finanzplan/-rechnung |
Ansatz 2016 (in TEUR) |
Ergebnis 2016 (in TEUR) |
Abweichung (in TEUR) |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
14.684 |
14.813 |
129 |
+Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
3.469 |
5.222 |
1.753 |
+Sonstige Transfereinzahlungen |
1.313 |
75 |
-1.238 |
+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
2.004 |
1.999 |
-5 |
+Privatrechtliche Leistungsentgelte |
192 |
207 |
15 |
+Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
569 |
404 |
-165 |
+Sonstige Einzahlungen |
634 |
701 |
67 |
+Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen |
242 |
314 |
72 |
-Personalauszahlungen |
-6.381 |
-6.402 |
-21 |
-Versorgungsauszahlungen |
-386 |
-404 |
-18 |
-Ausz. für Sach- und Dienstleistungen |
-5.145 |
-4.296 |
849 |
-Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen |
-179 |
-115 |
64 |
-Transferauszahlungen |
-13.326 |
-11.868 |
1.458 |
-Sonstige Auszahlungen |
-1.297 |
-1.267 |
30 |
+Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen |
1.783 |
1.714 |
-69 |
+Einz. aus der Veräußerung von Sachanl. |
53 |
100 |
47 |
+Einz. aus der Veräußerung v. Finanzanl. |
0 |
0 |
0 |
+Einz. aus Beiträgen und Entgelten |
204 |
180 |
-24 |
+Sonstige Investitionseinzahlungen |
0 |
2 |
2 |
-Ausz. f. Erwerb von Grundstücken u. Geb. |
-1.839 |
-746 |
1.093 |
-Ausz. f. Baumaßnahmen |
-1.700 |
-1.185 |
515 |
-Ausz. f. Erwerb v. bewegl. Anlageverm. |
-1.175 |
-667 |
508 |
-Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen |
-55 |
-55 |
0 |
-Sonstige Investitionsauszahlungen |
0 |
0 |
0 |
+Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen |
2.725 |
500 |
-2.225 |
+Aufn. von Kred. zur Liquiditätssicherung |
0 |
3.305 |
3.305 |
-Tilgung und Gewährung von Darlehen |
-377 |
-370 |
7 |
-Tilgg. von Kred. zur Liquiditätssicherung |
0 |
-3.305 |
-3.305 |
=Änderung
des Finanzmittelbestandes |
-3.988 |
-1.144 |
2.844 |
Auch hier zum
vollständigen Überblick die Tabelle mit allen Positionen des Haushalts. Näher
eingehen möchte ich wiederum nur auf die größeren Plan/Ist-Abweichungen, und
auch hier - wie in den Vorjahren - nur auf die Abwicklung der investiven
Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich der Kreditwirtschaft. Für den
konsumtiven Bereich lassen sich die Zahlungen überwiegend aus den Erträgen und
Aufwendungen ableiten, zu denen ich die Gründe für erhebliche Abweichungen
schon benannt habe. Auch wesentliche nur ergebnis- und nicht zahlungswirksame
Vorfälle habe ich schon kurz erwähnt.
Für die
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sind deutlich weniger
Mittel benötigt worden als eingeplant; die Gesamtermächtigung wurde um 1,093
Mio. Euro nicht ausgeschöpft. Für den allgemeinen Grunderwerb war ein
Pauschalansatz in Höhe von 300 tausend Euro eingestellt, der auch den
eventuellen Ankauf von Gewerbegrundstücken aus einem Umlegungsverfahren
berücksichtigte. Letztendlich wurde zu Lasten dieses Ansatzes nur ein kleiner
Betrag von 3 tausend Euro gebucht, also 297 tausend Euro weniger. Um im Falle
der Notwendigkeit des Erwerbs weiterer Immobilien zur Unterbringung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern die haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit zu
gewährleisten, war diesbezüglich vorsorglich eine sehr hohe
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereitgestellt. Benötigt
wurden hiervon tatsächlich nur 734 tausend Euro, auch für Kaufpreisabwicklungen
des Vorjahres, somit 766 tausend Euro weniger, als der Ansatz an Auszahlungen
zugelassen hätte.
Deutlich weniger
Auszahlungen als geplant wurden auch für die Baumaßnahmen geleistet. Hier liegt
die Plan/Ist-Abweichung bei 515 tausend Euro. Für den Bereich Hochbau ist insbesondere
das noch nicht gebaute Funktionsgebäude „Piratenschiff“ am Feldmarksee anzusprechen:
220 tausend Euro des Haushaltsansatzes wurden hier nicht benötigt. Mehrbedarfe
ergaben sich hingegen für den Ausbau der Kindertagesstätte „Blauland“ in
Füchtorf, und zwar in Höhe von 88 tausend Euro. Wir haben hierzu in den
politischen Gremien berichtet.
In den Bereich
Tiefbau fällt unter anderem die weiterhin zurückgestellte Herstellung einer
Aufstellfläche für Wohnmodule zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und
Asylbewerber mit -50 tausend Euro, vor allen Dingen aber das
Straßenbauprogramm. Hier sind 223 tausend Euro weniger Finanzmittel beansprucht
worden, als in der Planung vorgesehen. Das ist im Jahr 2016 nicht vorwiegend
der Verschiebung von Maßnahmen zuzuschreiben, sondern in einem wesentlichen
Umfang dem günstigen Ergebnis von Ausschreibungen. Das trifft z. B. zu für den
endgültigen Ausbau der Danziger Straße oder den endgültigen Ausbau der
Verlängerung der Breslauer Straße mit Ansatzunterschreitungen um 95 tausend
Euro bzw. 107 tausend Euro, wobei für die Danziger Straße im Folgejahr 2017
noch 49 tausend Euro für die Restabwicklung gezahlt wurden – es bleibt hier
auch unter Berücksichtigung dieser Beträge dennoch bei einer Einsparung.
Bei den
Auszahlungen für die Beschaffung von beweglichem Vermögen ist der Gesamtansatz
mit -508 tausend Euro ähnlich ausgeprägt unterschritten
worden wie bei den Bauauszahlungen. Hier entfällt der größte Teilbetrag auf den
Bereich Feuer- und Bevölkerungsschutz mit Minderauszahlungen von 365 tausend
Euro, zuzuordnen der Ersatzbeschaffung des HLF 20 für den Löschzug Füchtorf
(-105 tausend Euro), der Ersatzbeschaffung des TLF 4000 für den Löschzug
Sassenberg (-95 tausend Euro) sowie der Beschaffung von beweglichem Vermögen
(-165 tausend Euro). Weitere deutliche
Minderauszahlungen gegenüber Plan sind mit 103 tausend Euro dem Produktbereich
Schulen zuzurechnen. Hier erfolgte unter anderem die Ausstattung mit
EDV-Infrastruktur und die Neueinrichtung von Differenzierungs- und
Jahrgangsstufenräumen für die Sekundarschule im letzten Jahr nicht in dem vorgesehenen
Umfang.
Meine Damen,
meine Herren,
sehr hohe
Abweichungen zwischen Haushaltsplanung und -ausführung ergeben sich auch in der
allgemeinen Finanzwirtschaft, also bei den Einzahlungen und Auszahlungen zu
Investitions- und Liquiditätskrediten.
Planerisch
eingestellt war eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen in Höhe
von 2,725 Mio. Euro. Eine Kreditneuaufnahme erfolgte im Jahr 2016 in Höhe von
500 tausend Euro. Damit haben wir erstmals seit 2006 wieder Fremdmittel zur
Finanzierung der Investitionen aufgenommen, wenn auch in relativ geringer Höhe.
Der Kreditrahmen hat sich auf Grund der Abwicklung des investiven Bereichs
deutlich reduziert auf etwa 657 tausend Euro. Vor dem Hintergrund der negativen
Entwicklung des Liquiditätsmittelbestands - auch mit Blick auf die Zukunft -
erschien es nicht sachgerecht und verantwortbar, diesen Kreditrahmen
„verfallen“ zu lassen und damit gleichzeitig die Risiken aus dem dann im Gegenzug
erforderlich gewesenen Abbau des Kassenbestandes in Kauf zu nehmen. Das
anhaltend günstige Zinsniveau für Kreditaufnahmen hat diese Entscheidung etwas
leichter gemacht, wenngleich die viele Jahre andauernde Reihe der Entschuldung
damit leider unterbrochen werden musste.
Im Laufe des Jahres 2016 war wiederholt die Aufnahme von Liquiditätskrediten
zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erforderlich. Die Mittel addieren
sich auf 3,305 Mio. Euro sowohl in der Einzahlung als auch in der Auszahlung.
Die Kreditmittel wurden innerhalb des Jahres wieder zurückgezahlt.
Mit Blick auf
die letzte Zeile der Tabelle wird erkennbar, dass im Jahr 2016 im Saldo aller
Positionen nicht - wie in der Haushaltsplanung prognostiziert - Liquidität in
einer Größenordnung von 3,988 Mio. Euro abgeflossen ist, sondern in einem
deutlich reduzierten Umfang von 1,144 Mio. Euro. Das bedeutet also eine
erhebliche Verbesserung um 2,844 Mio. Euro.
Meine Damen,
meine Herren,
zuletzt möchte
ich Ihnen auch in diesem Jahr kurz die Bilanz zum 31.12.2016 vorstellen, die
die Vermögens- und Finanzierungslage der Stadt zu diesem Stichtag wiedergibt
und die die vorgestellten Beträge aus Ergebnis- und Finanzrechnung aufnimmt.
Zum Vergleich mit dem Vorjahr sind den aktuellen Bilanzwerten zum 31.12.2016 in
der folgenden Tabelle die Bilanzwerte des Vorjahresstichtags 31.12.2015
gegenüber gestellt.
Die Bilanzen zum
31.12.2016 und zum 31.12.2015 weisen folgende Struktur auf:
Vergleich Bilanz 31.12.2015 vs. 31.12.2016 |
|||||
Aktiva |
Wert in TEUR 31.12.2015 |
Wert in TEUR 31.12.2016 |
Passiva |
Wert in TEUR 31.12.2015 |
Wert in TEUR 31.12.2016 |
Immaterielle Vermögens-gegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Vorräte/Grundstücke
des Umlaufvermögens Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive
Rechnungsab-grenzung |
22 89.970 9.188 1.442 817 2.286 65 |
19 89.720 9.243 1.442 1.044 1.103 66 |
Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichk. aus
Investitionskrediten Verbindlichk. aus
Liquiditätskrediten Übrige Verbindlichk. Erh. Anzahlungen Passive
Rechnungs-abgrenzung |
40.997 46.339 9.347 3.670 0 305 1.936 1.196 |
39.775 46.048 8.975 3.800 0 511 2.234 1.294 |
|
103.790 |
102.637 |
|
103.790 |
102.637 |
Die Bilanzsumme hat zum
31.12.2016 somit im Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag um 1,153 Mio. Euro
abgenommen.
Erlauben Sie auch hier nur
einige Kommentierungen zu den wesentlichen Änderungen zwischen den Stichtagen.
Der verminderte Bilanzwert
bei den Sachanlagen resultiert aus den im Haushaltsjahr 2016 vorgenommenen
Investitionen bzw. Aktivierungen abzüglich Wertminderungen aus Abschreibungen
und sonstigen Abgängen. Insgesamt ist der hier bilanzierte Gesamtwert vom
Stichtag 31.12.2015 zum Stichtag 31.12.2016 um 250 tausend Euro zurückgegangen.
Eine differenzierte Übersicht über die Wertentwicklungen bietet der
Anlagenspiegel. Die zahlungswirksamen Zu- und Abgänge bei den
Vermögensgegenständen lassen sich in der Regel auch den Teilfinanzrechnungen zu
den Produkten im Einzelausweis der Investitionen entnehmen.
Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben sich zum Vorjahresstichtag um 227 tausend Euro erhöht. Die größten
Forderungsbestände beziehen sich dabei auf die Forderungsarten „Beiträge“ und
„Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“. Soweit Ausfallrisiken gesehen
werden, wurde dies durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel haben
sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag deutlich um 1,183 Mio. Euro auf 1,103 Mio.
Euro vermindert. Ein hoher negativer Zahlungsmittelsaldo ist dabei sowohl im
Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit als auch im Rahmen der Investitionstätigkeit
entstanden, während der Zahlungsmittelsaldo im Rahmen der
Finanzierungstätigkeit positiv ausfiel. Letzteres ist dadurch gegeben, dass die
erfolgte Kreditneuaufnahme höher ausfiel als die erbrachten Tilgungsleistungen.
Auf der Passivseite ist das
Eigenkapital mit insgesamt 39,775 Mio. Euro ausgewiesen und damit um 1,222 Mio.
Euro niedriger als zum Vorjahresstichtag. Auf den Jahresfehlbetrag 2016
entfällt dabei ein Betrag in Höhe von 1,295 Mio. Euro. Daneben waren nach
haushaltsrechtlicher Vorgabe verschiedene Erträge aus Vermögensabgängen sowie
aus Werterhöhungen bei Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage
zu verrechnen, was einen Eigenkapitalzugang von 73 tausend Euro ausmachte.
Die Veränderung bei den
Sonderposten resultiert regelmäßig im Wesentlichen aus den Zugängen von
Beiträgen und Zuwendungen sowie der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten
analog zur Abschreibung vorhandener Vermögensgegenstände. Insgesamt ergibt sich
bei den Sonderposten eine Minderung um 291 tausend Euro.
Die Rückstellungen haben
sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahresstichtag im Saldo um 372 tausend Euro
vermindert. Die mit Abstand höchste Reduzierung entfällt mit 279 tausend Euro
dabei auf die Pensions- und Beihilferückstellungen. Einzelheiten zur Entwicklung
der Rückstellungen ergeben sich aus dem detaillierten Rückstellungsspiegel, der
dem Jahresabschluss beigefügt ist.
Die Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen erhöhen sich zum 31.12.2016 um 130 tausend Euro.
Hier sind die Kreditneuaufnahme in Höhe von 500 tausend Euro einerseits und die
erbrachten Tilgungsleistungen in Höhe von 370 tausend Euro andererseits gegenüberzustellen.
Verbindlichkeiten aus
Krediten zur Liquiditätssicherung bestanden weder per 31.12.2015 noch per
31.12.2016.
Die „Übrigen
Verbindlichkeiten“ erhöhen sich im Stichtagsvergleich um 206 tausend Euro.
Dabei haben sich unter anderem die darin enthaltenen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen besonders erhöht, und zwar um 108 tausend Euro,
ferner auch die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen, hier um 118 tausend
Euro. Einfluss nimmt hier vor allem die im letzten Jahr durch den Kreis
Warendorf festgesetzte Sonderumlage, die gleichzeitig gestundet wurde, weshalb
die Sonderumlage über den Stichtag 31.12.2016 als Verbindlichkeit auszuweisen
war. Die Verbindlichkeit ist zwischenzeitlich im laufenden Jahr 2017 ausgebucht
worden, weil der Kreis Warendorf den Städten und Gemeinden die Sonderumlage
nunmehr erlassen hat, was durch den positiven Jahresabschluss des Kreises
Warendorf für das Jahr 2016 möglich geworden ist.
Die „Erhaltenen Anzahlungen“
nehmen u. a. die Zweck- und Pauschalzuweisungen für investive Zwecke auf, die
noch nicht zweckentsprechend eingesetzt sind bzw. deren zugehörige Anlagen ggf.
noch nicht endgültig aktiviert sind. Für den Stichtag 31.12.2016 ergeben sich
größere Beträge aus der allgemeinen Investitionspauschale (884 tausend Euro),
aus der Schul- und Bildungspauschale (523 tausend Euro) und aus den
Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münsterland Ost (203 tausend Euro). Auch
Erschließungsbeiträge für noch nicht oder nicht endgültig aktivierte
Erschließungsmaßnahmen sind hier mit einem größeren Wert aufgeführt (581
tausend Euro). Insgesamt sind auf Grund von Zugängen bzw. Abgängen aus der
Verwendung von erhaltenen Mitteln, d. h. Umbuchung in Sonderposten oder
konsumtiver Einsatz, zum Stichtag 31.12.2016 um 298 tausend Euro mehr erhaltene
Anzahlungen zu bilanzieren als zum Stichtag 31.12.2015.
Meine Damen,
meine Herren,
soweit meine
Ausführungen zu den drei wesentlichen Bestandteilen des Jahresabschlusses 2016.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner kommenden Sitzung dann im Zuge
der Prüfung des Jahresabschlusses näher mit dem Zahlenwerk befassen. Für heute
darf ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit danken.