Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 an den Rat
Vorlage
20/421/2017
Aktenzeichen
20 913-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Abs. 3 GO NRW sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“

 


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

ich darf Ihnen heute den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zuleiten. Die zugehörigen Ordner mit den Unterlagen des Abschlussentwurfes finden Sie auf Ihren Plätzen.

 

Ich freue mich, Ihnen hierzu mitteilen zu können, dass die damit jetzt vollzogene Rechnungslegung für das Jahr 2016 erheblich besser ausfällt, als es der Haushaltsplan für dieses Jahr annehmen ließ.  Hier war von einem Defizit in Höhe von 4.438.870,00 Euro ausgegangen worden. Das Ergebnis des Haushaltsjahres weist nunmehr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.295.359,77 Euro aus. Das entspricht also einer Verbesserung um 3.143.510,23 Euro.

 

Auf die Gründe für diese hohe Abweichung zwischen Plan und Ist werde ich gleich näher eingehen. Ganz grob möchte ich aber vorweg schon die aus meiner Sicht vier wesentlichen Ursachen kurz benennen:

 

1)    Eine vorsichtige Ansatzbildung, die auch eventuelle Mehrbedarfe haushaltsrechtlich abgesichert hätte; ich denke hier vor allem an die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung.

2)    Noch nicht umgesetzte Projekte, womit das vergangene Haushaltsjahr entlastet wurde; die Abarbeitung dieser Vorhaben nehmen wir in den meisten Fällen aber als Aufgabenstellung in die folgenden Haushaltsjahre mit.

3)    „Echte Verbesserungen“, die in Form von Mehrerträgen und Minderaufwendungen gegenüber den Annahmen quer durch den Haushalt festzustellen sind.

Und zuletzt:

4)    Verschiedene Sondereffekte, die nicht absehbar, also auch nicht planbar waren.

 

Bevor ich mit Ihnen in das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2016 tiefer einsteige, möchte ich Ihnen noch das Jahresergebnis 2015 in Erinnerung rufen. Hier ergab sich ein hoher Überschuss von 1.643.966,77 Euro. Warum komme ich an dieser Stelle noch auf das Vorjahr zu sprechen? Regelmäßig ist bei den Zahlenwerken zur städtischen Haushaltswirtschaft die starke Schwankung der Finanzergebnisse ein Thema. Zurzeit führt die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hier im Hause turnunsmäßig eine überörtliche Prüfung durch. Dabei wurden als eines der Zwischenergebnisse der Auswertungen zur Haushaltswirtschaft über einen mehrjährigen Zeitraum eben diese Schwankungen besonders angesprochen. Unter Einordnung in die Vergleichskommunen in NRW ergibt sich weiter Folgendes: schließt die Stadt Sassenberg die Haushaltswirtschaft positiv ab, ist das Ergebnis in die oberen Ränge einzuordnen, also überdurchschnittlich gut. Umgekehrt ist es aber auch bei einem eintretenden negativen Ergebnis so, dass Sassenberg zu der Spitzengruppe zählt, also besonders schlecht abschließt. Diese Auswertung der GPA NRW finde ich durchaus bemerkenswert, weil sie unsere Feststellungen noch einmal besonders durch einen interkommunalen Vergleich unterstreicht.

 

Nun aber zum Jahresabschluss 2016.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

das Abschlussergebnis ist mit -1.295.359,77 Euro weit von einem strukturellen Ausgleich entfernt. Allerdings ist es auf Grund der angesprochenen Verbesserung erneut möglich, zumindest einen fiktiven Haushaltsausgleich unter Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage darzustellen. Es wird also nicht erforderlich, darüber hinaus Mittel der allgemeinen Rücklage zu beanspruchen, wie es die Planung vorsah. Das heißt, wir müssen für den Jahresabschluss 2016 auch keine weitere Berechnung anstellen, wie weit wir uns der bekannten, für den Eintritt der Haushaltssicherung maßgeblichen 5 %-Schwelle nähern: der Abbau der allgemeinen Rücklage liegt bei einfach festzustellenden 0 %.

 

Mit der erforderlichen Beanspruchung von Mitteln der Ausgleichsrücklage wird aber für das Haushaltsjahr 2016 deren kurzlebige „Pufferfunktion“ wieder mehr als deutlich: von den 1.643.966,77 Euro, die der Ausgleichsrücklage aus dem Jahresüberschuss 2015 zugeführt werden konnten, sind 1.295.359,77 Euro bereits für den folgenden Jahresabschluss 2016 wieder einzusetzen, das sind fast 80 %.

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne näher darstellen, wie das verbesserte Ergebnis zu Stande kam.

 

Die folgende Tabelle weist in tausend Euro (TEUR) alle Abweichungen zwischen Ergebnisplanung und -rechnung aus. Nur auf die höchsten Abweichungen möchte ich jetzt eingehen. Das sind auf der Ertragsseite die Verbesserung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen um ca. 1,5 Mio. Euro, die Verschlechterung bei den sonstigen Transfererträgen um ca. 1,2 Mio. Euro sowie die Verbesserung bei den sonstigen ordentlichen Erträgen um ca. 0,6 Mio. Euro. Auf der Aufwandsseite sind die Verbesserungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um ca. 0,7 Mio. Euro und bei den Transferaufwendungen um ca. 1,4 Mio. Euro anzusprechen.

 

„Unauffällig“ zeigt sich übrigens für das Haushaltsjahr 2016 die Position der Steuern und ähnlichen Abgaben. Die Gewerbesteuer hat sich im vergangenen Jahr mit dem letzten Veranlagungslauf kaum vom gebildeten Haushaltsansatz entfernt. Die Abweichung vom Ansatz in Höhe von 6,0 Mio. Euro liegt bei positiven 124 tausend Euro. Auch bei den weiteren Positionen traf das Ergebnis recht genau den Ansatz, etwa beim Einkommensteueranteil mit einer Abweichung von nur 5 tausend Euro.

 

Gemessen an der Höhe der Plan/Ist-Abweichung wäre auch das Budget der Personal- und Versorgungsaufwendungen hier nicht besonders anzusprechen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Aufwendungen sei aber kurz angemerkt, dass das gebildete Budget um 118 tausend Euro nicht ausgeschöpft wurde. Ursächlich sind vor allem die geringeren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf Grund einer Umstellung der Berechnung durch den Gutachter, aber auch durch einen eingetretenen Sterbefall.

 

Ausführlichere Erläuterungen enthalten wiederum vor allem der Anhang und der Lagebericht zum Jahresabschluss, auf die ich an dieser Stelle verweisen darf. Hier finden Sie auch die folgenden Tabellen wieder.

 

Position Ergebnisplan/-rechnung

Ansatz 2016

(in TEUR)

Ergebnis 2016

(in TEUR)

Abweichung

(in TEUR)

  Steuern und ähnliche Abgaben

14.767

14.915

148

+Zuwendungen und allgemeine Umlagen

4.825

6.307

1.482

+Sonstige Transfererträge

1.313

78

-1.235

+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

2.927

2.835

-92

+Privatrechtliche Leistungsentgelte

195

211

16

+Kostenerstattungen und Kostenumlagen

569

403

-166

+Sonstige ordentliche Erträge

637

1.250

613

-Personalaufwendungen

-6.663

-6.613

50

-Versorgungsaufwendungen

-379

-311

68

-Aufw. für Sach- und Dienstleistungen

-5.049

-4.333

716

-Bilanzielle Abschreibungen

-2.904

-2.846

58

-Transferaufwendungen

-13.326

-11.910

1.416

-Sonstige ordentliche Aufwendungen

-1.364

-1.396

-32

+Finanzerträge

192

224

32

-Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

-179

-109

70

=Ergebnis

-4.439

-1.295

3.144

 

Unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind im Zuge der Haushaltsplanausführung die hier nicht veranschlagten Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gebucht worden, die einen Betrag von 2,012 Mio. Euro ausmachen. Veranschlagt waren die Mittel unter der Position der sonstigen Transfererträge mit 1,300 Mio. Euro. Ein weiterer höherer Mehrbetrag entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse des Kreises Warendorf für die städtischen Kindertagesstätten in Höhe von 151 tausend Euro. Um 416 tausend Euro weniger Erträge sind hingegen bei den sonstigen Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke wegen der nicht zum Tragen gekommenen Zuweisung für die Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten auszuweisen. Eine für diese Zwecke ebenfalls eingeplante Zuweisung des Kreises Warendorf in Höhe von 104 tausend Euro kam ebenfalls nicht zum Abruf. Weiter wurde der für die Sanierung des Beckens im Freibad vorgesehene Einsatz angesammelter Sparkassengewinnausschüttungsbeträge nur in geringem Umfang gebucht, was einen Minderbetrag in Höhe von 118 tausend Euro im Vergleich zur Planung bedeutete. Die Beckensanierung ist, wie Sie wissen im laufenden Jahr 2017 abgeschlossen worden. Beim etwas verspäteten „Anschwimmen“ konnten die ersten Badegäste des Jahres sich ein Bild von dem Ergebnis der Sanierungsmaßnahme machen.

 

Der Minderbetrag bei den sonstigen Transfererträgen kommt vor allem durch die von der Planung abweichende Buchung der Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu Stande, die hier mit 1,300 Mio. Euro eingestellt, aber letztlich unter der Position der Zuweisungen und allgemeinen Umlagen auszuweisen war, wie vorhin dort angesprochen. Dieser Minderbetrag wird durch um 67 tausend Euro höhere Ersatzleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geringfügig kompensiert.

 

Die erhebliche Verbesserung im Vergleich zum Gesamtansatz bei den sonstigen ordentlichen Erträgen ergibt sich in besonderem Umfang durch ertragswirksame Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 523 tausend Euro.. Das um 57 tausend Euro hinter dem Planansatz zurückbleibende Aufkommen aus Konzessionsabgaben für Strom und Gas wird durch zusätzliche verschiedene sonstige ordentliche Erträge mehr als ausgeglichen. Zu erwähnen sind beispielhaft höhere Nachforderungszinsen für Gewerbesteuern (+31 tausend Euro) oder Nebenforderungen aus Mahn- und Vollstreckungsverfahren (+32 tausend Euro).

 

Zu den deutlichen Minderaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gegenüber der Planung ist zunächst besonders zu erwähnen, dass die Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen für städtische Liegenschaften um 462 tausend Euro geringer ausfielen, insbesondere weil verschiedene größere Vorhaben im Haushaltsjahr 2016 nicht umgesetzt wurden, z. B. die Sanierung des Mehrzweckgebäudes am Feldmarksee, Sanierungsmaßnahmen im Sportlerheim Füchtorf oder die erwähnte Beckensanierung im Freibad. Daneben wurden aber teilweise auch Haushaltsermächtigungen unter Unsicherheiten eher vorsichtig eingestellt, wobei die Ansätze letztendlich nicht ausgeschöpft wurden. Das betrifft z. B. die pauschal eingestellte Ermächtigung für mögliche Sanierungsmaßnahmen zu den erworbenen Flüchtlingsunterkünften.

 

Auch die gebuchten Aufwendungen für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens, das sind Straßen einschließlich Wirtschaftswege, Brücken usw., blieben unterhalb des Gesamtansatzes, nämlich um 49 tausend Euro. Im Übrigen sind auch bei verschiedenen weiteren Einzelpositionen der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nennenswerte Minderaufwendungen festzustellen, etwa bei den Planungs- und Vermessungskosten in Höhe von 102 tausend Euro.

 

Bei den Transferaufwendungen sind im Plan/Ist-Vergleich folgende erhebliche Abweichungen zu benennen: 633 tausend Euro weniger als geplant waren für die unterschiedlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erbringen. Die Ansätze sind für das Haushaltsjahr 2016 auf der Grundlage der Flüchtlingszugangszahlen des Vorjahres 2015 unter sehr vagen Annahmen gebildet worden und wurden dann in diesem Umfang nicht benötigt. Für die Unterposition der sonstigen Transferaufwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung wurde der Gesamtansatz um 733 tausend Euro ebenfalls erheblich unterschritten. Ausschlaggebend war dabei vor allem der Minderaufwand für die noch nicht umgesetzte Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten in Höhe von 520 tausend Euro. Weiter wurde der gebildete Ansatz für die Restabwicklung der Herstellung einer Querungshilfe über die B 476 an der Füchtorfer Straße um 130 tausend Euro nicht beansprucht, um 50 tausend Euro fiel ferner der Bedarf für die Straßenbeleuchtung geringer aus.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

nun ein kurzer Blick auf die zweite wichtige Haushaltskomponente, die Finanzplanung bzw.   -rechnung, die die Zahlungsströme deutlich werden lässt.

 

Position Finanzplan/-rechnung

Ansatz 2016

(in TEUR)

Ergebnis 2016

(in TEUR)

Abweichung

(in TEUR)

  Steuern und ähnliche Abgaben

14.684

14.813

129

+Zuwendungen und allgemeine Umlagen

3.469

5.222

1.753

+Sonstige Transfereinzahlungen

1.313

75

-1.238

+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

2.004

1.999

-5

+Privatrechtliche Leistungsentgelte

192

207

15

+Kostenerstattungen und Kostenumlagen

569

404

-165

+Sonstige Einzahlungen

634

701

67

+Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

242

314

72

-Personalauszahlungen

-6.381

-6.402

-21

-Versorgungsauszahlungen

-386

-404

-18

-Ausz. für Sach- und Dienstleistungen

-5.145

-4.296

849

-Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

-179

-115

64

-Transferauszahlungen

-13.326

-11.868

1.458

-Sonstige Auszahlungen

-1.297

-1.267

30

+Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

1.783

1.714

-69

+Einz. aus der Veräußerung von Sachanl.

53

100

47

+Einz. aus der Veräußerung v. Finanzanl.

0

0

0

+Einz. aus Beiträgen und Entgelten

204

180

-24

+Sonstige Investitionseinzahlungen

0

2

2

-Ausz. f. Erwerb von Grundstücken u. Geb.

-1.839

-746

1.093

-Ausz. f. Baumaßnahmen

-1.700

-1.185

515

-Ausz. f. Erwerb v. bewegl. Anlageverm.

-1.175

-667

508

-Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen

-55

-55

0

-Sonstige Investitionsauszahlungen

0

0

0

+Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen

2.725

500

-2.225

+Aufn. von Kred. zur Liquiditätssicherung

0

3.305

3.305

-Tilgung und Gewährung von Darlehen

-377

-370

7

-Tilgg. von Kred. zur Liquiditätssicherung

0

-3.305

-3.305

=Änderung des Finanzmittelbestandes

-3.988

-1.144

2.844

 

Auch hier zum vollständigen Überblick die Tabelle mit allen Positionen des Haushalts. Näher eingehen möchte ich wiederum nur auf die größeren Plan/Ist-Abweichungen, und auch hier - wie in den Vorjahren - nur auf die Abwicklung der investiven Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich der Kreditwirtschaft. Für den konsumtiven Bereich lassen sich die Zahlungen überwiegend aus den Erträgen und Aufwendungen ableiten, zu denen ich die Gründe für erhebliche Abweichungen schon benannt habe. Auch wesentliche nur ergebnis- und nicht zahlungswirksame Vorfälle habe ich schon kurz erwähnt.

 

Für die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sind deutlich weniger Mittel benötigt worden als eingeplant; die Gesamtermächtigung wurde um 1,093 Mio. Euro nicht ausgeschöpft. Für den allgemeinen Grunderwerb war ein Pauschalansatz in Höhe von 300 tausend Euro eingestellt, der auch den eventuellen Ankauf von Gewerbegrundstücken aus einem Umlegungsverfahren berücksichtigte. Letztendlich wurde zu Lasten dieses Ansatzes nur ein kleiner Betrag von 3 tausend Euro gebucht, also 297 tausend Euro weniger. Um im Falle der Notwendigkeit des Erwerbs weiterer Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern die haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, war diesbezüglich vorsorglich eine sehr hohe Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereitgestellt. Benötigt wurden hiervon tatsächlich nur 734 tausend Euro, auch für Kaufpreisabwicklungen des Vorjahres, somit 766 tausend Euro weniger, als der Ansatz an Auszahlungen zugelassen hätte.

 

Deutlich weniger Auszahlungen als geplant wurden auch für die Baumaßnahmen geleistet. Hier liegt die Plan/Ist-Abweichung bei 515 tausend Euro. Für den Bereich Hochbau ist insbesondere das noch nicht gebaute Funktionsgebäude „Piratenschiff“ am Feldmarksee anzusprechen: 220 tausend Euro des Haushaltsansatzes wurden hier nicht benötigt. Mehrbedarfe ergaben sich hingegen für den Ausbau der Kindertagesstätte „Blauland“ in Füchtorf, und zwar in Höhe von 88 tausend Euro. Wir haben hierzu in den politischen Gremien berichtet.

 

In den Bereich Tiefbau fällt unter anderem die weiterhin zurückgestellte Herstellung einer Aufstellfläche für Wohnmodule zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber mit -50 tausend Euro, vor allen Dingen aber das Straßenbauprogramm. Hier sind 223 tausend Euro weniger Finanzmittel beansprucht worden, als in der Planung vorgesehen. Das ist im Jahr 2016 nicht vorwiegend der Verschiebung von Maßnahmen zuzuschreiben, sondern in einem wesentlichen Umfang dem günstigen Ergebnis von Ausschreibungen. Das trifft z. B. zu für den endgültigen Ausbau der Danziger Straße oder den endgültigen Ausbau der Verlängerung der Breslauer Straße mit Ansatzunterschreitungen um 95 tausend Euro bzw. 107 tausend Euro, wobei für die Danziger Straße im Folgejahr 2017 noch 49 tausend Euro für die Restabwicklung gezahlt wurden – es bleibt hier auch unter Berücksichtigung dieser Beträge dennoch bei einer Einsparung.

 

Bei den Auszahlungen für die Beschaffung von beweglichem Vermögen ist der Gesamtansatz mit -508 tausend Euro ähnlich ausgeprägt unterschritten worden wie bei den Bauauszahlungen. Hier entfällt der größte Teilbetrag auf den Bereich Feuer- und Bevölkerungsschutz mit Minderauszahlungen von 365 tausend Euro, zuzuordnen der Ersatzbeschaffung des HLF 20 für den Löschzug Füchtorf (-105 tausend Euro), der Ersatzbeschaffung des TLF 4000 für den Löschzug Sassenberg (-95 tausend Euro) sowie der Beschaffung von beweglichem Vermögen (-165 tausend Euro). Weitere deutliche Minderauszahlungen gegenüber Plan sind mit 103 tausend Euro dem Produktbereich Schulen zuzurechnen. Hier erfolgte unter anderem die Ausstattung mit EDV-Infrastruktur und die Neueinrichtung von Differenzierungs- und Jahrgangsstufenräumen für die Sekundarschule im letzten Jahr nicht in dem vorgesehenen Umfang.

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

sehr hohe Abweichungen zwischen Haushaltsplanung und -ausführung ergeben sich auch in der allgemeinen Finanzwirtschaft, also bei den Einzahlungen und Auszahlungen zu Investitions- und Liquiditätskrediten.

 

Planerisch eingestellt war eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen in Höhe von 2,725 Mio. Euro. Eine Kreditneuaufnahme erfolgte im Jahr 2016 in Höhe von 500 tausend Euro. Damit haben wir erstmals seit 2006 wieder Fremdmittel zur Finanzierung der Investitionen aufgenommen, wenn auch in relativ geringer Höhe. Der Kreditrahmen hat sich auf Grund der Abwicklung des investiven Bereichs deutlich reduziert auf etwa 657 tausend Euro. Vor dem Hintergrund der negativen Entwicklung des Liquiditätsmittelbestands - auch mit Blick auf die Zukunft - erschien es nicht sachgerecht und verantwortbar, diesen Kreditrahmen „verfallen“ zu lassen und damit gleichzeitig die Risiken aus dem dann im Gegenzug erforderlich gewesenen Abbau des Kassenbestandes in Kauf zu nehmen. Das anhaltend günstige Zinsniveau für Kreditaufnahmen hat diese Entscheidung etwas leichter gemacht, wenngleich die viele Jahre andauernde Reihe der Entschuldung damit leider unterbrochen werden musste.


Im Laufe des Jahres 2016 war wiederholt die Aufnahme von Liquiditätskrediten zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit erforderlich. Die Mittel addieren sich auf 3,305 Mio. Euro sowohl in der Einzahlung als auch in der Auszahlung. Die Kreditmittel wurden innerhalb des Jahres wieder zurückgezahlt.

 

Mit Blick auf die letzte Zeile der Tabelle wird erkennbar, dass im Jahr 2016 im Saldo aller Positionen nicht - wie in der Haushaltsplanung prognostiziert - Liquidität in einer Größenordnung von 3,988 Mio. Euro abgeflossen ist, sondern in einem deutlich reduzierten Umfang von 1,144 Mio. Euro. Das bedeutet also eine erhebliche Verbesserung um 2,844 Mio. Euro.

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

zuletzt möchte ich Ihnen auch in diesem Jahr kurz die Bilanz zum 31.12.2016 vorstellen, die die Vermögens- und Finanzierungslage der Stadt zu diesem Stichtag wiedergibt und die die vorgestellten Beträge aus Ergebnis- und Finanzrechnung aufnimmt. Zum Vergleich mit dem Vorjahr sind den aktuellen Bilanzwerten zum 31.12.2016 in der folgenden Tabelle die Bilanzwerte des Vorjahresstichtags 31.12.2015 gegenüber gestellt.

 

Die Bilanzen zum 31.12.2016 und zum 31.12.2015 weisen folgende Struktur auf:

 

Vergleich Bilanz 31.12.2015 vs. 31.12.2016

Aktiva

Wert in

TEUR

31.12.2015

Wert in

TEUR

31.12.2016

Passiva

Wert in

TEUR

31.12.2015

Wert in

TEUR

31.12.2016

Immaterielle Vermögens-gegenstände

Sachanlagen

Finanzanlagen

Vorräte/Grundstücke des Umlaufvermögens

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Liquide Mittel

Aktive Rechnungsab-grenzung

 

22

89.970

9.188

 

1.442

 

817

2.286

 

65

 

19

89.720

9.243

 

1.442

 

1.044

1.103

 

66

Eigenkapital

Sonderposten

Rückstellungen

Verbindlichk. aus Investitionskrediten

Verbindlichk. aus Liquiditätskrediten

Übrige Verbindlichk.

Erh. Anzahlungen

Passive Rechnungs-abgrenzung

40.997

46.339

9.347

 

3.670

 

0

305

1.936

 

1.196

39.775

46.048

8.975

 

3.800

 

0

511

2.234

 

1.294

 

103.790

102.637

 

103.790

102.637

 

Die Bilanzsumme hat zum 31.12.2016 somit im Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag um 1,153 Mio. Euro abgenommen.

 

Erlauben Sie auch hier nur einige Kommentierungen zu den wesentlichen Änderungen zwischen den Stichtagen.

 

Der verminderte Bilanzwert bei den Sachanlagen resultiert aus den im Haushaltsjahr 2016 vorgenommenen Investitionen bzw. Aktivierungen abzüglich Wertminderungen aus Abschreibungen und sonstigen Abgängen. Insgesamt ist der hier bilanzierte Gesamtwert vom Stichtag 31.12.2015 zum Stichtag 31.12.2016 um 250 tausend Euro zurückgegangen. Eine differenzierte Übersicht über die Wertentwicklungen bietet der Anlagenspiegel. Die zahlungswirksamen Zu- und Abgänge bei den Vermögensgegenständen lassen sich in der Regel auch den Teilfinanzrechnungen zu den Produkten im Einzelausweis der Investitionen entnehmen.

 

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich zum Vorjahresstichtag um 227  tausend Euro erhöht. Die größten Forderungsbestände beziehen sich dabei auf die Forderungsarten „Beiträge“ und „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“. Soweit Ausfallrisiken gesehen werden, wurde dies durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

 

Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag deutlich um 1,183 Mio. Euro auf 1,103 Mio. Euro vermindert. Ein hoher negativer Zahlungsmittelsaldo ist dabei sowohl im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit als auch im Rahmen der Investitionstätigkeit entstanden, während der Zahlungsmittelsaldo im Rahmen der Finanzierungstätigkeit positiv ausfiel. Letzteres ist dadurch gegeben, dass die erfolgte Kreditneuaufnahme höher ausfiel als die erbrachten Tilgungsleistungen.

 

Auf der Passivseite ist das Eigenkapital mit insgesamt 39,775 Mio. Euro ausgewiesen und damit um 1,222 Mio. Euro niedriger als zum Vorjahresstichtag. Auf den Jahresfehlbetrag 2016 entfällt dabei ein Betrag in Höhe von 1,295 Mio. Euro. Daneben waren nach haushaltsrechtlicher Vorgabe verschiedene Erträge aus Vermögensabgängen sowie aus Werterhöhungen bei Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen, was einen Eigenkapitalzugang von 73 tausend Euro ausmachte.

 

Die Veränderung bei den Sonderposten resultiert regelmäßig im Wesentlichen aus den Zugängen von Beiträgen und Zuwendungen sowie der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten analog zur Abschreibung vorhandener Vermögensgegenstände. Insgesamt ergibt sich bei den Sonderposten eine Minderung um 291 tausend Euro.

 

Die Rückstellungen haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahresstichtag im Saldo um 372 tausend Euro vermindert. Die mit Abstand höchste Reduzierung entfällt mit 279 tausend Euro dabei auf die Pensions- und Beihilferückstellungen. Einzelheiten zur Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus dem detaillierten Rückstellungsspiegel, der dem Jahresabschluss beigefügt ist.

 

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen erhöhen sich zum 31.12.2016 um 130 tausend Euro. Hier sind die Kreditneuaufnahme in Höhe von 500 tausend Euro einerseits und die erbrachten Tilgungsleistungen in Höhe von 370 tausend Euro andererseits gegenüberzustellen.

 

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung bestanden weder per 31.12.2015 noch per 31.12.2016.

 

Die „Übrigen Verbindlichkeiten“ erhöhen sich im Stichtagsvergleich um 206 tausend Euro. Dabei haben sich unter anderem die darin enthaltenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besonders erhöht, und zwar um 108 tausend Euro, ferner auch die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen, hier um 118 tausend Euro. Einfluss nimmt hier vor allem die im letzten Jahr durch den Kreis Warendorf festgesetzte Sonderumlage, die gleichzeitig gestundet wurde, weshalb die Sonderumlage über den Stichtag 31.12.2016 als Verbindlichkeit auszuweisen war. Die Verbindlichkeit ist zwischenzeitlich im laufenden Jahr 2017 ausgebucht worden, weil der Kreis Warendorf den Städten und Gemeinden die Sonderumlage nunmehr erlassen hat, was durch den positiven Jahresabschluss des Kreises Warendorf für das Jahr 2016 möglich geworden ist.

 

Die „Erhaltenen Anzahlungen“ nehmen u. a. die Zweck- und Pauschalzuweisungen für investive Zwecke auf, die noch nicht zweckentsprechend eingesetzt sind bzw. deren zugehörige Anlagen ggf. noch nicht endgültig aktiviert sind. Für den Stichtag 31.12.2016 ergeben sich größere Beträge aus der allgemeinen Investitionspauschale (884 tausend Euro), aus der Schul- und Bildungspauschale (523 tausend Euro) und aus den Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münsterland Ost (203 tausend Euro). Auch Erschließungsbeiträge für noch nicht oder nicht endgültig aktivierte Erschließungsmaßnahmen sind hier mit einem größeren Wert aufgeführt (581 tausend Euro). Insgesamt sind auf Grund von Zugängen bzw. Abgängen aus der Verwendung von erhaltenen Mitteln, d. h. Umbuchung in Sonderposten oder konsumtiver Einsatz, zum Stichtag 31.12.2016 um 298 tausend Euro mehr erhaltene Anzahlungen zu bilanzieren als zum Stichtag 31.12.2015.

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

soweit meine Ausführungen zu den drei wesentlichen Bestandteilen des Jahresabschlusses 2016.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner kommenden Sitzung dann im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses näher mit dem Zahlenwerk befassen. Für heute darf ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit danken.