-Beschluss über die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken wird wie
in der Anlage beschlossen. Das
weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses
vom 03.07.2017 –Pkt. 12 d. N.-, wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 a BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
03.07.2017 –Pkt. 12 d. N.- die 15. Änderung des Bebauungsplanes „Poggenbrook“
dahingehend beschlossen, dass nunmehr für den Bereich der öffentlichen
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ an der Düsbergstraße eine
Änderung zu einem Mischgebiet (MI) mit der Ausrichtung auf eine
Einfamilienhaus- und Doppelhausbebauung erfolgt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB ist im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung vom 24.07.2017
bis zum 14.08.2017 –einschließlich- im Rathaus durchgeführt worden. Während der
Auslegungsfrist sind Hinweise, Anregungen und Bedenken nicht vorgetragen
worden.
Mit Email vom 14.09.2017 ist der Stadt Sassenberg
nunmehr eine Eingabe eines privaten Einwenders mit Anmerkungen zur geplanten
Verlagerung des Bolzplatzes zugeleitet worden.
Die Eingabe vom 14.09.2017 ist dieser Vorlage –ohne
Namensnennung- als Anlage beigefügt.
Festzuhalten bleibt, dass die vorgebrachten Anregungen
und Bedenken einen Monat nach Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
der Stadt Sassenberg im Verfahren zugeleitet worden sind. Gleichwohl sollte im
Rahmen der bereits abgelaufenen frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine
entsprechende Beschlussfassung vor Einleitung des
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB und § 13 a BauGB erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.