Betreff
Bebauungsplan "Poggenbrook" - 15. Änderung
-Beschluss über die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorlage
60/008/2017
Aktenzeichen
60 622-21/3
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage            beschlossen. Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 03.07.2017 –Pkt. 12 d. N.-, wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 –Pkt. 12 d. N.- die 15. Änderung des Bebauungsplanes „Poggenbrook“ dahingehend beschlossen, dass nunmehr für den Bereich der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ an der Düsbergstraße eine Änderung zu einem Mischgebiet (MI) mit der Ausrichtung auf eine Einfamilienhaus- und Doppelhausbebauung erfolgt.  

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung vom 24.07.2017 bis zum 14.08.2017 –einschließlich- im Rathaus durchgeführt worden. Während der Auslegungsfrist sind Hinweise, Anregungen und Bedenken nicht vorgetragen worden.

 

Mit Email vom 14.09.2017 ist der Stadt Sassenberg nunmehr eine Eingabe eines privaten Einwenders mit Anmerkungen zur geplanten Verlagerung des Bolzplatzes zugeleitet worden.

 

Die Eingabe vom 14.09.2017 ist dieser Vorlage –ohne Namensnennung- als Anlage beigefügt.

 

Festzuhalten bleibt, dass die vorgebrachten Anregungen und Bedenken einen Monat nach Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung der Stadt Sassenberg im Verfahren zugeleitet worden sind. Gleichwohl sollte im Rahmen der bereits abgelaufenen frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine entsprechende Beschlussfassung vor Einleitung des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.