Die
prognostizierte Haushaltsausführung bis zum Jahresende 2017 weist deutliche
Verbesserungen sowohl in der Ergebniskomponente als auch in der
Finanzkomponente auf.
Sollte
sich die Haushaltslage auch zum Jahresende noch unverändert wie derzeit
prognostiziert zeigen, könnte das Haushaltsjahr 2017 statt mit dem
Planfehlbetrag von 2.333.450,00 € mit einem deutlich reduzierten, aber immer
noch sehr hohen Fehlbetrag in Höhe von 938.330,00 € abgeschlossen werden.
Auf
Grund der Veränderungen im investiven Bereich vermindert sich der voraussichtliche
Neukreditbedarf bzw. der Kreditrahmen für investive Zwecke von veranschlagt
2.720.000,00 € auf 1.353.400,00 €.
Ein
Finanzmittelbedarf aus Liquiditätskrediten ergibt sich nicht. Prognostiziert
war ein solcher Bedarf in Höhe von 803.500,00 €; nunmehr wird von einem
positiven Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 790.220,00 € ausgegangen, der
ggf. noch eingesetzt werden könnte, um die Kreditaufnahme für Investitionen
weiter zu senken.
In der
Haushaltsplanung 2017 ist für das Haushaltsjahr 2016 ein Jahresfehlbetrag in
Höhe von ca. 1.700.000,00 € angenommen. Nach aktueller Einschätzung zum
Jahresabschlussergebnis 2016 wird jetzt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
ca. 1.290.000,00 € gerechnet. Unter Berücksichtigung des noch vorhandenen
Ausgleichsrücklagenbestandes per 31.12.2015 in Höhe von rd. 2.764.800,00 €
würde die Ausgleichsrücklage bei einer Beanspruchung zum fiktiven Ausgleich des
Fehlbetrages 2016 vor Abschluss des Jahres 2017 rechnerisch zunächst auf ca.
1.474.800,00 € abgebaut.
Mit
diesem voraussichtlichen Bestand könnte auch der jetzt prognostizierte
Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 938.330,00 € noch fiktiv ausgeglichen werden
und es verbliebe danach noch ein Ausgleichsrücklagenbestand in Höhe von
536.470,00 €. In der Haushaltsplanung 2017 war von einem vollständigen Verzehr
der Ausgleichsrücklage und darüber hinaus noch von einer erheblichen
Inanspruchnahme von Mitteln der allgemeinen Rücklage ausgegangen worden.
Die hiermit vorgelegte Betrachtung der
voraussichtlichen Haushaltsausführung bis zum Jahresende basiert auf den
aktuellen Erkenntnissen und Annahmen. Wie jede Prognose ist die Vorwegnahme der
voraussichtlichen Haushaltsergebnisse mit Unsicherheiten und Risiken behaftet.
Diesbezüglich sind mit Blick auf den Bericht über die Finanzlage besonders die
Gewerbesteuerentwicklung und die finanziellen Auswirkungen der Unterbringung
und Versorgung der der Stadt zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber zu
erwähnen. Auf diese Teilbereiche des Haushalts entfallen besonders hohe Anteile
der angenommenen Haushaltsverbesserung in der Ergebnisrechnung im Vergleich zur
Haushaltsplanung. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Der Rat erhält den Bericht über die Finanzlage zur
Kenntnis.