-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufplanung des Grundstückes Drostenstraße 26-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Poggenbrook‘
wird im Rahmen einer 17. Änderung gem. § 13 a BauGB für das in den Anlagen dargestellte Grundstück geändert:
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Änderung der
derzeitigen Festsetzungen zur Ausnutzbarkeit des Grundstückes Gemarkung
Sassenberg, Flur 8, Flurstück 78 (groß: 815 m²) – Drostenstraße 26 mit Aufweitung
der überbaubaren Fläche aufgrund der Planung der Planungsgesellschaft
Altefrohne mbh, Warendorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zur 17. Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook‘ zu
fertigen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 a BauGB durchzuführen.“
Im Rahmen erster Vorüberlegungen zur Aufplanung des
Grundstücke Drostenstraße 26 zur Errichtung eines Wohngebäudes für zwei
Wohngemeinschaften für ein betreutes Wohnen ist der angrenzenden Nachbarschaft
Drostenstraße/Tondorfstraße am 29.06.2017 seitens des Planinitiators gemeinsam
mit der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, die Planung vorgestellt
und erläutert worden. Im Nachgang zu diesem Termin hat sich eine ablehnende
Haltung der Nachbarschaft Drostenstraße/Tondorfstraße herauskristallisiert. Hierzu
ist bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.07.2017 –Pkt.
22.5 d. N.- zweckentsprechend berichtet worden. Hingewiesen worden ist darauf,
dass zur Aufplanung des Grundstückes Drostenstraße 26 die Angelegenheit zur
Tagesordnung des Infrastrukturausschusses am 21.09.2017 gestellt werde.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, hat hierzu
am 18.07.2017 folgende Einschätzung geäußert:
„Das geplante Vorhaben ist unseres Erachtens
städtebaulich im Rahmen einer vereinfachten Änderung des o. a. Bebauungsplanes
vertretbar. Die überbaubare Fläche ist zu vergrößern. Die festgesetzte
Geschossflächenzahl kann aufgehoben werden.
Zu prüfen ist, dass die in der Anfrage angegebenen
Baukörper-/Firsthöhe von 8,00 m nicht die Nachbarbebauung überschreitet. Für
die geplante flache Walmdachform sollte bei Aufgabe der festgesetzten
Dachneigung von 40 ° - 50° die Einfügung in das Umfeld nachgewiesen werden. Die
Frage nach ausreichenden Stellplätzen ist im Rahmen des Bauantrages
nachzuweisen. Die spitzwinkelige Anordnung an der Drostenstraße ist zu prüfen.“
Nach den nunmehr weiteren geführten Planungsgesprächen
wird seitens des Planinitiators an der bereits am 29.06.2017 vorgestellten
Planung zum Neubau der „Seniorenwohngemeinschaft“ festgehalten. Eine
zweckentsprechende Bebauungsplanänderung wird daher für das Wohnbaugrundstück
Drostenstraße 26 beantragt.
Mit Schreiben vom 12.09.2017 sind zur vorgenannten
Planung Drostenstraße 26 ergänzte Unterlagen seitens des Architekturbüros
Altefrohne, Warendorf, vorgelegt worden. Der beigefügte Lageplan weist nun die
vorgesehene Dachneigung bei 15° und einer maximalen Höhenentwicklung gemäß
eingetragener Firsthöhe von 7,99 m auf. Ergänzend sind für die südlich
angrenzenden Grundstücke Tondorfstraße 1, 3 und 5 ebenfalls die Traufhöhen und
die Firsthöhe eingetragen worden. Beigefügt ist dieser Vorlage weiterhin ein
Systemschnitt Drostenstraße 30, Drostenstraße 26 und Tondorfstraße 3.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.