-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Schwalbenring 9-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen. „
Mit Schreiben vom 23.08.2017 (Eingang Stadt Sassenberg
28.08.2017) wird seitens der Grundstückseigentümer Schwalbenring 9 zur
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Grundlage der seitens des
Kreisbauamtes Warendorf erteilten Baugenehmigung vom 18.05.2017 eine Änderung
des Bebauungsplanes hinsichtlich der Schaffung von zusätzlichen Wohnraum (Kinderzimmer)
für die nachfolgend aufgeführten Punkte vorgelegt:
-
Festsetzung der
maximalen Firsthöhe von 8,675 m
-
Erhöhung der
zulässigen Dachneigung von derzeit 38° auf 45°
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum Neubau des
Einfamilienhauses mit Garage ist seitens des Kreises Warendorf bereits eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der
geringfügigen Überschreitung der Dachneigung von derzeit 38° auf 40° sowie der
Erhöhung der maximalen Traufhöhe von 3,70 m entsprochen worden. Konstruktiv hat
sich jedoch herausgestellt, dass bei der Erforderlichkeit von zusätzlichem
Wohnraum für Kinderzimmer eine weitere Erhöhung der Dachneigung und der hiermit
einhergehenden maximalen Firsthöhe erforderlich wird um die entsprechende
Standhöhe im Dachgeschoss zu erreichen.
Nach abschließender Beurteilung des Änderungswunsches
Schwalbenring 9 durch den Fachplaner/Antragsteller ist herausgearbeitet worden,
dass durch die konstruktiven Änderungen auch weiterhin rechnerisch die
Eingeschossigkeit im Dachgeschoss gegeben ist.
Nach Abstimmung der Gesamtplanung mit dem Planungsbüro
Wolters Partner, Coesfeld, ist zum vorgenannten Antrag am 05.09.2017 mitgeteilt
worden, dass aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen, wenn die
Eingeschossigkeit auch weiterhin im Dachgeschoss eingehalten wird. Ergänzend
bleibt festzuhalten, dass zu den Änderungspunkten die
Nachbareinvernehmenserklärungen seitens der Grundstückseigentümer Schwalbenring
9 der Stadt Sassenberg zugeleitet worden sind.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.