-Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung-
Vorschlag der Verwaltung:
„Für die in der Anlage dargestellte nördliche Teilparzelle
des Grundstückes Gemarkung Sassenberg, Flur 12, Flurstück 39 wird ein
Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Südlich des Antegorens“ gem. § 13 b BauGB
zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich des
Antegorens“ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 b BauGB durchzuführen.“
Nach verschiedentlich geführten Planungsgesprächen mit
dem Grundstückseigentümer der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche südlich
der Straße Antegoren zwischen Rad- und Fußwegeverbindung parallel zum
Klingenhagen und der Besitzung Antegoren 6 und dem Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes vom 05.09.2017 kann nach zwischenzeitlich erfolgter
landesplanerischer Abstimmung gem. § 34 des Landesplanungsgesetzes NRW eine
Aufplanung einer Wohnbauzeile südlich des Antegoren im derzeitigen Außenbereich
zur Sicherstellung und Erweiterung von Wohnbaufläche im Bereich der Ortslage
Sassenberg erfolgen. Das entsprechende Aufplanungskonzept mit einer Häuserzeile
ausgerichtet zum Antegoren mit einer mittleren Tiefe von rd. 70,00 m der
Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Der grundsätzliche Bedarf zur Erweiterung von
Wohnbauflächen ist seitens der Bezirksregierung grundsätzlich anerkannt worden.
Aus Gründen der Bereitstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen sollte daher im
Rahmen einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Südlich des Antegorens“ gem. §
13 b BauGB eine zweckentsprechende Überplanung erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.