Betreff
Flächennutzungsplan - 45. Änderung
-Anpassung des Flächennutzungsplanes zur Aufplanung eines Grundstückes westlich der Mertzstraße und Aufplanung einer Wohnbaufläche südlich des Antegoren-
Vorlage
60/000/2017
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Nach Rechtskraft der Bebauungspläne ‚Füchtorfer Straße‘ – 3. Änderung – und ‚Südlich des Antegoren‘ ist der Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg für die Ortslage Sassenberg zweckentsprechend gem. den §§ 13 a und 13 b BauGB zu korrigieren. Die Korrekturbereiche des Flächennutzungsplanes sind in der Anlage           gekennzeichnet.“


Hinsichtlich der Aufplanung zweier Grundstücke an der Mertzstraße im Bebauungsplanbereich „Füchtorfer Straße“ – 3. Änderung (Änderung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Grabeland“ zu einer Wohnbaufläche) und der Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Südlich des Antegorens“ (Ausweisung einer Wohnbaufläche südlich der Straße Antegoren) ist im Rahmen der §§ 13 a und 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung bzw. der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen lediglich eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an die vorgenannten Planungen nach Rechtskraft erforderlich. Grundlage ist hier die jeweilige Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und die Vorlage einer Zustimmung gem. § 34 des Landesplanungsgesetzes NRW.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.