-Anpassung des Flächennutzungsplanes zur Aufplanung eines Grundstückes westlich der Mertzstraße und Aufplanung einer Wohnbaufläche südlich des Antegoren-
Vorschlag der Verwaltung:
„Nach Rechtskraft der Bebauungspläne ‚Füchtorfer
Straße‘ – 3. Änderung – und ‚Südlich des Antegoren‘ ist der Flächennutzungsplan
der Stadt Sassenberg für die Ortslage Sassenberg zweckentsprechend gem. den §§
13 a und 13 b BauGB zu korrigieren. Die Korrekturbereiche des
Flächennutzungsplanes sind in der Anlage gekennzeichnet.“
Hinsichtlich der Aufplanung zweier Grundstücke an der
Mertzstraße im Bebauungsplanbereich „Füchtorfer Straße“ – 3. Änderung (Änderung
einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Grabeland“ zu einer
Wohnbaufläche) und der Beschlussfassung über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes „Südlich des Antegorens“ (Ausweisung einer Wohnbaufläche
südlich der Straße Antegoren) ist im Rahmen der §§ 13 a und 13 b BauGB im
beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung bzw. der Inanspruchnahme von
Außenbereichsflächen lediglich eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an die
vorgenannten Planungen nach Rechtskraft erforderlich. Grundlage ist hier die
jeweilige Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und die Vorlage einer
Zustimmung gem. § 34 des Landesplanungsgesetzes NRW.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.