Betreff
Bebauungsplan "Sportgelände im Brook" - 6. Änderung
-Bericht zum Verfahrensstand zur Aufplanung einer Sportfläche-
Vorlage
60/999/2017
Aktenzeichen
60 622-21/9
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Im Rahmen einer anstehenden 6. Änderung des Bebauungsplanes ‚Sportgelände im Brook‘ zur Ausweisung eines Trainingsfeldeskunstrasen wird die Verwaltung beauftragt die nachfolgend aufgeführte Planung:

 

Alternative 1:

 

Aufplanung des Trainingsfeldes westlich des Waldstadion im Bereich der Beachvolleyball-/Beachhandballfelder ausgerichtet zur Brookstraße hin.

 

Alternative 2:

 

Umplanung der Fläche des derzeitigen Skater-Platzes östlich der Tennisanlage unter Auflösung der südlich angrenzenden Teilfläche „Wald“.

 

Alternative 3:

 

Aufplanung einer stadteigenen Teilparzelle des östlich des Schützenplatzes/nördlich des Skater-Platzes gelegenen derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücke.

 

weiter zu verfolgen.

 

Eine Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ‚Sportgelände im Brook‘ – 6. Änderung wird zur Tagesordnung des kommenden Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 23.11.2017 gestellt.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 06.04.2017 ist der einstimmiger Beschluss gefasst worden, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit dem VfL Sassenberg den Standort zur Errichtung eines Kleinspielfeldes in einer Größe von 40 m x 60 m im nördlichen Teilbereich des Freibadgeländes zu prüfen auch unter dem Gesichtspunkt der Begutachtung des Geländes durch Bodenproben.

 

Am 28.06.2017 hat im Freibad eine Begehung der Örtlichkeiten für das angedachte „Trainingsfeld Kunstrasen“ als Ersatzfläche für den VfL bei Aufgabe des Fußballplatzes Im Herxfeld stattgefunden. Die zwei Variantenplanungen mit einer West-Ost- bzw. Nord-Südausdehnung sind seitens der Verwaltung vor Ort gekennzeichnet worden. Hierzu bleibt festzuhalten, dass im Rahmen des Begehungstermins seitens der Vertreter der Ratsfraktionen und der FDP die einhellige Auffassung vertreten worden ist, auf eine Ausbildung des Ersatzplatzes im nördlichen Teilbereich des Freibades zu verzichten.

 

Nach entsprechender weiterer Begehung am 28.06.2017 zu einer Alternativfläche (u. a. Aufgabe des derzeitigen Skater-Platzes) verbeiben die nachfolgend aufgeführten Planungsalternativen:

 

  1. Aufplanung des Trainingsfeldes westlich des Waldstadion im Bereich der Beachvolleyball-/Beachhandballfelder ausgerichtet zur Brookstraße hin.

 

Bei den Flächen am Waldstadion handelt es sich um Erbbaurechtsflächen.

 

  1. Umplanung der Fläche des derzeitigen Skater-Platzes östlich der Tennisanlage unter Auflösung der südlich angrenzenden Teilfläche „Wald“.

 

Bei dieser Fläche bleibt festzuhalten, dass es sich hierbei um eine stadteigene Parzelle handelt. Nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz – Regionalforstamt – ist bei Auflösung der Waldfläche zwingend eine noch abzustimmende Ersatzaufforstung im Rahmen der Um- bzw. Aufplanung im Bebauungsplanbereich erforderlich.

 

  1. Aufplanung einer stadteigenen Teilparzelle des östlich des Schützenplatzes/nördlich des Skater-Platzes gelegenen derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücke.

 

Zu beachten ist hier, dass zum nördlich angrenzenden Waldteilbereich auf dieser Parzelle ein Abstand von 15,00 m mit dem Ballfangzaun nach Norden hin einzuhalten ist. Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz – Regionalforstamt – bestehen sonstige Bedenken gegen eine Aufplanung hinsichtlich des Trainingsplatzes nicht.

 

Die zu den Planungsalternativen 1 – 3 gefertigten Lagepläne mit der Darstellung des Trainingsplanes 40 m x 60 m sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.