-Bericht zum Verfahrensstand gem. § 13 b BauGB-
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses des Rates
der Stadt Sassenberg am 03.07.2017 –Pkt. 16 d. N.- ist zur Städtebaurechtsnovelle
auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 05.04.2017 der nachfolgende
einstimmige Beschluss gefasst worden:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Stadt
Sassenberg zutreffenden Möglichkeiten gem. der Städtebaurechtsnovelle und des
neueingefügten § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der
Außenentwicklung im Sinne einer Arrondierung des Siedlungsbereiches mit der
Bezirksregierung Münster im Rahmen einer landesplanerischen Abstimmung zu
erörtern. Hierzu soll in den nächsten Sitzungen des Infrastrukturausschusses
des Rates der Stadt Sassenberg weiter berichtet werden.“
Festzuhalten bleibt, dass im Rahmen der
Planungsgespräche und der Fortschreibung des Siedlungsflächenmanagement nunmehr
zur Klarstellung zum Bauleitplanverfahren nach § 13 b BauGB seitens des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen der in der Anlage beigefügte Erlass vom 14.08.2017 erfolgt
ist. Diese Verfügung ist der Stadt Sassenberg seitens der Bezirksregierung
Münster am 15.08.2017 zugeleitet worden. Hiernach bleibet festzuhalten, dass
bei allen Darstellungen sowohl des § 13 a BauGB als auch des neuen § 13 b BauGB
vorab das landesplanerische Einvernehmen gem. § 34 des Landesplanungsgesetzes
NRW bei der Bezirksregierung Münster einzuholen ist.
Im Rahmen der nunmehr anstehenden Entwicklungen von
Wohnbauflächen gem. des neuen § 13 b BauGB ist somit wie bei § 13 a BauGB zu
verfahren. Dieses wird seitens der Stadt Sassenberg im Rahmen der anstehenden
Planungsabstimmungen mit der Bezirksregierung Münster zweckentsprechend
berücksichtigt. Eine Berichterstattung erfolgt in den nächsten Sitzungen des
Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg.