Vorschlag der Verwaltung:
„Auf die Erweiterung der
Wasserversorgung im Bereich Warendorfer Straße / Emsort wird im Hinblick auf
die geringe Resonanz verzichtet. Soweit es im Einzelfall von Anliegern
gewünscht wird, können entsprechende Anschlussmöglichkeiten in technischer und
hygienischer Sicht geprüft werden. In diesem Fall finden die Regelungen des § 3
Abs. 4 der Wasserversorgungssatzung Anwendung. Hiernach besteht das Anschluss-
und Benutzungsrecht auch in den Fällen, in denen seitens der Stadt ein
Anschluss versagt wird, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die
mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf
Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die
entsprechenden Anlieger in diesem Sinne zu unterrichten.“
Im vergangenen Jahr ist im Versorgungsbereich
Langewiese/Esch eine öffentliche Trinkwasserleitung errichtet worden.
Hintergrund war, dass von Anliegern dieses Bereiches vorgetragen wurde, dass
die Qualität des eigengeförderten Grundwassers zur Versorgung der Grundstücke
mit Trinkwasser im Hinblick auf die Nitrat- und Eisenbelastung problematisch
ist und eine ordnungsgemäße Versorgung gegebenenfalls nur unter erheblichen
Aufwendungen zu erreichen wäre. Entsprechende Nachfragen beim Gesundheitsamt
des Kreises Warendorf zur Nitratkonzentration von Trinkwasser aus Hausbrunnen
im Versorgungsbereich Langewiese/Esch haben diese Hinweise bestätigt.
In der Folgezeit ist im Hinblick auf diese
Entwicklung die Frage einer Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
für den Bereich Warendorfer Straße/Emsort aufgeworfen worden. Da aus diesem
Blickwinkel eine Einzelfalllösung nicht sinnvoll erschien, hat sich der Betriebsausschuss
für das Wasserwerk und das Abwasserwerk in seiner Sitzung am 02.06.2016 –Pkt.
3.1 d. N. – dafür ausgesprochen, Planungen für die Verlängerung der
Wasserleitung Langewiese/Esch hin zum Bereich Warendorfer Straße/Emsort
aufzunehmen. Diese Wasserleitung sollte hiernach entlang der Warendorfer Straße
– B 475 – verlaufen und über den Bereich Emsort an die vorhandene Leitung in
der Schürenstraße angeschlossen werden (s. beiliegenden Plan). Die Maßnahme
sollte, soweit ein diesbezügliches Interesse besteht, in 2017 zur Ausführung
gelangen; entsprechende Mittel in Höhe von 250.000 € sind im Wirtschaftsplan
2017 für das Wasserwerk veranschlagt.
Im Rahmen verschiedener Mitteilungen sowie in der
Bürgerinformation am 04.04.2017 sind die potentiellen Anschlussnehmer über die
Planungen zur Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Warendorfer Straße /
Emsort sowie zu dem in diesem Zusammenhang auf sie entfallenden
Wasseranschlussbeitrag und Aufwandsersatz unterrichtet worden. Ergänzend hierzu
hat ein Mitarbeiter des Wasserwerkes die jeweiligen technischen Möglichkeiten
des Anschlusses vor Ort überprüft.
Mit Schreiben vom 26.04.2017 wurden die Anlieger
dann um eine entsprechende Rückmeldung bis zum 01.07.2017 gebeten, soweit ein
Anschluss von ihnen nicht gewünscht wird.
Nach Ablauf dieser Frist bleibt festzuhalten, dass
von einem Großteil der Anlieger auf der vorgesehenen Grundlage ein Anschluss an
die öffentliche Wasserversorgung nicht gewünscht wird. Von den insgesamt 13
potentiell anschließbaren Grundstücken haben sich 6 Grundstückseigentümer gegen
einen Anschluss ausgesprochen. Lediglich bei 2 Grundstückseigentümern besteht
der Wunsch nach einer öffentlichen Wasserversorgung; von den übrigen
Grundstückseigentümern liegen keine ausdrücklichen Rückmeldungen vor.
Die Kosten für die Erweiterung Warendorfer Straße /
Emsort sind im Wirtschaftsplan 2017 für das Wasserwerk mit 250.000 € veranschlagt.
Für eine entsprechende Versorgung wird zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung
eine Ringleitungsführung als notwendig erachtet. Auch im Falle einer Änderung
der Trassenführung infolge des Wegfalls von Anschlüssen ist keine deutliche
Kosteneinsparung zu erwarten. Im Rahmen des Durchführungsbeschlusses vom
17.01.2017 – Pkt. 4 d. N. – hat sich der Betriebsausschuss für das Wasserwerk
und das Abwasserwerk dafür
ausgesprochen, die entsprechende Erweiterung der Wasserversorgung vorzunehmen,
soweit sich ein Realisierungsbedarf einstellt.
Nach § 3 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung kann
der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung versagt
werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus
sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Stadt erhebliche
Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert.
Im Hinblick auf den nunmehr eingetretenen Sachstand
lässt sich bei deutlich geringeren Einnahmen durch Wasseranschlussbeiträge und
Aufwandsersatz eine entsprechende Erweiterung der Wasserversorgung
wirtschaftlich nicht darstellen. Aus diesem Grunde sollte seitens der Stadt
Sassenberg auf diese Maßnahme verzichtet werden.
Mit Schreiben vom 25.07.2017 sind die Anlieger über
den Sachstand informiert worden. Ihnen ist eine abschließende Mitteilung nach
Beschluss durch den Betriebsausschuss zugesagt worden. Weiterhin wurde ihnen
zugesagt, dass, soweit es im Einzelfall gewünscht wird, entsprechende
Anschlussmöglichkeiten in technischer und hygienischer Sicht geprüft werden. In
diesem Fall sollten jedoch die Regelungen des § 3 Abs. 4 der
Wasserversorgungssatzung Anwendung finden. Hiernach besteht das Anschluss- und
Benutzungsrecht auch in den Fällen, in denen seitens der Stadt ein Anschluss
versagt wird, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem
Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen
Sicherheit zu leisten. Die in diesem Sinne zu erwartenden Mehrkosten sind im
Einzelfall zu ermitteln.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.