Betreff
Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Warendorfer Straße / Emsort
Vorlage
60/989/2017
Aktenzeichen
60 815-41
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Auf die Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Warendorfer Straße / Emsort wird im Hinblick auf die geringe Resonanz verzichtet. Soweit es im Einzelfall von Anliegern gewünscht wird, können entsprechende Anschlussmöglichkeiten in technischer und hygienischer Sicht geprüft werden. In diesem Fall finden die Regelungen des § 3 Abs. 4 der Wasserversorgungssatzung Anwendung. Hiernach besteht das Anschluss- und Benutzungsrecht auch in den Fällen, in denen seitens der Stadt ein Anschluss versagt wird, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die entsprechenden Anlieger in diesem Sinne zu unterrichten.“


Im vergangenen Jahr ist im Versorgungsbereich Langewiese/Esch eine öffentliche Trinkwasserleitung errichtet worden. Hintergrund war, dass von Anliegern dieses Bereiches vorgetragen wurde, dass die Qualität des eigengeförderten Grundwassers zur Versorgung der Grundstücke mit Trinkwasser im Hinblick auf die Nitrat- und Eisenbelastung problematisch ist und eine ordnungsgemäße Versorgung gegebenenfalls nur unter erheblichen Aufwendungen zu erreichen wäre. Entsprechende Nachfragen beim Gesundheitsamt des Kreises Warendorf zur Nitratkonzentration von Trinkwasser aus Hausbrunnen im Versorgungsbereich Langewiese/Esch haben diese Hinweise bestätigt.

 

In der Folgezeit ist im Hinblick auf diese Entwicklung die Frage einer Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung für den Bereich Warendorfer Straße/Emsort aufgeworfen worden. Da aus diesem Blickwinkel eine Einzelfalllösung nicht sinnvoll erschien, hat sich der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk in seiner Sitzung am 02.06.2016 –Pkt. 3.1 d. N. – dafür ausgesprochen, Planungen für die Verlängerung der Wasserleitung Langewiese/Esch hin zum Bereich Warendorfer Straße/Emsort aufzunehmen. Diese Wasserleitung sollte hiernach entlang der Warendorfer Straße – B 475 – verlaufen und über den Bereich Emsort an die vorhandene Leitung in der Schürenstraße angeschlossen werden (s. beiliegenden Plan). Die Maßnahme sollte, soweit ein diesbezügliches Interesse besteht, in 2017 zur Ausführung gelangen; entsprechende Mittel in Höhe von 250.000 € sind im Wirtschaftsplan 2017 für das Wasserwerk veranschlagt.

 

Im Rahmen verschiedener Mitteilungen sowie in der Bürgerinformation am 04.04.2017 sind die potentiellen Anschlussnehmer über die Planungen zur Erweiterung der Wasserversorgung im Bereich Warendorfer Straße / Emsort sowie zu dem in diesem Zusammenhang auf sie entfallenden Wasseranschlussbeitrag und Aufwandsersatz unterrichtet worden. Ergänzend hierzu hat ein Mitarbeiter des Wasserwerkes die jeweiligen technischen Möglichkeiten des Anschlusses vor Ort überprüft.

 

Mit Schreiben vom 26.04.2017 wurden die Anlieger dann um eine entsprechende Rückmeldung bis zum 01.07.2017 gebeten, soweit ein Anschluss von ihnen nicht gewünscht wird.

 

Nach Ablauf dieser Frist bleibt festzuhalten, dass von einem Großteil der Anlieger auf der vorgesehenen Grundlage ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung nicht gewünscht wird. Von den insgesamt 13 potentiell anschließbaren Grundstücken haben sich 6 Grundstückseigentümer gegen einen Anschluss ausgesprochen. Lediglich bei 2 Grundstückseigentümern besteht der Wunsch nach einer öffentlichen Wasserversorgung; von den übrigen Grundstückseigentümern liegen keine ausdrücklichen Rückmeldungen vor.

 

Die Kosten für die Erweiterung Warendorfer Straße / Emsort sind im Wirtschaftsplan 2017 für das Wasserwerk mit 250.000 € veranschlagt. Für eine entsprechende Versorgung wird zur Sicherstellung  einer einwandfreien Trinkwasserversorgung eine Ringleitungsführung als notwendig erachtet. Auch im Falle einer Änderung der Trassenführung infolge des Wegfalls von Anschlüssen ist keine deutliche Kosteneinsparung zu erwarten. Im Rahmen des Durchführungsbeschlusses vom 17.01.2017 – Pkt. 4 d. N. – hat sich der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und  das Abwasserwerk dafür ausgesprochen, die entsprechende Erweiterung der Wasserversorgung vorzunehmen, soweit sich ein Realisierungsbedarf einstellt.

 

Nach § 3 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung kann der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung versagt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Stadt erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert.

 

Im Hinblick auf den nunmehr eingetretenen Sachstand lässt sich bei deutlich geringeren Einnahmen durch Wasseranschlussbeiträge und Aufwandsersatz eine entsprechende Erweiterung der Wasserversorgung wirtschaftlich nicht darstellen. Aus diesem Grunde sollte seitens der Stadt Sassenberg auf diese Maßnahme verzichtet werden.

 

Mit Schreiben vom 25.07.2017 sind die Anlieger über den Sachstand informiert worden. Ihnen ist eine abschließende Mitteilung nach Beschluss durch den Betriebsausschuss zugesagt worden. Weiterhin wurde ihnen zugesagt, dass, soweit es im Einzelfall gewünscht wird, entsprechende Anschlussmöglichkeiten in technischer und hygienischer Sicht geprüft werden. In diesem Fall sollten jedoch die Regelungen des § 3 Abs. 4 der Wasserversorgungssatzung Anwendung finden. Hiernach besteht das Anschluss- und Benutzungsrecht auch in den Fällen, in denen seitens der Stadt ein Anschluss versagt wird, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Die in diesem Sinne zu erwartenden Mehrkosten sind im Einzelfall zu ermitteln.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk.