- Abschluss einer Vereinbarung mit der Kolping-Bildungswerk DV Münster GmbH
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kolping-Bildungswerk
DV Münster GmbH eine Vereinbarung über den Betrieb der Mensen der
Sekundarschule Sassenberg ab 01.08.2017 zu schließen.
Folgende Rahmenbedingungen sind zu vereinbaren:
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Laufzeit drei Jahre mit automatischer jährlicher Verlängerung
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Nachgewiesene Sach- und Personalkosten werden von der Stadt Sassenberg
nachträglich erstattet. Abschlagszahlungen auf zu erwartende Kosten können
vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt nachträglich pro Kalenderjahr.
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Abnahme des Mittagessens beim Altenzentrum Sassenberg. Gewünschte
Änderungen sind mit der Stadt zu verhandeln.
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Übernahme des vorhandenen Personals.
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Bestellung und Abrechnung, mit Schülerinnen und Schülern und dem
Altenzentrum des erfolgt durch den Träger
DBgm.
Zum Schuljahr 2007/2008 wurde die Hauptschule im
Herxfeld mit Fördermitteln des Landes NRW zu einer erweiterten Ganztagsschule
umgewandelt. Damit verbunden war die Verpflichtung des Schulträgers als
Sachkostenträger den Schülerinnen und Schülern an den Tagen drei Tagen mit
Unterricht am Nachmittag ein Mittagessen anzubieten.
Für diesen Zweck wurde im Rahmen der Erweiterung des
Schulgebäudes eine Mensa mit Wirtschafts-/Küchenbereich eingerichtet.
Zum damaligen Zeitpunkt lieferte das Altenzentrum St.
Josef bereits das Mittagessen für die städtischen Kitas. Aufgrund der positiven
Erfahrungen und der guten Zusammenarbeit wurde auch für die erweiterte
Ganztagshauptschule und später für den offenen Ganztag in der Johannesschule
eine weitergehende Zusammenarbeit über einen Zeitraum von damals fünf Jahren
vereinbart.
Die Zusammenarbeit dauert bis heute auch für die
Sekundaschule an. Der Betrieb der Mensa wurde durch den Förderverein der
Hauptschule bzw. heute durch den Förderverein der Sekundarschule
sichergestellt. Der Förderverein stellte das Personal und war für die gesamte
Organisation der Mittagsverpflegung, seit dem Schuljahr 2015/2016 auch für die
Mensa am Haus 2 (städt. Realschule) verantwortlich.
Die Stadt zeichnet für die sachliche Ausstattung der Mensen verantwortlich und
erstattet dem Förderverein die Personalkosten. Durch den Förderverein erwirtschaftete
Überschüsse wurden wieder für die Schulen eingesetzt.
Wie schon berichtet, hat der Förderverein erklärt, den
Betrieb der Mensen zum Ende 31.07.2017 einzustellen.
Damit ist der Betrieb der Mensen neu zu regeln. Nach
intensiven Gesprächen mit der Schulleitung ist es wünschenswert, auf die
bewährten Strukturen und das vorhandene Personal zurückzugreifen. Der
persönliche Kontakt und die örtliche Nähe werden als herausragendes Kriterium für
eine Akzeptanz der Mittagsverpflegung bei den Schülerinnen und Schülern und
Eltern benannt. Auch die Zusammenarbeit mit dem Altenzentrum wird durchweg
positiv bewertet.
Aus den genannten Gründen wurden zunächst mit der
Kolpingsfamilie Sassenberg und erweitert mit den Kolpingsfamilien Füchtorf und
Beelen wegen der Übernahme der Trägerschaft für die Mensen Gespräche geführt.
Beabsichtigt war die Gründung eines Trägerverein unter Begleitung des
Bildungswerkes des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster. Die Kolpingsfamilie
konnten sich zur Gründung eines Trägervereines nicht entscheiden. Allerdings
hat das Kolpingbildungswerk angeboten, die Trägerschaft zu den gleichen
Bedingungen wie bisher der Förderverein der Schule zu übernehmen. Die Kolpingsfamilien
vor Ort (Sassenberg, Füchtorf, Beelen) werden an der Kooperation zur Wahrung
der örtlichen Nähe beteiligt.
Diese Lösung entspräche den Wünschen der Schulleitung
der Sekundarschule und hätte gleichzeitig den Effekt, dass örtliche Verbände im
Rahmen ihres Engagements an der „Schule vor Ort“ beteiligt wären.
Aus den genannten Gründen sollte mit der Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH eine Vereinbarung zum Betrieb der Mensen der
Sekundarschule geschlossen werden. Sach- und Personalkosten werden von der
Stadt Sassenberg getragen. Erwirtschaftete Überschüsse werden auf die
Overheadkosten (Lohnabrechnung u.ä.) angerechnet.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.