Betreff
Betrieb der Mensen der Sekundarschule
- Abschluss einer Vereinbarung mit der Kolping-Bildungswerk DV Münster GmbH
Vorlage
10/436/2017
Aktenzeichen
10 220-00
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kolping-Bildungswerk DV Münster GmbH eine Vereinbarung über den Betrieb der Mensen der Sekundarschule Sassenberg ab 01.08.2017 zu schließen.

 

Folgende Rahmenbedingungen sind zu vereinbaren:

 

-       Laufzeit drei Jahre mit automatischer jährlicher Verlängerung

-       Nachgewiesene Sach- und Personalkosten werden von der Stadt Sassenberg nachträglich erstattet. Abschlagszahlungen auf zu erwartende Kosten können vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt nachträglich pro Kalenderjahr.

-       Abnahme des Mittagessens beim Altenzentrum Sassenberg. Gewünschte Änderungen sind mit der Stadt zu verhandeln.

-       Übernahme des vorhandenen Personals.

-       Bestellung und Abrechnung, mit Schülerinnen und Schülern und dem Altenzentrum des erfolgt durch den Träger

 

DBgm.

 


Zum Schuljahr 2007/2008 wurde die Hauptschule im Herxfeld mit Fördermitteln des Landes NRW zu einer erweiterten Ganztagsschule umgewandelt. Damit verbunden war die Verpflichtung des Schulträgers als Sachkostenträger den Schülerinnen und Schülern an den Tagen drei Tagen mit Unterricht am Nachmittag ein Mittagessen anzubieten.

 

Für diesen Zweck wurde im Rahmen der Erweiterung des Schulgebäudes eine Mensa mit Wirtschafts-/Küchenbereich eingerichtet.

 

Zum damaligen Zeitpunkt lieferte das Altenzentrum St. Josef bereits das Mittagessen für die städtischen Kitas. Aufgrund der positiven Erfahrungen und der guten Zusammenarbeit wurde auch für die erweiterte Ganztagshauptschule und später für den offenen Ganztag in der Johannesschule eine weitergehende Zusammenarbeit über einen Zeitraum von damals fünf Jahren vereinbart.

 

Die Zusammenarbeit dauert bis heute auch für die Sekundaschule an. Der Betrieb der Mensa wurde durch den Förderverein der Hauptschule bzw. heute durch den Förderverein der Sekundarschule sichergestellt. Der Förderverein stellte das Personal und war für die gesamte Organisation der Mittagsverpflegung, seit dem Schuljahr 2015/2016 auch für die Mensa am Haus 2 (städt. Realschule)  verantwortlich. Die Stadt zeichnet für die sachliche Ausstattung der Mensen verantwortlich und erstattet dem Förderverein die Personalkosten. Durch den Förderverein erwirtschaftete Überschüsse wurden wieder für die Schulen eingesetzt.

 

Wie schon berichtet, hat der Förderverein erklärt, den Betrieb der Mensen zum Ende 31.07.2017 einzustellen.

 

Damit ist der Betrieb der Mensen neu zu regeln. Nach intensiven Gesprächen mit der Schulleitung ist es wünschenswert, auf die bewährten Strukturen und das vorhandene Personal zurückzugreifen. Der persönliche Kontakt und die örtliche Nähe werden als herausragendes Kriterium für eine Akzeptanz der Mittagsverpflegung bei den Schülerinnen und Schülern und Eltern benannt. Auch die Zusammenarbeit mit dem Altenzentrum wird durchweg positiv bewertet.

 

Aus den genannten Gründen wurden zunächst mit der Kolpingsfamilie Sassenberg und erweitert mit den Kolpingsfamilien Füchtorf und Beelen wegen der Übernahme der Trägerschaft für die Mensen Gespräche geführt. Beabsichtigt war die Gründung eines Trägerverein unter Begleitung des Bildungswerkes des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster. Die Kolpingsfamilie konnten sich zur Gründung eines Trägervereines nicht entscheiden. Allerdings hat das Kolpingbildungswerk angeboten, die Trägerschaft zu den gleichen Bedingungen wie bisher der Förderverein der Schule zu übernehmen. Die Kolpingsfamilien vor Ort (Sassenberg, Füchtorf, Beelen) werden an der Kooperation zur Wahrung der örtlichen Nähe beteiligt.

 

Diese Lösung entspräche den Wünschen der Schulleitung der Sekundarschule und hätte gleichzeitig den Effekt, dass örtliche Verbände im Rahmen ihres Engagements an der „Schule vor Ort“ beteiligt wären.

 

Aus den genannten Gründen sollte mit der Kolping- Bildungswerk DV Münster GmbH eine Vereinbarung zum Betrieb der Mensen der Sekundarschule geschlossen werden. Sach- und Personalkosten werden von der Stadt Sassenberg getragen. Erwirtschaftete Überschüsse werden auf die Overheadkosten (Lohnabrechnung u.ä.) angerechnet.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.