Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des als
Anlage beigefügten Vereinbarungsentwurfs eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf abzuschließen.
Am 31.12.2016 ist die
Mitarbeiterin der Telefonzentrale und Postausgangsstelle der Stadt Sassenberg
aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.
Eine Überprüfung des
Arbeitsplatzes hat ergeben, dass die Aufgabenerledigung durch Inanspruchnahme
externer Dienstleister und interne Verteilung effizienter gestaltet werden kann
und dadurch eine Teilzeitstelle in diesem Bereich eingespart werden kann. Zum
01.01.2017 wurden die Aufgaben des Telefonservice zunächst für eine
Erprobungsphase auf den Kreis Warendorf übertragen.
Die Aufgabenübertragung
erfolgte grundsätzlich erfolgreich. Technische Problemstellungen und
Kommunikationsprobleme in der Anfangsphase wurden behoben. Im ständigen Dialog
mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises wird stetig an einer Verbesserung
des Service gearbeitet.
Aus den o.g. Gründen soll der
Telefonservice für die Stadt Sassenberg ab dem 01.07.2017 dauerhaft der Telefonzentrale des Kreises
Warendorf übertragen werden.
Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) können Gemeinden und Gemeindeverbände
Aufgaben, zu deren Wahrnehmung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam
wahrnehmen. Zur gemeinsamen Wahrnehmung können neben der Bildung von
Arbeitsgemeinschaften, der Begründung von Zweckverbänden oder
Kommunalunternehmen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden (§
1 Abs. 2 GkG NRW).
§ 23 Abs. 1 GkG NRW eröffnet
die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden
darüber, dass einer der Beteiligten einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten
in seine Zuständigkeiten übernimmt oder sich verpflichtet, solche Aufgaben für
die übrigen Beteiligten durchzuführen.
Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Kreises Warendorf nehmen die auf der zentralen Rufnummer der Stadt
Sassenberg eingehenden Anrufe im Namen der Stadt Sassenberg an und verbinden
die Anrufenden an die zuständige Stelle.
Weitere inhaltliche Angaben
ergeben sich aus dem Entwurf der beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung.
Die Personal- und Sachkosten sollen
in Form einer Pauschale durch die Stadt Sassenberg erstattet werden. Nach den
aktuellen Werten der KGSt sowie des geltenden Minutenpreises beläuft sich die
Kalkulation auf 6.000 €/jährlich.