Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Telefonserviceleistungen der Stadt Sassenberg durch den Kreis Warendorf
Vorlage
10/434/2017
Aktenzeichen
10 031-45
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des als Anlage beigefügten Vereinbarungsentwurfs eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf abzuschließen.


Am 31.12.2016 ist die Mitarbeiterin der Telefonzentrale und Postausgangsstelle der Stadt Sassenberg aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.

 

Eine Überprüfung des Arbeitsplatzes hat ergeben, dass die Aufgabenerledigung durch Inanspruchnahme externer Dienstleister und interne Verteilung effizienter gestaltet werden kann und dadurch eine Teilzeitstelle in diesem Bereich eingespart werden kann. Zum 01.01.2017 wurden die Aufgaben des Telefonservice zunächst für eine Erprobungsphase auf den Kreis Warendorf übertragen.

 

Die Aufgabenübertragung erfolgte grundsätzlich erfolgreich. Technische Problemstellungen und Kommunikationsprobleme in der Anfangsphase wurden behoben. Im ständigen Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises wird stetig an einer Verbesserung des Service gearbeitet.

 

Aus den o.g. Gründen soll der Telefonservice für die Stadt Sassenberg ab dem 01.07.2017  dauerhaft der Telefonzentrale des Kreises Warendorf übertragen werden.

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) können Gemeinden und Gemeindeverbände Aufgaben, zu deren Wahrnehmung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam wahrnehmen. Zur gemeinsamen Wahrnehmung können neben der Bildung von Arbeitsgemeinschaften, der Begründung von Zweckverbänden oder Kommunalunternehmen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden (§ 1 Abs. 2 GkG NRW).

 

§ 23 Abs. 1 GkG NRW eröffnet die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden darüber, dass einer der Beteiligten einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in seine Zuständigkeiten übernimmt oder sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Warendorf nehmen die auf der zentralen Rufnummer der Stadt Sassenberg eingehenden Anrufe im Namen der Stadt Sassenberg an und verbinden die Anrufenden an die zuständige Stelle.

 

Weitere inhaltliche Angaben ergeben sich aus dem Entwurf der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Die Personal- und Sachkosten sollen in Form einer Pauschale durch die Stadt Sassenberg erstattet werden. Nach den aktuellen Werten der KGSt sowie des geltenden Minutenpreises beläuft sich die Kalkulation auf 6.000 €/jährlich.