Betreff
Bebauungsplan "Sportgelände im Brook" - 6. Änderung
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufplanung von Sportflächen im Bereich des Freibades am Telgenkamp-
Vorlage
60/958/2017
Aktenzeichen
60 622-21/9
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Sportgelände im Brook‘ wird im Rahmen einer 6. Änderung für den in der Anlage           dargestellten Bereich der Spiel- und Sportfläche innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Freibad‘ dahingehend geändert, dass hier die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Sportanlage‘ (Rasenspielfeld) gem. § 13 BauGB erfolgt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden wesentliche Grundzüge des Gesamtplanes nicht berührt, zumal die öffentliche Grünfläche weiterhin Bestand hat.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Aufgrund der planerischen Überlegungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 17.11.2016 –Pkt. 26.3 d. N.- zu einer Neunutzung und Überplanung von Sport- und Spielanlagen im Bereich des Schulstandortes der Sekundarschule Im Herxfeld ist zwischenzeitlich insbesondere unter dem Aspekt einer zukünftigen Wohnbaunutzung in dem Bereich des derzeitigen Rasenspielfeldes mit der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ in Abstimmung mit dem VfL Sassenberg eine Verlagerung dieser Anlage in das Sportgelände im Brook anvisiert worden. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgen landesplanerischen Abstimmung zur Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ bleibt festzuhalten, dass die Aufplanung von Wohnbauflächen auf dem derzeitigen Spielfeld ausdrücklich begrüßt wird.

 

Die weiteren Überlegungen zur Verlagerung des Rasenspielfeldes haben dazu geführt, die nördliche „Spiel- und Sportfläche“ im Bereich der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ dahingehend zu ändern, dass nunmehr hier eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage zur Aufnahme eines verkleinerten Kunstrasenspielfeldes (ca. 60 x 40 Meter) mit Erschließung über die Straße Telgenkamp ausgewiesen wird.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.