-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufplanung von Sportflächen im Bereich des Freibades am Telgenkamp-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Sportgelände im
Brook‘ wird im Rahmen einer 6. Änderung für den in der Anlage dargestellten Bereich der Spiel- und
Sportfläche innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung
‚Freibad‘ dahingehend geändert, dass hier die Ausweisung einer öffentlichen
Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Sportanlage‘ (Rasenspielfeld) gem. § 13
BauGB erfolgt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden wesentliche
Grundzüge des Gesamtplanes nicht berührt, zumal die öffentliche Grünfläche
weiterhin Bestand hat.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im
Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
Aufgrund der planerischen Überlegungen in der Sitzung
des Infrastrukturausschusses am 17.11.2016 –Pkt. 26.3 d. N.- zu einer Neunutzung
und Überplanung von Sport- und Spielanlagen im Bereich des Schulstandortes der
Sekundarschule Im Herxfeld ist zwischenzeitlich insbesondere unter dem Aspekt
einer zukünftigen Wohnbaunutzung in dem Bereich des derzeitigen
Rasenspielfeldes mit der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Sportanlage“ in Abstimmung mit dem VfL Sassenberg eine
Verlagerung dieser Anlage in das Sportgelände im Brook anvisiert worden.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgen landesplanerischen Abstimmung zur Änderung
des Bebauungsplanes „Vennstraße“ bleibt festzuhalten, dass die Aufplanung von
Wohnbauflächen auf dem derzeitigen Spielfeld ausdrücklich begrüßt wird.
Die weiteren Überlegungen zur Verlagerung des
Rasenspielfeldes haben dazu geführt, die nördliche „Spiel- und Sportfläche“ im
Bereich der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“
dahingehend zu ändern, dass nunmehr hier eine öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportanlage zur Aufnahme eines verkleinerten
Kunstrasenspielfeldes (ca. 60 x 40 Meter) mit Erschließung über die Straße
Telgenkamp ausgewiesen wird.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.