-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufplanung von Schul- und Sportflächen im Bereich Vennstraße/Im Herxfeld-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Vennstraße‘
wird im Rahmen einer 6. Änderung für den in der Anlage dargestellten Bereich der
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Schule‘ sowie der öffentlichen
Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Sportanlage‘ auf der Grundlage des
Strukturkonzeptes des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, vom 01.03.2017
zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gem. § 13 a BauGB geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im
Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
Aufgrund der planerischen Überlegungen in der Sitzung
des Infrastrukturausschusses am 17.11.2016 –Pkt. 26.3 d. N.- zu einer
Neunutzung und Überplanung von Sport- und Spielanlagen im Bereich des
Schulstandortes der Sekundarschule Im Herxfeld ist zwischenzeitlich
insbesondere unter dem Aspekt einer zukünftigen Wohnbaunutzung im Bereich des
nördlichen Teilabschnittes des Tennenplatzes ausgerichtet zur Vennstraße hin
sowie zu einer Aufplanung zu Wohnbauzwecken für den Sportplatz Im Herxfeld
(Rasenspielfeld) ein Schallgutachten zum Lärmschutz in der Nachbarschaft
seitens des Sachverständigenbüros für Schall und Geruch Dipl.-Ing. M. Langguth,
Ahaus, erstellt worden. Grundlage des Gutachtens ist insbesondere die
Umwandlung des Beach-Volleyball-Feldes zu einem Kleinspielfeld ausgerichtet
nördlich zur kleinen Herxfeldhalle in enger Abstimmung mit der Schulleitung der
Sekundarschule.
Das Lärmimmissionsgutachten berücksichtigt neben der
zukünftigen Einrichtung des Kleinspielfeldes auch die östlich angrenzenden
Sportanlagen (Bolzplatz und Minispielfeld) ausgerichtet zum Schulzentrum an der
Johann-Hinrich-Wichern-Straße (Nikolausgrundschule und Sekundarschule Standort
II). Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass aus gutachterlicher Sicht die Bebauung
im nördlichen Teilbereich (östlich der Vennstraße) geschlossen werden kann. Die
zulässigen Lärmwerte werden eingehalten.
Eine weitere Überlegung zur Ausweisung von
Wohnbauflächen ergibt sich darüber hinaus bei Auflösung des derzeitig östlich
der Straße Im Herxfeld ausgewiesenen Rasenspielfeldes.
Hierzu ist zwischenzeitlich unter Zugrundelegung des
Lärmimmissionsgutachtens Langguth vom Januar 2017 seitens des Planungsbüros
Wolters Partner, Coesfeld, am 01.03.2017 ein Strukturkonzept unter Einhaltung
der umgebenden Grünsubstanz vorgelegt worden. Festzuhalten bleibt weiter, dass
nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster aus landesplanerischer Sicht
Bedenken gegen die Aufplanung nicht bestehen. Die Innenverdichtung wird
ausdrücklich seitens der Regionalplanung begrüßt.
Um nunmehr bereits frühzeitig in die Umsetzung der
seitens des Planungsbüros Wolters Partner erstellten Strukturplanung einzusteigen,
sollte unter dem Aspekt von dringend benötigtem Bauland, die Änderung des
Bebauungsplan „Vennstraße“ im Rahmen einer 6. Änderung unter Zugrundelegung des
§ 13 a BauGB –Bebauungsplan der Innenentwicklung- erfolgen. Das Strukturkonzept
Im Herxfeld des Planungsbüros Wolters Partner vom 01.03.2017 ist dieser Vorlage
als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.