Betreff
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buckesch"
-Vereinfachte Änderung zur Zulässigkeit eines Sendemastes-
Vorlage
60/956/2017
Aktenzeichen
60 622-21/22
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Buckesch‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 13.03.2017 wird seitens der Firma Sasse Bau, Aschersleben für das Grundstück der Firma Pacovis, Zum Buckesch 9 in Füchtorf mitgeteilt, dass für die Kommunikation der Standorte in Sassenberg und Füchtorf jeweils ein Funkmast aufgestellt werden soll.

 

Nach Erörterung der planerischen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen mit dem Kreisbauamt Warendorf ist mitgeteilt worden, dass die jeweilig zu errichtenden Masten mit einer Höhe von rd. 36,00 m eine jeweilige Anpassung der Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne erfordern. Diesbezüglich wird die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Der Standort Zum Buckesch 9 in Füchtorf ist in der Anlage (Lageplan Pacovis) gekennzeichnet. Mitgeteilt worden ist weiter, dass die Kosten für die Bebauungsplanänderung die Firma Pacovis trägt.

 

Nach Überprüfung des Antrages bleibt festzuhalten, dass die Anlage als wesentlich untergeordnet nördlich des Betriebsgebäudes errichtet werden soll. Grundlage des Änderungsantrages ist der beigefügte Lageplan. Nachbarbelange sind durch die Errichtung des Funkmastes für den innerbetrieblichen Funkverkehr nicht berührt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.