-Vereinfachte Änderung zur Zulässigkeit eines Sendemastes-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Buckesch‘ gem. § 13
BauGB wird gem. der Anlage zu
dieser Niederschrift beschlossen.“
Nach Erörterung
der planerischen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen mit dem Kreisbauamt
Warendorf ist mitgeteilt worden, dass die jeweilig zu errichtenden Masten mit
einer Höhe von rd. 36,00 m eine jeweilige Anpassung der Festsetzungen der
rechtsverbindlichen Bebauungspläne erfordern. Diesbezüglich wird die Änderung
des Bebauungsplanes beantragt. Der Standort Zum Buckesch 9 in Füchtorf ist in
der Anlage (Lageplan Pacovis) gekennzeichnet. Mitgeteilt worden ist weiter,
dass die Kosten für die Bebauungsplanänderung die Firma Pacovis trägt.
Nach
Überprüfung des Antrages bleibt festzuhalten, dass die Anlage als wesentlich
untergeordnet nördlich des Betriebsgebäudes errichtet werden soll. Grundlage
des Änderungsantrages ist der beigefügte Lageplan. Nachbarbelange sind durch
die Errichtung des Funkmastes für den innerbetrieblichen Funkverkehr nicht
berührt.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Rat.