-Vereinfachte Änderung zur Zulässigkeit eines Sendemastes-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 13.03.2017 wird seitens der Firma
Sasse Bau, Aschersleben für das Grundstück der Firma Pacovis, Daimlerring 4 in
Sassenberg mitgeteilt, dass für die Kommunikation der Standorte in Sassenberg
und Füchtorf jeweils ein Funkmast aufgestellt werden soll.
Nach Erörterung der planerischen und
bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen mit dem Kreisbauamt Warendorf ist
mitgeteilt worden, dass die jeweilig zu errichtenden Masten mit einer Höhe von
rd. 36,00 m eine jeweilige Anpassung der Festsetzungen der rechtsverbindlichen
Bebauungspläne erfordern. Diesbezüglich wird die Änderung des Bebauungsplanes
beantragt. Der Standort Daimlerring 4 in Sassenberg ist in der Anlage (Lageplan
Pacovis) gekennzeichnet. Mitgeteilt worden ist weiter, dass die Kosten für die
Bebauungsplanänderung die Firma Pacovis trägt.
Nach Überprüfung des Antrages bleibt festzuhalten,
dass die Anlage als wesentlich untergeordnet zwischen Betriebsgebäude und der
Robert-Linnemann-Straße errichtet werden soll. Grundlage des Änderungsantrages
ist der beigefügte Lageplan. Nachbarbelange sind durch die Errichtung des
Funkmastes für den innerbetrieblichen Funkverkehr nicht berührt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.