Betreff
Planfeststellungsverfahren „Renaturierung der Emsaue Sassenberg/Warendorf“ – Stellungnahme der Stadt Sassenberg
Vorlage
60/945/2017
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Von Seiten der Stadt Sassenberg bestehen gegen die vorgelegte Planungen zur Renaturierung der Emsaue, wie sie auf der Grundlage des Antrages der Stadt Warendorf vom 21.12.2016 in den Planfeststellungsunterlagen „Renaturierung der Emsaue Sassenberg/Warendorf von Emskilometrierung km 300,400 bis km 302,150“ dargestellt sind, keine Bedenken. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren gegenüber der Bezirksregierung Münster abzugeben.“


Das Projekt „Renaturierung der Emsaue Sassenberg/Warendorf“ ist bereits verschiedentlich in den Beratungen des Infrastrukturausschusses erörtert worden. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster als Höhere Wasserbehörde wurde mit der Stadt Warendorf eine Vereinbarung erarbeitet, nach der von dort die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Bereich der Ems zwischen Neumühlen und Dackmar durch eine ökologische Aufwertung vorangetrieben werden. Auf der Grundlage der Beratungen im Infrastrukturausschuss am 17.11.2016 – Pkt. 20 d. N. – hat der Rat in seiner Sitzung am 15.12.2016 – Pkt. 17 d. N. – den Beschluss gefasst, dass der Bürgermeister beauftragt wird, mit der Stadt Warendorf die entsprechende Vereinbarung zur Umsetzung der WRRL abzuschließen. Die Vereinbarung ist zwischenzeitlich unter dem Datum 16.12.2016/23.01.2017 abgeschlossen worden.

 

Mit Verfügung vom 22.02.2017 hat die Bezirksregierung Münster nunmehr die Unterlagen der Stadt Warendorf vom 21.12.2016 zum Planfeststellungverfahren für das Projekt „Emsaue Sassenberg/Warendorf von Emskilometrierung km 300,400 bis km 302,150“ übersandt. Die Unterlagen sind hiernach in der Zeit vom 13.03. – 13.04.2017 (einschließlich) in den Städten Harsewinkel, Warendorf und Sassenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Bezirksregierung hat ergänzend darauf hingewiesen, dass die Stadt Sassenberg auch Behörde im Sinne des § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ist, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt ist. Daher wird die Abgabe einer Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange bis zum 12.05.2017 erbeten.

 

Die Stadt Warendorf als Maßnahmeträger beabsichtigt, auf dem Gebiet westlich der Kreisgrenze Warendorf/Gütersloh zwischen der Neumühlenstraße und der Kreisstraße 18 (s. beigefügten Übersichtsplan), das sich in öffentlichem Eigentum befindet, Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Ems und der Auen im Rahmen des Ems-Auen-Schutz-Konzeptes (EASK) zu planen und umzusetzen.

 

Die Planungen beachten die besonderen Anforderungen der WRRL und der Richtlinie Fauna, Flora, Habitat (FFH-RL) unter Einbeziehung der vielfältigen Nutzungs- und Schutzansprüche. Die folgenden Rahmenbedingungen sind hier angesprochen:

 

  • Wassergewinnungsanlagen der Wasserversorgung Beckum mit den Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse in der Emsaue
  • Praktizierte Kulturstaue an den Wehren Dackmar und Neumühlenstraße
  • Landwirtschaftliche Nutzungen
  • Hochwasserschutz
  • Freizeit und Erholung
  • Talgräben Nord und Süd
  • Projekt „Neuer Emswasserspiegel“ der Kreise Warendorf und Gütersloh

 

Zur Umsetzung soll die Planungsvariante 2.2 Laufverlängerung mit einer eigendynamischen Sekundärauenentwicklung durch Anlegung eines Initialgerinnes (s. beiliegenden Übersichtsplan) gelangen.

 

Hiernach wird auf den zur Verfügung stehenden Flächen südlich der Ems ein neues Gerinne geschaffen, das zukünftig als verlängerter Hauptlauf der Ems fungiert. Die Laufverlängerung wird als ein mäandrierendes bis gewundenes Initialgerinne mit einer Sohlbreite von ca. 5 m und einer Länge von ca. 1.950 m angelegt. Durch die Bereitstellung eines Entwicklungskorridors soll sich die „Neue Ems“ eigendynamisch entwickeln. Die Laufverlängerung mit sehr geringem Gefälle und Ems-typischen Strömungsverhältnissen soll zu einer deutlich besseren Durchgängigkeit für aquatische Organismen führen. Die bestehende Ems wird sich im Abschnitt zwischen der oberen und der unteren Anbindung der „Neuen Ems“ zu einem altarmähnlichen Gewässer entwickeln. Die Gestaltung der Ems und ihrer Auen schafft gewässer- und auentypische Standortbedingungen und fördert die Etablierung überflutungsorientierter Arten, die an wechselnde Standortverhältnisse und dynamische Lebensbedingungen angepasst sind.

 

Die vorgelegte Planung entspricht der Konzeption, die bereits in der Vergangenheit kommuniziert wurde und auch Grundlage der Vereinbarung mit der Stadt Warendorf ist. Somit sollte in der Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Münster zum Ausdruck gebracht werden, dass Bedenken gegen die Planung nicht erhoben werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.