Vorschlag der Verwaltung:
„Von Seiten der Stadt
Sassenberg bestehen gegen die vorgelegte Planungen zur Renaturierung der
Emsaue, wie sie auf der Grundlage des Antrages der Stadt Warendorf vom
21.12.2016 in den Planfeststellungsunterlagen „Renaturierung der Emsaue
Sassenberg/Warendorf von Emskilometrierung km 300,400 bis km 302,150“ dargestellt
sind, keine Bedenken. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende
Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren gegenüber der Bezirksregierung
Münster abzugeben.“
Das Projekt „Renaturierung der Emsaue
Sassenberg/Warendorf“ ist bereits verschiedentlich in den Beratungen des
Infrastrukturausschusses erörtert worden. In Abstimmung mit der
Bezirksregierung Münster als Höhere Wasserbehörde wurde mit der Stadt Warendorf
eine Vereinbarung erarbeitet, nach der von dort die Ziele der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Bereich der Ems zwischen Neumühlen und Dackmar
durch eine ökologische Aufwertung vorangetrieben werden. Auf der Grundlage der
Beratungen im Infrastrukturausschuss am 17.11.2016 – Pkt. 20 d. N. – hat der
Rat in seiner Sitzung am 15.12.2016 – Pkt. 17 d. N. – den Beschluss gefasst,
dass der Bürgermeister beauftragt wird, mit der Stadt Warendorf die
entsprechende Vereinbarung zur Umsetzung der WRRL abzuschließen. Die
Vereinbarung ist zwischenzeitlich unter dem Datum 16.12.2016/23.01.2017
abgeschlossen worden.
Mit Verfügung vom 22.02.2017 hat die
Bezirksregierung Münster nunmehr die Unterlagen der Stadt Warendorf vom
21.12.2016 zum Planfeststellungverfahren für das Projekt „Emsaue
Sassenberg/Warendorf von Emskilometrierung km 300,400 bis km 302,150“
übersandt. Die Unterlagen sind hiernach in der Zeit vom 13.03. – 13.04.2017
(einschließlich) in den Städten Harsewinkel, Warendorf und Sassenberg zu
jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Bezirksregierung hat ergänzend
darauf hingewiesen, dass die Stadt Sassenberg auch Behörde im Sinne des § 73
Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ist, deren Aufgabenbereich durch das
Vorhaben berührt ist. Daher wird die Abgabe einer Stellungnahme als Träger
öffentlicher Belange bis zum 12.05.2017 erbeten.
Die Stadt Warendorf als Maßnahmeträger
beabsichtigt, auf dem Gebiet westlich der Kreisgrenze Warendorf/Gütersloh
zwischen der Neumühlenstraße und der Kreisstraße 18 (s. beigefügten
Übersichtsplan), das sich in öffentlichem Eigentum befindet, Maßnahmen zur ökologischen
Verbesserung der Ems und der Auen im Rahmen des Ems-Auen-Schutz-Konzeptes
(EASK) zu planen und umzusetzen.
Die Planungen beachten die besonderen Anforderungen
der WRRL und der Richtlinie Fauna, Flora, Habitat (FFH-RL) unter Einbeziehung
der vielfältigen Nutzungs- und Schutzansprüche. Die folgenden Rahmenbedingungen
sind hier angesprochen:
- Wassergewinnungsanlagen
der Wasserversorgung Beckum mit den Auswirkungen auf die
Grundwasserverhältnisse in der Emsaue
- Praktizierte
Kulturstaue an den Wehren Dackmar und Neumühlenstraße
- Landwirtschaftliche
Nutzungen
- Hochwasserschutz
- Freizeit und Erholung
- Talgräben Nord und Süd
- Projekt „Neuer
Emswasserspiegel“ der Kreise Warendorf und Gütersloh
Zur Umsetzung soll die Planungsvariante 2.2
Laufverlängerung mit einer eigendynamischen Sekundärauenentwicklung durch
Anlegung eines Initialgerinnes (s. beiliegenden Übersichtsplan) gelangen.
Hiernach wird auf den zur Verfügung stehenden
Flächen südlich der Ems ein neues Gerinne geschaffen, das zukünftig als
verlängerter Hauptlauf der Ems fungiert. Die Laufverlängerung wird als ein
mäandrierendes bis gewundenes Initialgerinne mit einer Sohlbreite von ca. 5 m
und einer Länge von ca. 1.950 m angelegt. Durch die Bereitstellung eines
Entwicklungskorridors soll sich die „Neue Ems“ eigendynamisch entwickeln. Die
Laufverlängerung mit sehr geringem Gefälle und Ems-typischen
Strömungsverhältnissen soll zu einer deutlich besseren Durchgängigkeit für
aquatische Organismen führen. Die bestehende Ems wird sich im Abschnitt
zwischen der oberen und der unteren Anbindung der „Neuen Ems“ zu einem altarmähnlichen
Gewässer entwickeln. Die Gestaltung der Ems und ihrer Auen schafft gewässer-
und auentypische Standortbedingungen und fördert die Etablierung
überflutungsorientierter Arten, die an wechselnde Standortverhältnisse und
dynamische Lebensbedingungen angepasst sind.
Die vorgelegte Planung entspricht der Konzeption,
die bereits in der Vergangenheit kommuniziert wurde und auch Grundlage der
Vereinbarung mit der Stadt Warendorf ist. Somit sollte in der Stellungnahme
gegenüber der Bezirksregierung Münster zum Ausdruck gebracht werden, dass
Bedenken gegen die Planung nicht erhoben werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.