Betreff
Bebauungsplan "Graffelder Esch"
-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Kampstraße 5-
Vorlage
60/937/2017
Aktenzeichen
60 622-21/8
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Graffelder Esch“ gemäß § 13 BauGB wird gemäß der Anlage       zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 22.01.2017 (Eingang Stadt Sassenberg 09.02.2017) ist seitens des Grundstückseigentümer Kampstraße 5 ein Änderungsantrag zur Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus ausgerichtet zur Greffener Straße hin vorgelegt worden. Beantragt wird in diesem Zusammenhang eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche zur Greffener Straße hin. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans werden durch die Planungen nicht berührt. Nachbareinvernehmenserklärungen sind bereits vorgelegt worden.

 

Der Änderungsantrag ist zwischenzeitlich mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, erörtert worden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen grundsätzliche Bedenken nicht, wenn die städtebauliche Grundlinie der bereits vorhandenen Bebauung an der Greffener Straße mit den Hausnummern 6, 8, 12, 14 und 16 mit einem Abstand von 4,00 m Flurstückgrenze hier eingehalten wird.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.