-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Kampstraße 5-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Graffelder Esch“ gemäß § 13 BauGB
wird gemäß der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 22.01.2017 (Eingang Stadt Sassenberg
09.02.2017) ist seitens des Grundstückseigentümer Kampstraße 5 ein Änderungsantrag
zur Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus ausgerichtet zur
Greffener Straße hin vorgelegt worden. Beantragt wird in diesem Zusammenhang
eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche zur Greffener Straße hin.
Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans werden durch die Planungen nicht
berührt. Nachbareinvernehmenserklärungen sind bereits vorgelegt worden.
Der Änderungsantrag ist zwischenzeitlich mit dem
Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, erörtert worden. Aus städtebaulicher
Sicht bestehen grundsätzliche Bedenken nicht, wenn die städtebauliche
Grundlinie der bereits vorhandenen Bebauung an der Greffener Straße mit den
Hausnummern 6, 8, 12, 14 und 16 mit einem Abstand von 4,00 m Flurstückgrenze
hier eingehalten wird.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.