-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB
eingegangen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die dritte Änderung des Bebauungsplanes
„Wasserstraße/Schürenstraße“ wird gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015
(GV.NRW. S. 496/SGV.NRW 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBI S.
2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBI S. 1722) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zur Vereinigung der Baufenster und der Erhöhung der
Grundflächenzahl im rückwärtigen Teilbereich von zwei Grundstücken nördlich der
Schürenstraße wird die Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 01.03.2017
-einschließlich- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 a BauGB durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie den Satzungsbeschluss ist der Rat.