-Änderungsbeschluss zur Anpassung an die Vorgaben des Regionalplanes Münsterland - Sachlicher Teilabschnitt Energie - zur Nutzung der Windenergie-
Vorschlag der Verwaltung:
„Für den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der
Stadt Sassenberg erfolgt die Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes
„Windenergie“ unter dem Gesichtspunkt der Anpassungspflicht auf der Grundlage
des Sachlichen Teilabschnittes „Energie“ (STE) zum Regionalplan Münsterland für
die Ausweisung von Windenergievorrangflächen. Grundlage der Aufstellung des
Sachlichen Teilplanes ist die Potenzialflächenanalyse „Steuerung der
Windenergienutzung durch den Flächennutzungsplan“ des Planungsbüros Wolters
Partner, Coesfeld, von September 2016.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
Planunterlagen für den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ zum
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg zu erarbeiten. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen
öffentlichen Auslegung im Rathaus. Im Anschluss hieran erfolgt die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Anschluss
an die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2
BauGB.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
25.02.2016 -Pkt. 15 d. N.- ist das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld,
beauftragt worden eine Handlungsempfehlung zwecks möglicher Erarbeitung einer
Konzeption zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Sassenberg
unter dem Gesichtspunkt der Anpassungspflicht auf der Grundlage des Sachlichen
Teilabschnittes „Energie“ zum Regionalplan Münsterland für die Ausweisung von
Windenergievorrangflächen zu entwickeln. Die Vorstellung der
Handlungsempfehlung/Potenzialflächenanalyse zur Steuerung der Windenergie durch
den Flächennutzungsplan ist seitens des Planungsbüros Wolters Partner,
Coesfeld, in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 19.09.2016 sowie in
der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 20.09.2016 erfolgt. Die
Handlungsempfehlung/Potenzialanalyse ist gemäß des Beschlusses des Infrastrukturausschusses
vom 20.09.2016 -Pkt. 5 d. N.- zunächst zu den weiteren Beratungen in die
Fraktionen verwiesen worden.
Um nunmehr im Rahmen der bislang geführten Gesamterörterung
der Anpassungspflicht an die Vorgaben des Sachlichen Teilabschnittes Energie
zum Regionalplan Münsterland Rechnung zu tragen und bereits frühzeitig in die
Erarbeitung der Planung einzusteigen sollte auf der Grundlage der vorgestellten
Potenzialflächenanalyse des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, von
September 2016 „Steuerung der Windenergienutzung durch den Flächennutzungsplan“
die Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes Windenergie zum Flächennutzungsplan
der Stadt Sassenberg erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.