Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg
-Änderungsbeschluss zur Anpassung an die Vorgaben des Regionalplanes Münsterland - Sachlicher Teilabschnitt Energie - zur Nutzung der Windenergie-
Vorlage
60/928/2017
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg erfolgt die Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ unter dem Gesichtspunkt der Anpassungspflicht auf der Grundlage des Sachlichen Teilabschnittes „Energie“ (STE) zum Regionalplan Münsterland für die Ausweisung von Windenergievorrangflächen. Grundlage der Aufstellung des Sachlichen Teilplanes ist die Potenzialflächenanalyse „Steuerung der Windenergienutzung durch den Flächennutzungsplan“ des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, von September 2016.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Planunterlagen für den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ zum Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg zu erarbeiten. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Im Anschluss hieran erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 25.02.2016 -Pkt. 15 d. N.- ist das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, beauftragt worden eine Handlungsempfehlung zwecks möglicher Erarbeitung einer Konzeption zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Sassenberg unter dem Gesichtspunkt der Anpassungspflicht auf der Grundlage des Sachlichen Teilabschnittes „Energie“ zum Regionalplan Münsterland für die Ausweisung von Windenergievorrangflächen zu entwickeln. Die Vorstellung der Handlungsempfehlung/Potenzialflächenanalyse zur Steuerung der Windenergie durch den Flächennutzungsplan ist seitens des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 19.09.2016 sowie in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 20.09.2016 erfolgt. Die Handlungsempfehlung/Potenzialanalyse ist gemäß des Beschlusses des Infrastrukturausschusses vom 20.09.2016 -Pkt. 5 d. N.- zunächst zu den weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden.

 

Um nunmehr im Rahmen der bislang geführten Gesamterörterung der Anpassungspflicht an die Vorgaben des Sachlichen Teilabschnittes Energie zum Regionalplan Münsterland Rechnung zu tragen und bereits frühzeitig in die Erarbeitung der Planung einzusteigen sollte auf der Grundlage der vorgestellten Potenzialflächenanalyse des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, von September 2016 „Steuerung der Windenergienutzung durch den Flächennutzungsplan“ die Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes Windenergie zum Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.