-Form der Einladungen zu Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie Versand der Niederschriften-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und
Ausschüsse der Stadt Sassenberg wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.“
Nach § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat und
die Ausschüsse der Stadt Sassenberg vom 01.07.2014 ist Folgendes festgelegt:
Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer
schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder. Für die Mitglieder des Rates
ist ein Ratsinformationssystem im Internetangebot der Stadt Sassenberg
eingerichtet. In diesem System wird die Einladung am Tage des Versandes
eingestellt. Ein Ratsmitglied kann durch schriftliche Erklärung auf die
Zusendung einer Einladung verzichten. Das Ratsmitglied verpflichtet sich damit,
die entsprechenden Informationen aus dem Ratsinformationssystem
herunterzuladen. Diese Ratsmitglieder werden über die Einstellung von
Einladungen, Vorlagen und Niederschriften ins Ratsinformationssystem per E-Mail
informiert. Bei Ausfall des Ratsinformationssystems werden die genannten
Unterlagen ersatzweise schriftlich zugestellt.
Bezüglich der Niederschriften ist in § 24 Abs. 4 der
Geschäftsordnung festgelegt:
... Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern in der
Form zuzuleiten bzw. zur Verfügung zu stellen, wie die Einladung erfolgt ist.
Zahlreiche Kommunen unterschiedlicher Größenordnung gehen
dazu über, die Arbeit der Räte und Ausschüsse im Bereich der Sitzungsunterlagen
(Einladungen, Drucksachen, Niederschriften) umzustellen. Anstelle der zuvor
gebräuchlichen Papierunterlagen werden die Dokumente alternativ oder
ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die
elektronischen Unterlagen werden dann seitens der Mandatsträger eigenständig
abgerufen.
Bereits seit 2004 wird bei der Stadt Sassenberg die
Sitzungsdienstsoftware „Session“ der Firma Somacos eingesetzt. Seit Dezember
2008 erfolgt der Einsatz des Rats- und Bürgerinformationssystems „SessionNet“
der Firma Somacos. Seit diesem Zeitpunkt können Bürger und Ratsmitglieder
Einladungen und Unterlagen zu den Sitzungen sowie Niederschrift digital über
die Homepage der Stadt Sassenberg abrufen. Für Rats- und Ausschussmitglieder
ist über einen Passwort geschützten und personalisierten Zugang der Abruf nichtöffentlicher
Sitzungsunterlagen sowie der nichtöffentlichen Teile der Niederschriften
möglich.
Ziel der Verwaltung ist es, wie auch mehrfach von
Ratsmitgliedern angeregt, eine moderne, papierarme und insgesamt effiziente
Arbeitsgrundlage für die Mandatsträger zu schaffen. Vorteile des
Ratsinformationssystems sind eine schnelle Einsichtnahme in aktuelle und alte
Sitzungsunterlagen, die Minimierung des persönlichen Archivierungsaufwands und
der direkte Zugriff auf die kompletten Unterlagen zu einer Sitzung.
Diese Vorteile nutzen bereits neun Ratsmitglieder und
einige Ausschussmitglieder. Die Erfahrungen sind nach einigen Anfangsschwierigkeiten
durchweg positiv.
Der Sitzungssaal des Rathauses wurde zwischenzeitlich
mit einem WLAN ausgestattet, so dass ein direkter Zugriff während der Sitzung
auf die Sitzungsunterlagen möglich ist.
Mit einer digitalen Bereitstellung der Einladungen,
Sitzungsunterlagen und Niederschriften im Ratsinformationssystem können u. a. die
personellen Ressourcen effizienter eingesetzt werden.
Unabhängig von der Erstellung der Einladungen,
Vorlagen und Niederschriften ist alleine für die Erstellung von Kopien, die
Vorbereitung des Versandes und die differenzierte Zuleitung der Unterlagen im
schriftlichen Verfahren an die Rats- und Ausschussmitglieder mit einem
Zeitaufwand von ca. vier Stunden je Sitzung verbunden. Bei durchschnittlich 30
Sitzungen pro Jahr würden hier freie Personalressourcen in Höhe von 120 Stunden
jährlich als Minimum entstehen. Der Kostenaufwand hierfür wäre mit rd. 4.200,00
€ zu beziffern. Hinzu kämen die Kosten für Kopien und Versand, die mit rd.
2.300,00 € jährlich zu beziffern sind. Bei einem jährlichen Gesamtaufwand von
6.500,00 € ergäben sich über eine gesamte Wahlperiode von fünf Jahren
Einsparungen in Höhe von rd. 32.500,00 €.
Durch die Gemeindeordnung ist nicht geregelt, in
welcher Form der Rat einzuberufen ist. Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 GO NRW ist eine
Regelung in der Geschäftsordnung zu treffen.
Mit der Bereitstellung der Unterlagen im
Ratsinformationssystem und einer elektronischen Information der Rats- und
Ausschussmitglieder über die jeweilige Bereitstellung der Unterlagen ist aus
Sicht der Verwaltung den gesetzlichen Ansprüchen Genüge getan.
Da aus Gründen der Authenzität und der Archivierung
grundsätzlich eine Papierfassung erstellt werden muss, ist es ohne großen
Aufwand möglich, den Ratsmitgliedern eine digitalisierte Fassung der
Einladungen, Sitzungsunterlagen und Niederschriften zur Verfügung zu stellen.
Damit wäre ein Zwischenschritt bis hin zur kompletten Digitalisierung
eingeschoben.
Aufgrund der oben beschriebenen Vorteile sollte die
Geschäftsordnung, wie in der Anlage dargestellt, geändert werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.