Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
20/404/2017
Aktenzeichen
20 912-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen, wie sie dem Rat in seiner Sitzung am 15.12.2016 zugeleitet wurde, werden die Änderungen gemäß der beigefügten Anlage … beschlossen.

 

Dem Rat wird empfohlen, wie folgt Beschluss zu fassen:

 

,Die Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen, wie sie der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 31.01.2017 beschlossen hat, werden übernommen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß der Anlage … zu dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“


Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen ist dem Rat in dessen Sitzung am 15.12.2016 zugeleitet worden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

 

Der vorgelegte Entwurf wurde in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 16.01.2017 und wird in den Sitzungen des Infrastrukturausschusses am 19.01.2017 und des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am 26.01.2017 ausführlich beraten.

 

Zur Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte beigefügt, zu denen sich eine besondere Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses ergibt. Die dort aufgeführten Produkte sind auch in den vergangenen Jahren grundsätzlich eingehender beraten worden. Nach § 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor. Insoweit ergibt sich nach gesetzlicher Regelung eine weiterreichende Zuständigkeit.

 

Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen an den Rat hat sich zunächst folgender Änderungsbedarf ergeben:

 

Das Jugendamt des Kreises Warendorf hat im Hinblick auf die vorliegenden Anmeldezahlen für das Kita-Jahr 2017/2018 einen nachhaltigen Bedarf für eine weitere Kita-Gruppe für 25 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren festgestellt. Es ist angedacht die Kita „Wolke 7“ baulich zu erweitern, wobei eine Landeszuwendung in Höhe von 90 % zu berücksichtigen ist. Die erforderliche Auszahlungsermächtigung in Höhe von 500.000,00 Euro ist im Haushaltsplan 2017 bereit zu stellen, ebenso ist die Einzahlung aus Investitionszuwendungen in Höhe von 450.000,00 Euro zu veranschlagen.

 

Eine Erhöhung der Kreditermächtigung sowie in Folge dessen der Zins- und Tilgungsbelastung ist in Anbetracht des geringen Eigenfinanzierungsanteils in Höhe von 50.000,00 Euro zunächst nicht vorgesehen

 

Der Sachverhalt wurde mit den Fraktionen bereits grundlegend abgestimmt.

 

Des Weiteren könnten sich nach derzeitigem Stand aus den Sitzungen der Fachausschüsse noch Änderungsbedarfe ergeben.

 

Einzelheiten zu den vorgesehenen Änderungen werden in einer Übersicht zusammengefasst, die dem Ausschuss in der Sitzung am 31.01.2017 vorgelegt wird. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird vorgeschlagen, über die Änderungen Beschluss zu fassen und dem Rat den so geänderten Satzungsentwurf zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Die Änderungen werden in die Entwurfsfassung der Haushaltssatzung 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen eingearbeitet. Die geänderten Seiten werden später zur Verfügung gestellt und können ggf. im Austausch in die bisherige Entwurfsfassung eingelegt werden.

 

Der dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2017 berücksichtigt noch nicht die oben angesprochenen Änderungen, die geänderte Fassung soll ebenfalls in der Sitzung am 31.01.2017 vorgelegt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.