Vorschlag der Verwaltung:
„Zum Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen, wie sie dem Rat in seiner
Sitzung am 15.12.2016 zugeleitet wurde, werden die Änderungen gemäß der
beigefügten Anlage … beschlossen.
Dem Rat wird empfohlen, wie folgt Beschluss zu fassen:
,Die Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen, wie sie der Haupt- und
Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 31.01.2017 beschlossen hat, werden
übernommen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das
Haushaltsjahr 2017 wird gemäß der Anlage … zu dieser Niederschrift mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen ist dem Rat
in dessen Sitzung am 15.12.2016 zugeleitet worden.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung
ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Der
vorgelegte Entwurf wurde in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am
16.01.2017 und wird in den Sitzungen des Infrastrukturausschusses am 19.01.2017
und des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am 26.01.2017
ausführlich beraten.
Zur
Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung bzw. des
Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte beigefügt, zu denen sich eine
besondere Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses ergibt. Die dort
aufgeführten Produkte sind auch in den vergangenen Jahren grundsätzlich
eingehender beraten worden. Nach § 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung bereitet der
Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor. Insoweit ergibt sich
nach gesetzlicher Regelung eine weiterreichende Zuständigkeit.
Nach
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 mit den vorgeschriebenen
Anlagen an den Rat hat sich zunächst folgender Änderungsbedarf ergeben:
Das
Jugendamt des Kreises Warendorf hat im Hinblick auf die vorliegenden Anmeldezahlen
für das Kita-Jahr 2017/2018 einen nachhaltigen Bedarf für eine weitere
Kita-Gruppe für 25 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren festgestellt. Es ist angedacht
die Kita „Wolke 7“ baulich zu erweitern, wobei eine Landeszuwendung in Höhe von
90 % zu berücksichtigen ist. Die erforderliche Auszahlungsermächtigung in Höhe
von 500.000,00 Euro ist im Haushaltsplan 2017 bereit zu stellen, ebenso ist die
Einzahlung aus Investitionszuwendungen in Höhe von 450.000,00 Euro zu veranschlagen.
Eine
Erhöhung der Kreditermächtigung sowie in Folge dessen der Zins- und
Tilgungsbelastung ist in Anbetracht des geringen Eigenfinanzierungsanteils in
Höhe von 50.000,00 Euro zunächst nicht vorgesehen
Der
Sachverhalt wurde mit den Fraktionen bereits grundlegend abgestimmt.
Des
Weiteren könnten sich nach derzeitigem Stand aus den Sitzungen der
Fachausschüsse noch Änderungsbedarfe ergeben.
Einzelheiten
zu den vorgesehenen Änderungen werden in einer Übersicht zusammengefasst, die
dem Ausschuss in der Sitzung am 31.01.2017 vorgelegt wird. Dem Haupt- und Finanzausschuss
wird vorgeschlagen, über die Änderungen Beschluss zu fassen und dem Rat den so
geänderten Satzungsentwurf zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Die
Änderungen werden in die Entwurfsfassung der Haushaltssatzung 2017 mit den vorgeschriebenen
Anlagen eingearbeitet. Die geänderten Seiten werden später zur Verfügung
gestellt und können ggf. im Austausch in die bisherige Entwurfsfassung
eingelegt werden.
Der
dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2017 berücksichtigt noch
nicht die oben angesprochenen Änderungen, die geänderte Fassung soll ebenfalls
in der Sitzung am 31.01.2017 vorgelegt werden.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Rat.