Vorschlag der Verwaltung:
„Der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und
Schulausschuss stimmt dem Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für
das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushaltsplan, wie sie dem Rat am 15.12.2016
zugeleitet wurde, soweit seine Zuständigkeit gegeben ist, zu. Dem Haupt- und
Finanzausschuss wird vorgeschlagen, dass dieser dem Rat vorschlägt, die
Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2017 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen entsprechend zu beschließen.“
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen ist dem Rat
in dessen Sitzung am 15.12.2016 zugeleitet worden.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung
ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Zur
Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung bzw. des
Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte beigefügt, zu denen sich eine
Zuständigkeit des Ausschusses ergibt. Grundsätzlich sind die dort aufgeführten
Produkte auch in den vergangenen Jahren besonders beraten worden.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Haupt- und Finanzausschuss.