Vorschlag der Verwaltung:
„Als Vertreter der Stadt Sassenberg in der
Mitgliederversammlung des Vereins „8 Plus – VITAL.NRW im Kreis Warendorf e. V.“
wird Bürgermeister Josef Uphoff und als dessen Vertreter Stadtverwaltungsrat
Guido Holtkämper bestellt.“
Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 25.07.2016 ist für
die Stadt Sassenberg über die Annahme des Förderangebots nach dem Landesförderprogramm
„VITAL.NRW“ für die Förderperiode 2016 bis 2022 entschieden worden. Die
Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Rat mit Beschluss vom 29.09.2016
-Pkt. 7 d. N.- genehmigt.
Bestandteil der durch den Rat genehmigten
Dringlichkeitsentscheidung war nach deren Ziffer 2 auch, dass die Stadt
Sassenberg dem nach Anerkennung als „VITAL.NRW“-Förderregion zur Ausführung und
Unterstützung der Fördermaßnahmen nach dem Programm „VITAL.NRW“ zu gründenden
Verein LAG (Lokale Aktionsgruppe) beitritt.
Der betreffende Verein wurde zwischenzeitlich in der
Gründungsversammlung vom 13.12.2016 unter dem Vereinsnamen „8 Plus – VITAL.NRW
im Kreis Warendorf“ gegründet.
Nunmehr hat noch durch Ratsbeschluss die Bestellung
eines Vertreters der Stadt Sassenberg in der Mitgliederversammlung des Vereins
zu erfolgen.
Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom
Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in § 113 Abs. 1 GO NRW genannten
Gremien. § 113 Abs. 1 GO NRW führt als betreffende Gremien Beiräte, Ausschüsse,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende Organe von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, auf. Hierunter zählt auch die
Mitgliederversammlung des Vereins „8 Plus – VITAL.NRW im Kreis Warendorf e. V.“.
Es wird vorgeschlagen, Bürgermeister Josef Uphoff als
Vertreter der Stadt Sassenberg in der Mitgliederversammlung des Vereins „8 Plus
– VITAL.NRW im Kreis Warendorf e. V.“ zu bestellen. Als Vertreter für
Bürgermeister Josef Uphoff wird Stadtverwaltungsrat Guido Holtkämper
vorgeschlagen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.