Betreff
Bebauungsplan "Versmolder Straße"
Vereinfachte Änderung für das Grundstück Edith-Stein-Weg 6
Vorlage
60/922/2017
Aktenzeichen
60 622-21/46
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg wird über die Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Versmolder Straße‘ gemäß § 13 BauGB wird gemäß der Anlage …………..zu dieser Niederschrift beschlossen.

 

Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung sowie Nachbarbelange nicht betroffen sind.“


Mit Schreiben vom 10.11.2016 (Eingang Stadt Sassenberg 14.11.2016) ist seitens der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH (GFI Warendorf), ein Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Versmolder Straße“ gemäß § 13 BauGB für das Grundstück Edith-Stein-Weg 6 vorgelegt worden. Als Begründung wird angeführt, dass eine Bebaubarkeit des Grundstücks nach heutiger Gegebenheit und der vorhandenen Baugrenzen sehr eingeschränkt möglich ist. Ursächlich hierfür sei unter anderem eine Baulast, die auf dem Grundstück ruhe und die Bebaubarkeit an der nördlichen Grundstücksgrenze um die entscheidenden drei Meter reduziere. Im Ergebnis werden bei dem gegebenen Zustand lediglich eine Hausbreite für ein freistehendes Einfamilienhaus von sechs Metern verbleiben.

 

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ist zwischenzeitlich mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, aus städtebaulicher Sicht erörtert worden. Gegen die Verschiebung der Baugrenze nach Süden hin, Richtung der hier angrenzenden Erschließungsanlage „Versmolder Straße“ bestehen grundsätzliche Bedenken nicht, da durch die Änderung eine sinnvolle Bebauung des Grundstückes ermöglicht wird.

 

Zuständig für die Beschussfassung ist der Rat.