Vereinfachte Änderung für das Grundstück Edith-Stein-Weg 6
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg wird über die
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Versmolder Straße‘ gemäß § 13 BauGB
wird gemäß der Anlage …………..zu dieser Niederschrift beschlossen.
Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2
BauGB wird verzichtet, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung sowie
Nachbarbelange nicht betroffen sind.“
Mit Schreiben vom 10.11.2016 (Eingang Stadt Sassenberg
14.11.2016) ist seitens der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH (GFI Warendorf),
ein Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Versmolder Straße“
gemäß § 13 BauGB für das Grundstück Edith-Stein-Weg 6 vorgelegt worden. Als
Begründung wird angeführt, dass eine Bebaubarkeit des Grundstücks nach heutiger
Gegebenheit und der vorhandenen Baugrenzen sehr eingeschränkt möglich ist.
Ursächlich hierfür sei unter anderem eine Baulast, die auf dem Grundstück ruhe
und die Bebaubarkeit an der nördlichen Grundstücksgrenze um die entscheidenden
drei Meter reduziere. Im Ergebnis werden bei dem gegebenen Zustand lediglich
eine Hausbreite für ein freistehendes Einfamilienhaus von sechs Metern
verbleiben.
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ist
zwischenzeitlich mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, aus städtebaulicher
Sicht erörtert worden. Gegen die Verschiebung der Baugrenze nach Süden hin,
Richtung der hier angrenzenden Erschließungsanlage „Versmolder Straße“ bestehen
grundsätzliche Bedenken nicht, da durch die Änderung eine sinnvolle Bebauung
des Grundstückes ermöglicht wird.
Zuständig für die Beschussfassung ist der Rat.