Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Stadt Sassenberg
Besetzung des "Runden Tisches"
Vorlage
60/921/2017
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Stadt Sassenberg erfolgt in Phase II –Beteiligung- die Besetzung des ersten ‚Runden Tisches‘ –Lenkungskreis- mit wie folgt:

 

-       ………Vertreter der CDU-Fraktion

-       ………Vertreter der FWG-Fraktion

-       ………Vertreter der SPD-Fraktion

-       ………Vertreter der Grünen-Fraktion

-       ………Vertreter der FDP

-       3 Vertreter der Stadtverwaltung Sassenberg - vom Bürgermeister zu benennen

-       ………..

-       ………..

-       ………..

-       ………..

-       ………..

-       ………..

-       ……….. .“

 


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 16.06.2016 –Pkt. 17 d. N.- ist dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, der Auftrag zur Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Stadt Sassenberg erteilt worden.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 17.11.2016 –Pkt. 2 d. N.- erfolgte seitens der Vertreter des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, die Vorstellung der ersten Arbeitsergebnisse. In diesem Zusammenhang ist darauf verwiesen worden, dass als nächster Schritt der sogenannte „Runde Tisch“ unter Beteiligung aller Interessensvertretungen erfolgen sollte.

 

Um nunmehr bereits frühzeitig im Rahmen der anstehenden Planungsarbeiten für den zweiten Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes „Stadtmitte“ weitere Planungsansätze im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes zu erarbeiten sollte in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 19.01.2017 ein Beschluss zur Besetzung des „Runden Tisches“ erfolgen.

 

Der „Runde Tisch“ begleitet den Planungsprozess in ein bis zwei Sitzungen als Lenkungskreis. Er setzt sich zusammen aus Vertretern von Politik, Verwaltung und wichtigen lokalen Akteueren einzelner Themenbereiche wie Jugend, Schule, Senioren, Behinderte, Wirtschaft, Stadtmarketing und Einzelhandel. Wesentlich für die Auswahl der Teilnehmer ist, dass die konkret handelnden Personen bereit zu einem konstruktiven Dialog sind. Grundsätzlich sollten alle für die Themenstellung relevanten Akteursgruppen durch die –ungefähr- gleiche Anzahl von Personen unabhängig von ihrer (faktischen/politischen) Stärke vertreten sein.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.