Betreff
Bebauungsplan "Düpe-Süd" - 3. Änderung
Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Grundstücke Buschkamp 3 und 6
Vorlage
60/920/2017
Aktenzeichen
60 622-21/49
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Düpe-Süd‘ wird im Rahmen einer 3. Änderung gemäß § 13a BauGB für den in der Anlage ……………dargestellten Bereich der Grundstücke Buschkamp 3 und 6 zur Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) nach Südwesten hin sowie die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen geändert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ‚Düpe-Süd‘ zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da die Änderungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Gesamtgröße des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berühren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Düpe-Süd“ aus dem Jahre 2000 weist für den inneren Bereich der Grundstücke Buschkamp 3 und 6 aufgrund der seinerzeitigen planerischen Ausrichtung im Rahmen der Festlegung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) eine sehr eng an den bestehenden Gebäuden ausgerichtete überbaubare Grundstücksfläche aus.

 

Da sich nunmehr für das Grundstück Buschkamp 3 eine städtebauliche Neuordnung abzeichnet und seitens des nördlich angrenzenden Grundstückes Buschkamp 6 ebenfalls keine Bedenken gegen eine Aufweitung der überbaubaren Grundstücksfläche bestehe, sollte für den Bereich der Grundstücke Buschkamp 3 und 6 eine Bebauungsplanänderung im Rahmen der Innenverdichtung gemäß § 13a BauGB erfolgen. Einbezogen wird in den Gesamtbereich auch die Garten- und Gehölzfläche zugehörig zum Grundstück Buschkamp 3 in das Gesamtkonzept des Allgemeinen Wohngebietes. Die Erschießung der Grundstücke Buschkamp 3 und 6 erfolgt auch weiterhin ausschließlich über die öffentliche Verkehrsfläche der Erschließungsanlage „Buschkamp“.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.