Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Grundstücke Buschkamp 3 und 6
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Düpe-Süd‘ wird
im Rahmen einer 3. Änderung gemäß § 13a BauGB für den in der Anlage
……………dargestellten Bereich der Grundstücke Buschkamp 3 und 6 zur Erweiterung
des Allgemeinen Wohngebietes (WA) nach Südwesten hin sowie die Erweiterung der
überbaubaren Grundstücksflächen geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ‚Düpe-Süd‘ zu fertigen. Auf die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird
verzichtet, da die Änderungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die
Gesamtgröße des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berühren. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Düpe-Süd“ aus
dem Jahre 2000 weist für den inneren Bereich der Grundstücke Buschkamp 3 und 6
aufgrund der seinerzeitigen planerischen Ausrichtung im Rahmen der Festlegung
eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) eine sehr eng an den bestehenden Gebäuden
ausgerichtete überbaubare Grundstücksfläche aus.
Da sich nunmehr für das Grundstück Buschkamp 3 eine
städtebauliche Neuordnung abzeichnet und seitens des nördlich angrenzenden
Grundstückes Buschkamp 6 ebenfalls keine Bedenken gegen eine Aufweitung der
überbaubaren Grundstücksfläche bestehe, sollte für den Bereich der Grundstücke
Buschkamp 3 und 6 eine Bebauungsplanänderung im Rahmen der Innenverdichtung
gemäß § 13a BauGB erfolgen. Einbezogen wird in den Gesamtbereich auch die
Garten- und Gehölzfläche zugehörig zum Grundstück Buschkamp 3 in das
Gesamtkonzept des Allgemeinen Wohngebietes. Die Erschießung der Grundstücke
Buschkamp 3 und 6 erfolgt auch weiterhin ausschließlich über die öffentliche
Verkehrsfläche der Erschließungsanlage „Buschkamp“.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.